Das Nichtvorhandensein von Minaretten hindert niemanden an der Pflege seines Aberglaubens, denn diese sind im Grunde kaum mehr als Türmchen mit Lautsprechern, über die in zumal oft grottenschlechter Tonqualität dazu aufgerufen wird, das Gebet doch nicht zu vergessen.
Das sahen bislang die Jünger Allahs sogar in der Schweiz offenbar so, denn sonst gäbe es dort wohl schon ein paar mehr dieser Lautsprecher als eben jene vier, die es gibt. Die Religionsfreiheit war dadurch nicht gefährdet, und sie ist es auch weiterhin nicht, selbst wenn mancher jetzt anderes behauptet.
Jerzy Montag, „rechtspolitischer Sprecher“ der Bundestagsfraktion des Bessermenschen-Vereins „Bündnis 90/Die Grünen“, fiel denn in der Vergangenheit auch nicht unbedingt dadurch auf, daß er fehlende Minarette in der Schweiz oder Deutschland beklagte. Nun allerdings hadert der Grüne wegen der Minarette mit der direkten Demokratie:
„Ich hoffe, daß wir in einem solchen Falle eine tiefreichende, sachliche Auseinandersetzung gehabt hätten, und ich setze darauf, daß wir die Mehrheit von einer vernünftigen Entscheidung hätten überzeugen können. Aber ich gehe noch eine Stufe zurück und sage als jemand, der die Volksabstimmung in Deutschland auf nationaler Ebene auch haben will: Eine Abstimmung darüber, Bürgerinnen und Bürgern die Religionsfreiheit zu beschneiden, darf es nicht geben und wird es in Deutschland auch nicht geben. Deswegen wird keine Gelegenheit bestehen, in die deutsche Verfassung hineinzuschreiben, daß man in Deutschland keine Minarette errichten darf.“
Da sei nämlich die kluge Obrigkeit vor. Deutlicher kann man den Gegensatz zwischen einer Demokratie, in der der Souverän als verantwortungsbewußter Bürger betrachtet wird, und einer, in der jener nur entmündigtes Stimmvieh ist, gerade gut genug, etwa „Bündnis 90/Die Grünen“ zu wählen, eigentlich nicht formulieren – und eben belegen, daß der Minarett-Islam immanent demokratiefeindlich ist.
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