Grenzfragen: Völkerrechtsnachhilfe für die US-Regierung

Kaum hatte die israelische Regierung, wie Caroline Glick richtig analysiert, sich „dem Druck der Vereinigten Staaten ergeben“ und eine zunächst auf zehn Monate befristete Einstellung von Bautätigkeiten in jüdischen „Siedlungen“ in Judäa und Samaria – auch Westbank genannt – verfügt, verlangte Washington schon die Freilassung von 1.000 Terroristen der Fatah des „Palästinenserpräsidenten“ Abu Mazen. Damit jedoch nicht genug – wo immer die Westbank von der US-Regierung erwähnt wird, spricht diese von „okkupierten Gebieten“.

Das ist, wie beispielsweise Howard Grief 2007 darlegte, ein Sprachgebrauch, der dem Völkerrecht alles andere als gerecht wird. Okkupiert oder besetzt werden können, belegt er anschaulich, nur Territorien, die zuvor zu einem anderen Staat gehörten. Dies gilt aber für Judäa und Samaria so wenig wie für Gaza und Ost-Jerusalem. Es gibt natürlich den Teilungsplan der Vereinten Nationen, in dem von „arabischen Gebieten“ gesprochen wird, jedoch wurde diese Plan von den Arabern nie akzeptiert.

Die Grenzen des Staates Israel jedenfalls definiert dieser Plan, der eben auch nicht mehr ist als ein Plan, völkerrechtlich verbindlich nicht. Für die Vereinigten Staaten indes gilt die seit 1924 aber die Anglo-American Convention, ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, der die Grenzen einer nationalen jüdischen Heimstätte im britischen Mandatsgebiet festlegte, Grenzen innerhalb derer nicht nur jüdische Ansiedlung überaus legal ist – verboten wird die Überlassung von Territorium an fremde Mächte:

„The internationally recognized borders from the Mandate became recognized under U.S. Law in the Anglo-American Convention. The borders comprise all Israel, the Biblical heartland of Judea, Samaria (the West Bank), the entire city of Jerusalem, and much more. The Mandate, which is an act of international law, states that Jews have the right to settle anywhere within these recognized borders, and prohibits the ceding of any Jewish National territory to a foreign authority.“

Wenn die US-Regierung von „okkupierten Gebieten“ spricht und „illegalen Siedlungen“, mißachtet sie nach Ansicht der israelischen NGO Office for Israeli Constitutional Law (OFICL) nicht nur Völkerrecht, sondern verstößt zudem gegen geltendes Recht der Vereinigten Staaten. Die Anglo-American Convention mag zwar in Vergessenheit geraten sein und die Anwesenheit der IDF zu dem Eindruck beigetragen haben, es handele sich bei der Westbank um „besetzte Gebiete“, doch ändere dies nichts an ihrer Gültigkeit.

In Briefen an Außenministerin Hillary Clinton und George Mitchell erinnert das Office for Israeli Constitutional Law die US-Regierung an geltendes Völker- und US-Recht. Sollte die amerikanische Regierung allerdings damit fortfahren, „Okkupation“ und „illegale Siedlungen“ zu behaupten, kündigt die NGO rechtliche Schritte gegen sie an. Überfällig scheinen Klastellungen in der Sache freilich nicht nur mit Blick auf die US-Außenpolitik, auch allerlei „Israelkritiker“ haben als selbsternannte „Völkerrechtsexperten“ Nachhilfe offenbar dringend nötig.