Europäischer Gerichtshof: Jüdische Siedlungen gehören nicht zur PA

Zu einem grandiosen Urteil kamen wenig überraschend die Landvermesser des Europäischen Gerichtshofs: “Siedlungen sind nicht Teil des Staates Israel”:

“Die Zollfreiheit für Waren, die in Israel produziert werden, gilt nicht für Produkte aus den israelischen Siedlungen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.”

Die tagesschau kann ihr Glück über das Urteil, das, so ein sprachbildsicherer Wolfgang Landmesser, “der deutsche Zoll ins Rollen gebracht” hat, kaum fassen, ist es doch “auch als Sanktion der EU gegen die Siedlungspolitik Israels [zu] verstehen”.

Doch diese Freude kommt möglicherweise etwas verfrüht, denn aus dem Gebiet der PA kommt das Sprudelwasser-Zubehör nach Ansicht der Europäischen Union auch nicht.

“1997 schloss die EU mit der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) ein ähnliches Abkommen. Der Argumentation [..], die Trinkwassersprudler seien nach einem der beiden Abkommen in jedem Fall zollfrei, schlossen sich die EU- Richter in Luxemburg nicht an.”

Und damit steht nun eben auch fest, daß Siedlungen in der Auseinandersetzung zwischen Israel und den “Palästinensern” nicht illegal sind, jedenfalls kein “Friedenshindernis” darstellen können, da letztere gar keinen territorialen Anspruch auf sie haben.

Was nicht zu Israel gehört und nicht zur PA, das kann wohl besetzt oder annektiert, aber eben keinem “Palästinenser” wegannektiert werden. Da außer “Palästinensern”, die nicht anspruchsberechtigt sind, niemand sich darüber beklagt, ist an jüdischen Siedlungen in Judäa und Samaria aber also nichts auszusetzen.

Ein großartiges Urteil, das gleichwohl geltendes Völkerrecht ignoriert.