»Eine Nachricht«, glaubt eine Künstliche Intelligenz zu wissen, sei »eine Information über ein aktuelles, für die Öffentlichkeit wichtiges Ereignis«, sie diene »der objektiven Tatsachenvermittlung«. Maschinengehirne haben noch viel zu lernen. Bei einem Kölner Sender beispielsweise ist nicht immer »objektive Tatsachenvermittlung« drin, steht drunter, »diese Nachricht wurde [..] im Programm Deutschlandfunk gesendet«.
»Zwischen Israel und der pro-iranischen Hisbollah gilt seit dem Mitte April offiziell eine Waffenruhe«, behauptet da heute so eine zeitweise halbstündlich wiederholte angebliche »Nachricht«. Und das hat mit »objektiver Tatsachenvermittlung« herzlich wenig zu tun. Denn es gibt keine »offizielle« Waffenruhe zwischen Israel und der islamistischen Terrororganisation Hisbollah, die zudem nicht »pro-iranisch«, sondern schlicht iranisch ist.
In der Tat verkündete Präsident Donald J. Trump Mitte April eine – zwischenzeitlich verlängerte – zehntägige Waffenruhe zwischen Israel und dem Libanon, auf die sich Vertreter Jerusalems und Beiruts unter amerikanischer Vermittlung verständigt hatten. In den Einzelheiten der Abmachung ist kein Hinweis darauf zu finden, daß die Hisbollah ihr als »Partei« beitreten könnte. Vielmehr wird Beirut aufgefordert, gegen sie vorzugehen.
Beirut wird darin zu »wirksamen Schritten« verpflichtet, um die Hisbollah oder andere Terrororganisationen auf libanesischem Hoheitsgebiet von Angriffen auf Israel oder sonstigen feindlichen Aktivitäten gegen den jüdischen Staat abzuhalten. Und Israel wird das Recht eingeräumt, »jederzeit alle erforderlichen Maßnahmen zur Selbstverteidigung gegen geplante, unmittelbar bevorstehende oder laufende Angriffe zu ergreifen«.
Die »Nachricht«, es existiere »offiziell eine Waffenruhe« zwischen der Hisbollah und Israel, ist eine Desinformation. Und vielleicht ist sie Ergebnis einer Unachtsamkeit. Im Zusammenhang mit der Angabe, beide würden »einander Verstöße gegen die Vereinbarung« vorwerfen, sowie vor dem Hintergrund von Versuchen des DLF, Israels Kampf gegen die Hisbollah als »völkerrechtswidrige Invasion« zu kriminalisieren, sind manipulative Absichten indes nicht auszuschließen.

