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Deutsche Einheit

Am Mittwoch wollen die Abgeordneten des Deutschen Bundestags über derzeit zwei Anträge beraten, die sich wohl mehr oder minder kritisch mit der israelischen Sicherheitspolitik auseinandersetzen werden. Während ihre Kollegen in Brüssel schon Sanktionen gegen Jerusalem fordern, machen die deutschen Parlamentarier freilich noch ein Geheimnis um den Wortlaut ihrer Beschlußvorlagen.

Die Fraktionen der Regierungsparteien wollen, das immerhin ist bekannt, ihren Antrag »Frieden, Sicherheit und Stabilität im Nahen Osten fördern – am Ziel der Zweistaatenlösung festhalten« überschreiben, die Fraktion der Partei Die Linke ihren »Annexion von Teilen des Westjordanlandes verhindern – Friedenslösung im Nahen Osten retten«. Ihr »israelkritischer« Duktus zumindest eint sie.

Am 1. Juli könnte Israel damit beginnen, einen von der amerikanischen Regierung vorgelegten Plan zur Beendigung des »palästinensisch«-israelischen Konflikts umzusetzen. Ob und in welcher Form es dazu kommt, steht gleichwohl noch in den Sternen. Die Regierungsfraktionen sind sich dennoch bereits sicher, daß dadurch »Frieden, Sicherheit und Stabilität im Nahen Osten« in Gefahr geraten.

Ihre Kollegen von der Partei Die Linke sehen das prinzipiell wenig anders, machen nur etwas offener klar, wen sie für das Friedenshindernis »im Nahen Osten« halten. Beide Anträge erklären schon in ihren Überschriften ausgerechnet Israel, das bereits vor seiner (Wieder-)Gründung 1948 Ziel einer bis heute andauernden arabisch-»palästinensischen« Aggression war, zum eigentlichen Störenfried.

Tatsächlich gießen die deutschen Parlamentarier mit ihrer »Israelkritik« Öl in jenes Feuer, das löschen zu wollen sie eben doch bloß vorgeben. Ihre öffentliche Voreingenommenheit gegenüber Jerusalem (und Washington) stärkt natürlich eine »Palästinenserführung«, die sich noch immer zum antisemitischen Terror bekennt und seit Jahrzehnten jede ernsthafte Verhandlung mit Jerusalem verweigert.

Bloßstellende Antwort

Die Regierung in Berlin hat Vorwürfe zurückgewiesen, eine vom Deutschen Bundestag im Mai des vergangenen Jahres beschlossene Resolution gegen die BDS-Bewegung könne Grundrechte wie Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit einschränken. Den Vorwurf hatte im Oktober 2019 das »Hochkommissariat für Menschenrechte« der Vereinten Nationen in einem Brief erhoben.

In dem Schreiben, das mehrere UN-Sonderberichterstatter unterschrieben hatten, klagten die Unterzeichner, der Beschluß des Bundestags, der als antisemitisch charakterisierten BDS-Bewegung keine offizielle Unterstützung zukommen lassen zu wollen, setze »einen besorgniserregenden Trend [..], die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit unverhältnismäßig einzuschränken«.

In ihrer Erwiderung, für die das von Heiko Maas geführte Auswärtige Amt verantwortlich zeichnet, stellt die deutsche Regierung sich nun freilich günstigenfalls halbherzig hinter das Parlament und dessen Resolution. Statt etwa zu betonen, daß der Antisemitismus der BDS-Bewegung selbst einen Angriff auf Grundrechte darstelle, hebt Berlin den unverbindlichen Charakter der Resolution hervor:

»Es handele sich lediglich um eine ›politische Erklärung‹ des deutschen Parlaments, individuelle Rechte würden dadurch in keiner Weise beeinträchtigt, heißt es in der Antwort des Auswärtigen Amts, die dem SPIEGEL vorliegt.«

Die deutsche Regierung drückt sich damit weiter vor einer eindeutigen Verurteilung der BDS-Bewegung, der unterdessen selbst einer der Unterzeichner der Beschwerde, der UN-Hochkommissar für Religions- und Glaubensfreiheit Ahmed Shaheed, grundsätzlich antisemitische Motive bescheinigte. Ihrer Charakterisierung der Bundestags-Resolution allerdings ist gleichzeitig wenig hinzuzufügen.

