Angenommen, Aktivisten, die sich den Menschenrechten verpflichtet fühlen, stürmten Büros oder Produktionsstätten eines Unternehmens, nennen wir es einfach einmal Siemens AG, das Kommunikationstechnik an das Regime der Islamischen Republlik Iran lieferte, mit dem dieses seine Bevölkerung bespitzeln und deren Kommunikationsmöglichkeiten einschränken kann, nehmen wir also an, die Aktivisten zerstörten Computertechnik und einige Maschinen und verursachten so einen Schaden von 200.000 Euro.
Hätten die Menschenrechtsaktivisten, schließlich gefaßt und vor Gericht gestellt, wohl eine Chance auf Freispruch, begründeten sie ihr Vorgehen damit, daß sie schwere Menschenrechtsverletzungen in der Islamischen Republik verhindern wollten? Es gibt diese Aktivisten nicht. Aber es gibt britische „Menschenrechtsaktivisten“, die daran sich störten, daß Israel sich Anfang 2009 endlich gegen jahrelangen Raketenterror aus Gaza verteidigte, möglicherweise mit Waffen(teilen) aus dem Vereinigten Königreich.
Und so brachen diese „Friedensaktivisten“ ein bei der EDO MBM Technology in Brighton und hinterließen einen Schaden in Höhe von ungefähr 200.000 Euro. Sie wollten, erklärten sie, damit „Kriegsverbrechen“ verhindern. Ob sie tatsächlich ihr Ziel erreichten, muß dabei ungewiß bleiben, die „Aktivisten“ spekulierten da ja durchaus auf ein zukünftiges (Nicht-)Ereignis. Nun vor Gericht gestellt, wurden sie in dieser Woche von allen Vorwürfen – freigesprochen.
„The seven admitted breaking in and causing the damage but were acquitted after the jury found them not guilty of conspiring to cause criminal damage, despite also video-taped interviews of the activists which outlined their intention to cause criminal damage and ’smash up‘ the factory.
The activists used the ‚lawful excuse‘ tactic as defense – committing an offense to prevent a more perceived serious crime because EDO was ‚complicit in war crimes.'“
Finden sich Aktivisten oder auch „Aktivisten“, die es auf sich nehmen, der deutschen Justiz eine Entscheidung darüber abzuverlangen, wie weit die Verteidigung der Menschenrechte etwa dieser Frau, die zu Tode gesteinigt werden soll, gegen deutsche Kollaborateure des Regimes in Teheran gehen darf?