Geht es nach Yves Bot, dem Generalanwalt der Europäischen Union, der in einem Streit um Importe aus Israel nach Deutschland seine Meinung kundtat, hat Israel bald keine Hauptstadt mehr. Die Grenzen Israels, so der EU-Jurist, wurden „am 29. November 1947 von den Vereinten Nationen“ festgelegt, und nicht zu Israel gehören demnach zunächst „die Gebiete Westjordanland und Gazastreifen“.
Der seinerzeitige UN-Vorschlag, der von den Arabern nie akzeptiert wurde, sieht freilich auch vor, Jerusalem unter internationale Verwaltung zu stellen – Ost-Jerusalem eingeschlossen -, während Gebiete nördlich Haifas, die heute zum unumstrittenen Staatsgebiet Israels gehören, einem „Arab State“ zugeschlagen werden sollten.
Die Städte Naharija und Nazareth würden ebenso wie Beer Sheva, setzte sich Yves Bot durch, für die EU zumindest in Zollfragen nicht mehr zu Israel gehören, das auch um seinen internationalen Flughafen bangen muß: Der Airport David Ben Gurion bei Tel Aviv befindet sich außerhalb jener Grenze, die der Jurist aus Luxemburg als die Israels ansieht.
Man darf gespannt sein, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu den Grenzziehungsplänen des Yves Bot sich positionieren wird – meist folgt er den Empfehlungen des Generalanwalts. Und darauf, wie die Europäische Union ihren geliebten „Palästinensern“ gegebenenfalls den Verlust aller Hoheitsansprüche auf das plangemäß ja international verwaltete Jerusalem und die Benennung Israels ausdrücklich als „Jewish State“ erklären wird, muß man sich vielleicht sogar freuen.
(Hattip: Ulrich W. Sahm)
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