Sie ist nämlich in der Tat die Aufregung, die um sie gemacht wurde, kaum wert. Ohne jede Verbindlichkeit und abgeschwächt durch viele zu Protokoll gegebene »persönliche Erklärungen« ist sie nur ein Placebo, der exemplarisch einen Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) nicht dazu bringen konnte, seinen Sitz im Beirat einer Organisation aufzugeben, die sich zur BDS-Bewegung bekennt.

Und so ist die Antwort des Auswärtigen Amts auf die anmaßende Beschwerde des »Hochkommissariats für Menschenrechte«, dem Außenminister Heiko Maas erst jüngst 6.000.000 zusätzliche Euro zusagte, nicht nur bezeichnend für eine Regierung, sondern auch ein Parlament, die beide Antisemitismus allenfalls in Sonntagsreden bekämpfen, Worten aber so gut wie keine Taten folgen lassen.

Symbolpolitik

Der Deutsche Bundestag hat sich für ein Betätigungsverbot für die Hisbollah ausgesprochen. Der von den Fraktionen der Regierungsparteien und der oppositionellen FDP vorgelegte Antrag wurde unter mehrheitlicher Enthaltung der Abgeordneten von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken angenommen und fordert die Bundesregierung auf, die Organisation wirksam zu bekämpfen.

Gleichzeitig wird die Regierung in Berlin in dem Beschluß aufgefordert, »die bisher vorgenommene gedankliche Trennung der Hisbollah in einen politischen und einen militärischen Arm aufzugeben«, die bis heute dafür sorgt, daß der imaginäre »zivile Arm« der Terrororganisation auch von Deutschland aus antisemitische Hetze betreiben und für den Kampf gegen Israel mobilisieren kann.

Trotz des Bundestagsvotums ist freilich nicht davon auszugehen, daß Berlin sich besonders beeilen wird, die Forderungen der Parlamentarier umzusetzen. Dabei lieferten und liefern die deutschen Ämter für Verfassungsschutz mit ihren Berichten immer wieder Gründe für ein Verbot der Hisbollah in ihrer Gesamtheit. Aus außenpolitischen Erwägungen aber wurden diese Warnungen ignoriert.

Und so kündigt denn auch Außenminister Heiko Maas in seiner Stellungnahme zum Bundestagsbeschluß keine konkreten Schritte zu dessen Umsetzung an, sondern weicht in gewundenen Formulierungen aus. Zwar sei natürlich »gegen kriminelle und terroristische Aktivitäten der Hisbollah« vorzugehen, aber »die politische Realität im Libanon«, der »Heimat« der »Partei Gottes«, sei »komplex«.

Mit dieser Begründung hatte sich im März auch Heiko Maas’ Staatsminister Niels Annen gegen ein Verbot der Hisbollah in Deutschland gewandt, die »ein relevanter gesellschaftlicher Faktor und ein Teil der komplexen innenpolitischen Lage im Libanon« sei. Das klingt zwar nicht überzeugend, spiegelt aber die Haltung der Regierung in Berlin. Sie wird die Aufforderung des Bundestags überhören.

Vorbild

Das niederländische Parlament hat die Regierung in Amsterdam aufgefordert, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zur besonderen Kennzeichnung jüdischer Waren aus den umstrittenen Gebieten nicht umzusetzen. Die Initiative gegen das »diskriminierende« Urteil war von christlichen Abgeordneten ausgegangen und wurde auch von der Regierungsfraktionen unterstützt.

Auch wenn der mit 82 Ja- und 68 Nein-Stimmen angenommene Beschluß des Parlaments symbolischen Charakter hat und die niederländische Regierung nicht zu seiner Umsetzung verpflichtet ist, ist angesichts seiner breiten Unterstützung durch die Regierungsfraktionen nicht davon auszugehen, daß das von Mark Rutte geführte Kabinett in Amsterdam das Votum des Parlaments ignorieren wird.

