Schlagwort: ICC

Vertuschungsmanöver

Seit Juni 2021 ist Karim Khan Chefankläger des in Den Haag residierenden Internationalen Strafgerichtshofs (ICC). Mit den von ihm erwirkten Internationalen Haftbefehlen gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und dessen ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant machte er sich seither einen Namen unter Israelfeinden in aller Welt und den ICC zu ihrem Werkzeug.

Darum, mögliches Unrecht im Kampf Israels zur Zerschlagung der Hamas und zur Befreiung ihrer jüdischen Geiseln aufzudecken und es zu sanktionieren, ging und geht es Karim Khan mit seiner Kampagne gegen israelische Politiker zuletzt. Selbst der amerikanische Präsident Joe Biden nannte die Haftbefehle »unverschämt«. Und inzwischen wird immer deutlicher, welche Motive Karim Khan dazu getrieben haben.

Der Chefankläger könnte mit seinen übergriffigen Haftbefehlen versucht haben, von eigenem Fehlverhalten abzulenken, das zwischenzeitlich sogar die Vereinten Nationen einräumten. Eine interne Untersuchungskommission bestätigte, daß Karim Khan für ein toxisches Klima in seinem Büro am ICC verantwortlich sei, und seine Rachsucht gegenüber Opfern seiner Übergriffe, die sich über ihn beschwert hatten.

Das Wall Street Journal zitierte nun am Wochenende Aussagen einer seiner Mitarbeiterinnen gegenüber Ermittlern der Vereinten Nationen, nach denen Karim Khan sie auf gemeinsamen Dienstreisen mehrmals zu sexuellen Handlungen gezwungen haben soll. Weitere Mitarbeiterinnen sollen sich ähnlich geäußert haben. Die von Karim Khan bestrittenen Vorwürfe waren kurz vor dem Erlaß seiner Haftbefehle laut geworden.

Könnten die schlagzeilenträchtigen Ermittlungen Karim Khans gegen Israel und führende Politiker in Jerusalem ein Ablenkungsmanöver sein? Der zeitliche Zusammenhang spricht nicht gegen diese Vermutung, zumal der ICC nicht für Israel zuständig ist, dessen Justiz selbst gegen eventuelle Kriegsverbrechen in Gaza vorgeht. Der ICC sollte sich zur Schadensbegrenzung von Karim Khan trennen und dessen Haftbefehle kassieren.

Überzeugungsarbeit

Kommissionen der Vereinten Nationen, die damit beauftragt sind, Fehlverhalten innerhalb des Apparats der Weltorganisation zu untersuchen, sind nicht für ihren überbordenden Eifer oder gar Transparenz berüchtigt. UN-Generalsekretär António Guterres selbst hält noch immer einen Untersuchungsbericht unter Verschluß, der sich mit Vorwürfen gegen Beschäftigte der UNRWA befaßt, sie seien in terroristische Aktivitäten der Hamas verwickelt.

Unter Berufung auf mehrere Quellen hat Reuters nun bereits am Donnerstag gemeldet, daß eine Untersuchungskommission der Vereinten Nationen, die Vorwürfe gegen Karim Khan, den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) in Den Haag, prüfen sollte, zu Ergebnissen kam, die wohl mehr als ein Schlaglicht auf die Zustände an dem Gericht werfen, das den israelischen Premier Benjamin Netanjahu mit einem Haftbefehl festzusetzen sucht.

Läßt Reuters offen, ob die UN-Untersuchungskommission die Karim Khan vorgeworfenen sexuellen Übergriffe bestätigt hat, scheinen die Prüfer jedoch keinen Zweifel daran zu haben, daß Karim Khan sich an Frauen, die sich über sein Fehlverhalten beschwerten, zu rächen versucht hat. So soll der britische Anwalt mindestens vier weibliche Beschäftigte seines Büros beim ICC herabgestuft haben, ohne daß dafür sachlich nachvollziehbare Gründe vorlagen.

Karim Khan scheint nach Ansicht der Untersuchungskommission für ein toxisches Klima in seinem Büro verantwortlich. »Das ist ein schlechter Tag für das Völkerstrafrecht«, erklärte Annalena Baerbock am Donnerstag. Freilich meinte die deutsche Außenministerin damit nicht die Enthüllungen über Karim Khan, die beschweigt sie, sondern die Entscheidung Ungarns, das Gericht, an dem er wirkt, nicht mehr anzuerkennen. Feministische Außenpolitik, die überzeugt.

Entscheidung mit Haltung

Ungarn hat am Donnerstag seine Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshof (ICC) zurückgezogen. Wie die Regierung in Budapest mitteilte, reagiert Ungarn mit diesem Schritt auf die Politisierung des in Den Haag ansässigen Gerichts, das deshalb längst keine »respektable Institution« mehr sei. Zwar hatte Ungarn das Gericht zuvor anerkannt, das ungarische Parlament hatte das Römische Statut, die Arbeitsgrundlage des ICC, aber nie ratifiziert.

