In seinem jüngst veröffentlichten Entwurf einer »Verfassung« verpflichtet das Regime in Ramallah den von ihm erstrebten »Staat Palästina« auch darauf, ein »Recht auf Rückkehr für Flüchtlinge« zu gewährleisten. Diese Festlegung ist zwar keine Überraschung, gleichwohl führt sie noch einmal auf anschauliche Weise vor Augen, daß die Feindschaft zu jüdischer staatlicher Souveränität, zum jüdischen Staat, ein Grundpfeiler der »palästinensischer Identität« ist.
Sieht insbesondere das Konzept einer verhandelten »Zwei-Staaten-Lösung« vor, daß auch und gerade das »Flüchtlingsproblem« in Gesprächen ausgeräumt wird, bevor überhaupt ein »palästinensischer« Staat ausgerufen und anerkannt werden könnte, dokumentiert die Betonung eines »Rechts auf Rückkehr« ganz grundsätzlich, wie wenig Ramallah an einer friedlichen Einigung mit Jerusalem liegt, wäre diese nach einer solchen doch schlicht überflüssig.
Dabei sorgt das »Recht auf Rückkehr«, das nicht zuletzt von den Vereinten Nationen mit ihrem berüchtigten »Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten«, der UNRWA, propagiert wird, schon heute gerade dort, wo »Palästinenser« bereits über »Palästinenser« herrschen, für eine »palästinensische« Variante von Apartheid: »Palästina-Flüchtlinge« genießen nicht einmal jene Untertanenrechte, die gewöhnlichen »Palästinensern« zugebilligt werden.
Von den Vereinten Nationen betriebene »Flüchtlingslager« ausgerechnet in als »palästinensisch« bezeichneten Gebieten«, allesamt kaum zufällig Brutstätten des »palästinensischen« Terrorismus, sind Ausdruck dieser Ungleichbehandlung, dieser Entrechtung. Ein in einer »Verfassung« verankertes »Recht auf Rückkehr« legitimierte diese Ungleichbehandlung durch einen auf ihr gründenden »palästinensischen« Staat – und machte diesen zu einer Bedrohung für Israel.
Denn das das eigentliche Ziel dieses »Rechts« ist ja die Zerstörung des jüdischen Staates: Kehrten die angeblich 6 Millionen »Palästina-Flüchtlinge« nach Israel »zurück«, dessen heutiges Gebiet ihre Vorfahren freiwillig oder unter Zwang in der Folge des freilich gescheiterten arabischen Vernichtungsfeldzugs gegen den 1948 (wieder-)gegründeten jüdischen Staat verlassen hatten, blieben von der halbwegs sicheren jüdischen Heimstätte schnell kaum mehr als Erinnerungen.
Und wie »Palästinenser«, denen seit Generationen von Geburt an eingeimpft wurde, sie seien Opfer jüdischer Usurpatoren und ihrer Bösartigkeiten, ihre »Heimkehr« ganz praktisch begehen würden, das demonstrierten die »palästinensische« Hamas und deren Komplizen, nach Auskunft des »Palästinenserpräsidenten«, dessen Name auf dieser »Verfassung« steht, integraler Bestandteil des »palästinensischen Volkes«, spätestens am und seit dem 7. Oktober 2023.