Die niederländischen Parlamentarier demonstrieren mit ihrer schnellen Reaktion auf einen von ihnen zutreffend als »diskriminierend« charakterisierten Gerichtsspruchs eine Handlungsfähigkeit, die man im Nachbarland Deutschland vergeblich sucht. Zwar drängte Berlin jedenfalls bisher nicht auf Umsetzung des Zwangs zur Kennzeichnung jüdischer Waren, wurde aber auch nicht gegen ihn aktiv.

Das Parlament in Amsterdam blamiert mit seinem Beschluß auch Regierung und Reichstag in Berlin. Zwar herrscht in der deutschen Politik kein Mangel an wortreichen Streitern gegen Antisemitismus, denn um nichts anderes handelt es sich beim EuGH-Urteil. All den wohlklingenden Sonntagsreden folgt indes günstigenfalls nichts und schlimmstenfalls Beistand für antisemitische Initiativen.

Exemplarisch für diese Spezialität der deutschen Politik nach 1945 steht etwa der Bundestagsabgeordnete Omid Nouripour, der – selbstverständlich – den Antisemitismus der BDS-Bewegung »schlicht unerträglich« finden, aber zugleich offenbar nichts dabei findet, neben einschlägig verrufenen Gestalten im Beirat einer Organisation zu sitzen, die die antisemitische Bewegung offen unterstützt.

Und so kann es nicht überraschen, daß das Parlament in Amsterdam innert weniger Tage dem Luxemburger Urteil, das Juden stigmatisiert und ausgrenzt, eine Absage erteilt, während der Deutsche Bundestag und die Regierung in Berlin sich – jedenfalls bis jetzt – nicht zu einer öffentlichen Reaktion durchringen konnten. Freilich, wo »die Antwort« ist, wäre das wohl auch sehr uneuropäisch.

»Eigenartig«

Am 9. Oktober versuchte ein deutscher Rechtsextremist, gewaltsam in die Synagoge in Halle einzudringen und ein Massaker unter den dort versammelten Juden anzurichten. Als dem Angreifer dies nicht gelang, ermordete er zwei Passanten und verletzte zwei weitere Menschen. Eine Woche später war der Anschlag Thema im Deutschen Bundestag, wo Innenminister Horst Seehofer (CSU) erklärte:

»Es ist eigenartig, aber es war so: Ich hatte exakt für den Tag des Anschlages zu einer Antisemitismuskonferenz in meinem Hause eingeladen. Sie musste natürlich abgesagt werden [..].«

Gilt das im Plenum des deutschen Parlaments gesprochene Wort – und nicht das auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat veröffentlichte -, so hatte der deutsche Innenminister zu Beratungen über Antisemitismus geladen, die an Yom Kippur stattfinden sollten, dem höchsten Feiertag des Judentums, der von Juden als strenger Ruhe- und Fastentag begangen wird.

Gilt das Wort des Ministers vor den Abgeordneten des deutschen Parlaments hingegen weniger als das auf der Website seines Ministeriums, drängen sich ebenfalls Fragen auf: Weshalb verlegt Horst Seehofer die abgesagte Konferenz noch nachträglich um einen Tag vor auf Yom Kippur? Wußte er vorher nicht, was dieser Tag für Juden bedeutet, nach »Halle« mußte er eine Ahnung davon haben.

Dann allerdings wäre die Terminierung einer Konferenz über Antisemitismus auf den Versöhnungstag nicht eben glücklich. Denn Juden als Opfern des Antisemitismus wird so deutlich gemacht, daß gerade sie nicht eben erwünscht sind als mögliche Teilnehmer einer Konferenz über ihre Lebensumstände in Deutschland. Recht hat er deshalb, der Horst Seehofer: Es ist eigenartig, aber es ist so.

Friedensstifter

Nach der Festnahme des PFLP-Terroristen Sammer Arabid durch israelische Sicherheitskräfte wird Kritik an der deutschen Heinrrich-Böll-Stiftung (HBS) in Ramallah laut. Der »Palästinenser«, der für den Mord an der 17 Jahre alten Rina Shnerb verantwortlich ist, war nämlich auch als Buchhalter für Addameer tätig, eine der PFLP eng verbundene »NGO«, die die HBS »Partnerorganisation« nennt.

