Waffen für Teheran (?)

Nachdem sie bereits vor einer Woche im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einem Vorschlag der Regierung in Washington ihre Zustimmung verweigerten, durch die Verlängerung eines Waffenembargos gegen Teheran die weitere Aufrüstung der Islamischen Republik zumindest zu behindern, stellen Berlin, London und Paris sich nun ganz offen gegen Washington und hinter das Mullah-Regime.


Nach der Entscheidung des wichtigsten Gremiums der Vereinten Nationen gegen die Verlängerung des Waffenembargos gegen Teheran will die US-Regierung den »Snap back«-Mechanismus des Joint Comprehensive Plan of Action nutzen, um die im Rahmen des Atomabkommens von Wien seit Januar 2016 ausgesetzten UN-Sanktionen gegen das Regime der Islamische Republik zu reaktivieren.

Doch auch dabei kann Washington sich nicht auf seine westeuropäischen »Verbündeten«, unter ihnen tonangebend Deutschland, verlassen. In einer am Donnerstag veröffentlichten Gemeinsamen Erklärung belehren sie die amerikanische Regierung, »dass die USA seit ihrem Rückzug aus der Vereinbarung [..] kein Mitglied des JCPoAs mehr« seien und sich daher nicht auf ihn berufen könnten.

Mit dieser »Argumentation«, die im übrigen vom Regime in Teheran geteilt wird, das bereits angekündigt hat, in den kommenden Wochen seine Waffeneinkäufe auszuweiten, riskieren die E3 nicht »nur« den Bruch mit Washington und eine Krise der Vereinten Nationen, sie könnten sich mit ihr auch sonst blamieren. Einschlägig ist nämlich nicht der JCPOA, sondern Resolution 2231 des UNSC.

Erst mit dieser Resolution wurde aus dem Vertrag der E5+1, der fünf ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats und Deutschland, einer- sowie dem Regime in Teheran andererseits internationales Recht. Während Washington sich in der Tat aus dem JCPOA zurückzog, zählt Resolution 2231 die Vereinigten Staaten ausdrücklich zu den »am Gemeinsamen umfassenden Aktionsplan Beteiligte[n]«.

Und da die Aufzählung dieser »Beteiligten« am JCPOA nach wie vor gilt, kann Washington unter Berufung auf die Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrats durchaus den »Snap back«-Mechanismus auslösen und wie in ihr beschrieben tatsächlich die Reaktivierung der seit 2016 ausgesetzten Sanktionen gegen Teheran erzwingen. Bestreiten die E3 dies, sind sie es, die Völkerrecht gewagt verbiegen.