Anmaßende Anklägerin

Vor wenigen Tagen hat Fatou Bensouda, die Chefanklägerin beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, mit ihrer Erklärung jüdischen Lebens in den umstrittenen Gebieten zum »Kriegsverbrechen« ein Untersuchungsverfahren eröffnet. Mit ihrer Anklage macht die Juristin den ICC zu einer Bühne für Bemühungen des PLO-Regimes, Israel auf internationaler Ebene zu delegitimieren.

Während es ernsthafte Zweifel an der Zuständigkeit des ICC für den »palästinensisch«-israelischen Konflikt gibt – Israel hat das Pariser Statut nicht unterzeichnet, »Palästina« ist kein Staat und daher ebenfalls keine Vertragspartei -, stellt sich darüber hinaus die Frage, ob die aus Gambia stammende Anklägerin überhaupt geeignet wäre, glaubwürdig ein solches Verfahren durchführen zu können.

Zu ihrem Lebenslauf nämlich gehören auch Stationen im Dienste eines blutigen Regimes, die an ihrer Eignung als Chefanklägerin, als moralische Instanz überhaupt, Zweifel wecken. 1994 putschte sich in dem afrikanischen Kleinstaat Gambia Yahya Jammeh an die Macht und etablierte als »Präsident« ein blutiges islamisches Regime, das erst endete, als er sich im Januar 2017 ins Exil absetzte.

Bei der Machtübernahme Yahya Jammehs war Fatou Bensouda als stellvertretende Direktorin für öffentliche Anklagen beim Generalstaatsanwalt Gambias tätig. 1996 wurde sie zur Generalanwältin und Sekretärin für Rechtsangelegenheiten befördert, zwei Jahre später zur Generalstaatsanwältin und Justizministerin, Karrieresprünge, für die sie sich als Rechtsberaterin Yahya Jammehs empfahl.

Bis sie 2000 aus dem Staatsdienst ausschied, war Fatou Bensouda damit Teil und Nutznießerin eines Regimes, das jeden Anschein politischer Opposition unerbittlich verfolgte, mit bestialischer Folter und Mordschwadronen ein Klima der Angst erzeugte, das das ganze Land lähmte, während Tyrann Yahya Jammeh sich und seinen Getreuen ein Leben in verschwenderischem Luxus gönnte.

Selbst wenn Fatou Bensoudas Schuld verglichen mit jener Yahya Jammehs vernachlässigbar schwer wiegen sollte, war sie doch eine Stütze seines Regimes. Beschuldigt sie Juden, die etwa in Hebron leben wollen, einer dem Judentum nicht erst seit 1948 oder 1967 heiligen Stadt, »Kriegsverbrecher« zu sein, übertreibt sie nicht »nur«. Ihr fehlt jede moralische Autorität, sich über Israel zu erheben.