So berechtigt freilich die Fragen an die politische Stiftung sind, die der Partei Bündnis 90/Die Grünen nahesteht und vor allem aus Steuermitteln finanziert wird, so falsch wäre es, die Kritik allein an sie zu richten. Auch die Aktivitäten der Stiftungen der anderen deutschen Parteien im Nahen Osten und insbesondere Israel, Gaza und den umstrittenen Gebieten müssen als mindestens fragwürdig gelten.

Während der Diskussion eines Bundestagsbeschlusses, mit dem die antisemitische BDS-Bewegung geächtet werden sollte, tat sich im Mai der CDU-Politiker Norbert Röttgen, er leitet den Auswärtigen Ausschuß des Deutschen Bundestags, als lauter Fürsprecher der Stiftungen hervor mit seiner Forderung, es müsse »sichergestellt sein, dass sie ihre Arbeit weiterhin ungehindert ausüben können«.

Daher lohnt der Blick auf die seiner Partei verbundene Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS). Nur kurz nach der Verabschiedung des Bundestagsbeschlusses, der die BDS-Bewegung als antisemitisch charakterisiert, empfing die KAS in Ramallah eine Gruppe von CDU-Abgeordneten des Landtags von Schleswig-Holstein, darunter der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch, zu einem mehrtägigen Briefing.

Mit dabei waren auch Christian Clages, Heiko Maas Vertreter beim Regime um Abu Mazen in Ramallah, dessen Vorliebe für antisemitische Kommentare in sozialen Netzwerken nur wenig später – folgenlose – Schlagzeilen machen sollte, und Issa Amro, laut KAS ein »palästinensischer Friedensaktivist aus Hebron«, der vor den Gästen aus Kiel für die »Meinungsfreiheit« der BDS-Bewegung warb.

Ist Issa Amro langweilig, ist er so frei, Israel als »Apartheidstaat« zu diffamieren und die Regierung in Jerusalem »faschistisch« zu schimpfen. Nach dem Massaker in Christchurch machte der von der KAS eingeladene »Friedensaktivist« den israelischen Premier Benjamin Netanjahu für das Blutvergießen verantwortlich, Juden dämonisierte er in diesem Zusammenhang allgemein als »Massenmörder«.

Es läßt sich nur erahnen, welche Wirkung die »Informationen« des »Herrn Amro« haben. Allein die Tatsache, daß die nach Konrad Adenauer benannte Stiftung mit diesen antisemitischen Hetzer zusammenarbeitet, ihm eine Bühne bietet und dadurch ihn und seine Ansichten aufwertet, ist skandalös. Und diese »Arbeit« soll die KAS »weiterhin ungehindert ausüben können«? Interessanter Gedanke.

Verfrühte Begeisterung

Die deutsche Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder haben am Donnerstag die Einsetzung einer ständigen Bund-Länder-Kommission gegen Antisemitismus beschlossen. Dem Gremium sollen neben Felix Klein, dem Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland, die von den Ländern benannten Beauftragten für den Kampf gegen Antisemitismus angehören.

Schon vor ihrem ersten Treffen, das in der zweiten Jahreshälfte stattfinden soll, feierte ihr Vorsitzender Felix Klein die neue Kommission als »Meilenstein im Kampf gegen den Antisemitismus«, während Josef Schuster, der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, ihre Einsetzung bereits etwas weniger enthusiastisch als einen aber immerhin noch »überaus sinnvollen Schritt« begrüßte.

Tatsächlich kann auch eine weitere neue Kommission kaum darüber hinwegtäuschen, daß die deutsche Politik sich am liebsten vor der ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Phänomen Antisemitismus drückt. Erst 2009 konnte sich der Deutsche Bundestag durchringen, einen ersten Expertenkreis zum Thema einzusetzen, dem 2013 ein weiterer folgte, der 2017 seinen Abschlußbericht vorlegte.

Und wäre es nach den Parteien der Regierungsfraktionen gegangen, wäre dieser kurz vor dem Ende der Legislaturperiode im Deutschen Bundestag debattierte Bericht danach ohne Beschlußfassung zu den Akten gelegt und vergessen worden, ein Vorgehen, das der Zentralrat der Juden in Deutschland damals mit einiger Berechtigung als »unzureichend« und deshalb »sehr enttäuschend« kritisierte.

