Um das Wohl ihrer Staatsangehörigen kümmert die Türkei im Regelfall selbst dann noch sich, leben diese im Ausland. „Assimilation“, erklärte diesen Anspruch der türkische Ministerpräsident Tayyip Erdogan bei einer Rede in Deutschland, „Assismilation [ist] ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.
Wer sich eines solchen „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ schuldig macht, und sei es im Ausland, indem er auf den Namen Cigerxwin hört, der wird ausgelöscht staatenlos, förmlich seiner Existenzberechtigung beraubt – wegen, wie es heißt, gar nicht existierender Buchstaben, die freilich dennoch offenbar verboten sein können.
„Mehmet Özbay kam vor sechs Jahren als politischer Flüchtling aus der Türkei nach Berlin und hoffte, sich nicht länger mit türkischen Behörden auseinandersetzen zu müssen. Doch nun ist sein zweijähriger Sohn staatenlos, weil das türkische Konsulat den Vornamen Cigerxwin ablehnt, der in der Geburtsurkunde des Kindes steht. Das Generalkonsulat in der Heerstraße begründete die Ablehnung im Juli schriftlich: „Hiermit wird bescheinigt, dass die Buchstaben X, W und Q in türkischen Vor- und Familiennamen nicht verwendet werden dürfen“, heißt es in dem Bescheid. Die drei Buchstaben kommen im kurdischen, nicht aber im türkischen Alphabet vor.“