Es ist unzumutbar für Carl Bildt, Außenminister Schwedens und derzeit der europäischen Ratspräsidentschaft, sich mit ein paar Worten von einem antisemitischen Schmierenstück zu distanzieren, das eine schwedische Tageszeitung in ihrem Kulturteil veröffentlichte.
Eine Mißbilligung eines solchen Beitrags wäre ein Verstoß gegen die schwedische Verfassung, würde sie doch die Pressefreiheit mißachten. Eine Aufforderung zum (zeitweisen) Abhängen von Gemälden in einer Ausstellung, auf denen Hakenkreuze zu sehen sind, geht über bloße Mißbilligung hinaus, oder?
„Swedish Foreign Ministry requested this week to temporarily remove two paintings containing swastikas from the museum of modern art in Stockholm. [..]
The Swedish foreign ministry said this week that the paintings might spark discomfort at the conference for the European Union Foreign Ministers to be held in the city at the end of the week. The museum spokesman confirmed the request [..].“
Schon seltsam, was nachträglich nicht möglich sein soll und was präventiv geht in Schweden …