Dabei war es dieser Bericht, der neben der Ernennung eines Bundesbeauftragten für den Kampf gegen Antisemitismus auch die Einrichtung einer »Bund-Länder-Kommission zum Themenbereich Antisemitismus« anregte. Daß zwischen dem Vorschlag und dessen Umsetzung über zwei Jahre vergingen, läßt die vorschnelle Begeisterung über den »Meilenstein« doch eher unangebracht erscheinen.

Bekennerschreiben

In den vergangenen Tagen sind mehrere von zahlreichen mehr oder minder berüchtigten »Experten« und Wissenschaftlern unterzeichnete Aufrufe erschienen, die den Deutschen Bundestag dafür kritisieren, die BDS-Bewegung als antisemitisch charakterisiert zu haben. Die BDS-Bewegung, glauben die Unterzeichner, sei nicht in ihrer Gesamtheit antisemitisch und werde deshalb grundlos geächtet.

»Angesichts der bundesdeutschen Realität«, argumentiert eine der Stellungnahmen weiter, die etwa Muriel Asseburg, Helga Baumgarten und Gudrun Krämer unterschrieben haben, »wäre eine andere Stoßrichtung zielführender im Kampf gegen Antisemitismus gewesen«. Antisemitische Straftaten gingen bei steigender Tendenz nämlich »ganz überwiegend auf das Konto von Rechtsextremen«.

Ein weiterer Aufruf, ihn haben neben anderen Avraham Burg, Judith Butler und Brian Klug unterzeichnet, behauptet, den deutschen Parlamentariern sei es bei ihrem Beschluß gegen BDS gar nicht um Antisemitismus gegangen, sie seien vielmehr »von den politischen Interessen und der Politik der am stärksten rechtsgerichteten Regierung Israels in der Geschichte des Landes angetrieben«.

Mit ihren »Argumenten« vermögen die »Experten« und Wissenschaftler freilich nur zu belegen, daß auch akademische Karrieren vor Blödheit nicht schützen. Whataboutism (Was ist mit rechtem Antisemitimus?) entlastet die BDS-Bewegung so wenig wie die – wohl zumindest antisemitismusverdächtige – Behauptung, das Parlament in Berlin ließe sich seine Beschlüsse von Jerusalem diktieren.

Tatsächlich taugen die Aufrufe allenfalls dazu, die ganze Zahnlosigkeit des Bundestagsbeschlusses unter Beweis zu stellen. Denn viele derer, die sie unterschrieben haben, sind an Institutionen beschäftigt oder für Projekte tätig, die auch mit deutschen öffentlichen Geldern finanziert werden. Von Sanktionen gegen diese Verharmloser und Leugner des Antisemitismus hörte man (noch) nichts.

Ablenkungsmanöver

Wenig überraschend ist es am Donnerstag den Abgeordneten der Fraktion der Partei Alternative für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag nicht gelungen, die anderen Fraktionen von ihrem Antrag auf ein Verbot der Hisbollah in Deutschland zu überzeugen. Im Anschluß an eine dennoch aufschlußreiche Debatte wurde das Ansinnen auf Nimmerwiedersehen »in die Ausschüsse« verwiesen.

Zuvor aber bekam man noch allerlei seltsame Gründe dafür präsentiert, weshalb ein Verbot der schiitischen Terrororganisation zumindest jetzt nicht angebracht sei. So glaubte etwa Omid Nouripour für Bündnis 90/Die Grünen, mit der Argumentation überzeugen zu können, »was hier gefordert wird, erstickt die innerschiitische Opposition gegen die Hisbollah, und das können wir nicht zulassen«.

Ähnlich brillant war der Vortrag Kathrin Voglers, die Die Linke im deutschen Parlament vertritt: Sie erwähnte die Hisbollah nicht einmal, erklärte dafür aber ausführlich, daß der AfD jede Glaubwürdigkeit fehle, inszeniere sich die Partei als Vorkämpferin gegen Antisemitismus, eine Argumentation, die auch von den anderen Fraktionen zu hören war. Und sie liegen damit durchaus nicht falsch.

