Im Namen des Volkes wurde gewiß einmal mehr abgewogen und überlegt und das Urteil gefällt:
„Ein Berliner Schüler darf nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts an seinem Gymnasium nach islamischem Ritus beten. Damit gab das Gericht am Dienstag der Klage eines 16-jährigen Gymnasiasten vom Diesterweg-Gymnasium in Wedding statt. [..]
Die Richter sehen hingegen keine Störung des Schulbetriebs und verweisen auf die Religionsfreiheit.“
Kruzifixe hingegen haben in Schulen nichts zu suchen, denn sie verletzen die negative Religionsfreiheit.
Bleibt andererseits nur noch abzuwarten, wann in Berliner Gymnasien Geschlechterapartheid durchgesetzt wird, sollten Schülerinnen und Schüler „nach islamischem Ritus beten“ wollen …
Mit welchem Maß “ urteilen “ diese Schwarzkittel eigentlich ? Entweder ist Schule und Religion getrennt oder nicht. Das Schulgebet wird verboten.
Wann müssen die Firmen geeignete Räume einrichten ? Wann kommen die Zeiten, wo am Gericht wärend des Prozesses Gebetszeiten eingelegt werden. Oder bei Verhören von Kriminellen die Gebetszeit eingehalten werden muß.
ist doch ganz einfach. Muslime dürfen alles. Jeder hat sich dem unterzuordnen. Wir Andern haben zu schweigen. wir sind nur Dhimis. Punktum.Ich besorge mir vorsorglich einen Tschador. Den Davidstern um meinen Hals muss ich wohl auch durch ein Schwert des Islams ersetzen.
Freue dich jüdisch-christliches Europa, wir gehen mit fliegenden Fahnen unter. Lea Plüss