Gleichwohl ist die in der Tat fehlende credibility der AfD aber kein Argument dafür, daß die anderen Fraktionen es mit einem Hisbollah-Verbot bisher nicht eben eilig hatten. Wie kann man beispielsweise das Waffenarsenal der Hisbollah aufzählen, mit dem sie Israel bedroht und den ganzen Nahen Osten destabilisiert, und dann keinen eigenen Antrag auf ein Verbot der Organisation vorlegen?

Wie kann man der Hisbollah nachsagen, »einen unsäglichen Krieg an der Seite Assads gegen das syrische Volk« zu führen, und dann erklären, vor einem möglichen Verbot auf nationaler oder europäischer Ebene müsse noch lange debattiert werden, zumal man selbst nicht durch Diskussionsbeiträge aufgefallen ist? Die AfD ist unglaubwürdig. Die, die ihr das vorwerfen, sind es freilich erst recht.

Die Hisbollah ist eine antisemitische Terrororganisation, die Deutschland als Rückzugsraum nutzt. Sie sät in Deutschland Haß auf Juden, sie sammelt in Deutschland Spenden und rekrutiert Unterstützer für ihren Kampf gegen den jüdischen Staat. Und die Antwort der Bundestagsmehrheit darauf waren Lektionen über die Glaubwürdigkeit der AfD. Das mutet nicht wirklich überzeugend an.

Kollektivversagen

Im Deutschen Bundestag wird am Nachmittag ein Antrag beraten, mit dem die Parlamentarier die Regierung in Berlin auffordern könnten, die Hisbollah in Deutschland in ihrer Gesamtheit zu verbieten. Bisher ist in Deutschland der terroristische »Flügel« der Organisation geächtet, neben dem es in der Berliner Imagination noch einen »politischen« gibt, der mit dem anderen nichts zu tun hat.

Tatsächlich bestreitet selbst die islamistische Organisation, die vor allem im Libanon als eine Art Staat im Staat aktiv ist und den Süden des Landes als Basis für Angriffe auf Israel nutzt, in Syrien an der Seite des Blutsäufers Bashar al-Assad mordet und weltweit in kriminelle und terroristische Aktivitäten verwickelt ist, die Existenz verschiedener »Flügel« und betont, es gebe nur eine Hisbollah.

Erst 2013, nach einem Anschlag der Hisbollah auf israelische Touristen in Bulgarien im Sommer 2012, bei dem ein Selbstmordattentäter sechs Menschen ermordete und über 30 verletzte, konnte sich die Europäische Union auf ein halbherziges Verbot eines »terroristischen Arms« der Organisation verständigen. Zuvor waren solche Bemühungen auch am Unwillen Deutschlands gescheitert.

Bis heute scheint die Regierung Angela Merkels nicht gewillt, ihre Haltung zu ändern. Forderungen dazu – etwa vom amerikanischen Kongreß oder, zuletzt, dem Zentralrat der Juden in Deutschland – verhallen in Berlin ungehört, während auch deutsche Nachrichtendienste schon routiniert, aber vor allem folgenlos, vor den Aktivitäten von rund 1.000 Hisbollah-Mitgliedern in Deutschland warnen.

Die Regierung in Berlin deckt mit ihrer (Nicht-)Politik sehenden Auges die Verbreitung antisemitischer Hetze und islamistischer Ideologie, mit denen die Hisbollah auch in Deutschland um Anhänger und Unterstützer ihres Krieges gegen Israel wirbt, sie bietet wissentlich den Islamisten, die auch von Deutschland und Europa aus den Terror der Hisbollah mitfinanzieren, einen sicheren Hafen.

Es ist daher beschämend, daß das deutsche Parlament sich am Donnerstag erst auf Antrag der Fraktion der Partei Alternative für Deutschland (AfD) mit dem Thema befaßt, mit der – zurecht – Jerusalem nichts zu tun haben will. Daß die anderen Fraktionen diesen Aspekt des Kampfes gegen Judenhaß und Terrorismus einer Partei überlassen, die noch 2018 mit Damaskus kuschelte, stellt sie bloß.