Als Anlaß für den Schritt nennt Budapest den vom mit der islamistischen Terrororganisation Hamas befreundeten ANC-Regime im vergangenen Jahr erwirkten »Internationalen Haftbefehl« gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, mit dem das Gericht sich in den antisemitischen Vernichtungskrieg der »Achse des Widerstands« gegen Israel hineinziehen ließ, zumal strittig ist, ob der ICC überhaupt für den jüdischen Staat zuständig ist.

Den wie etwa die Vereinigten Staaten hat auch Jerusalem den Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkannt. Israel verfügt als Demokratie über ein international anerkanntes und gelobtes Rechtssystem, das selbst in der Lage und gewillt ist, auch Rechtsverstöße zu verfolgen, falls es im Rahmen des Kampfs zur Zerschlagung der Hamas und zur Befreiung der noch in ihrer Gewalt befindlichen jüdischen Geiseln dazu gekommen sein oder noch kommen sollte.

Mit seiner nach Verhängung des »Internationalen Haftbefehls« ausgesprochenen Einladung an Benjamin Netanjahu hatte Regierungschef Viktor Orbán demonstriert, daß die besonders in Europa gern verkündete Solidarität mit dem jüdischen Staat keine Leerformel sein muß. Nannte die amerikanische Regierung unter Präsident Joe Biden den antisemitisch motivierten Haftbefehl »empörend«, verhängte Amtsnachfolger Donald J. Trump Sanktionen gegen den ICC.

Ungarn, das derzeit vom israelischen Premier besucht wird, gehört in der EU zu den wenigen Staaten, die regelmäßig antiisraelischen Beschlüssen die Zustimmung verweigern. Bedient sich Viktor Orbán in der Auseinandersetzung mit politischen Gegnern durchaus auch antisemitischer Motive, ist es nun um so beschämender für seine zahlreichen europäischen Kritiker, daß ausgerechnet sein Land sich konsequent dem Mißbrauch internationalen Rechts widersetzt.

Überfälliger Schritt

Das Repräsentantenhaus in Washington hat am Donnerstag mit parteiübergreifender Mehrheit Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) beschlossen. 243 der anwesenden Parlamentarier stimmten für den Illegitimate Court Counteraction Act, darunter alle republikanischen sowie 45 demokratische Abgeordnete, 140 Volksvertreter stimmten dagegen. Um wirksam zu werden, muß noch der Senat dem Gesetz zustimmen.

Auch dort gilt die Annahme als wahrscheinlich. Der Illegitimate Court Counteraction Act soll amerikanische Staatsangehörige und US-Unternehmen sowie die Bürger von mit den Vereinigten Staaten verbündeten Ländern, die den ICC nicht anerkennen, vor der Verfolgung durch das Gericht schützen. Wer Maßnahmen des ICC gegen diese Menschen oder Unternehmen unterstützt, soll vom US-Präsidenten mit einem Einreiseverbot belegt werden.

Zugleich sieht der von dem Republikaner Chip Roy vorgelegte Gesetzentwurf vor, dem Internationalen Strafgerichtshof jede finanzielle Unterstützung durch Washington zu entziehen. Zwar unterzeichneten die Vereinigten Staaten das Römischen Statuts, die Vertragsgrundlage des ICC, Washington ratifizierte es aber nie. Zudem zogen die Vereinigten Staaten – wie im übrigen auch Israel – ihre Unterzeichnung später offiziell wieder zurück.

Daß dieser Entzug der Unterstützung ebenso wie die nun wahrscheinlicher gewordenen Sanktionen berechtigt waren und sind, demonstriert der Internationale Strafgerichtshof durch sein übergriffiges Vorgehen gegen Israel und den Erlaß eines Haftbefehls gegen u.a. Benjamin Netnajahu, den Premier des jüdischen Staates, mit dem sich der ICC zum Instrument im antisemitischen Lawfare gegen Israel machen ließ und selbst internationales Recht verhöhnt.

Der am 7. Oktober 2023 von der Hamas und ihren Verbündeten inner- und außerhalb der von Teheran gelenkten islamistischen »Achse des Widerstands« losgetretene Krieg zur Vernichtung Israels wird an vielen Fronten und auch auf juristischem Gebiet geführt. Der Illegitimate Court Counteraction Act ist leider nur eine Reaktion darauf. Beschämend ist, daß sich nicht auch weitere Staaten gegen den Rechtsmißbrauch durch den ICC wenden.

Beispielhafter Rechtsstaat

Am Dienstag hat der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu im gegen ihn laufenden Prozeß erstmals als Angeklagter ausgesagt. In dem bereits seit vier Jahren begonnenen Verfahren werden dem Chef der Regierung in Jerusalem Betrug, Untreue und Bestechlichkeit vorgeworfen. Der Likud-Politiker selbst weist die Vorwürfe zurück und sieht sich, wie er am Montag erklärte, als Opfer einer »gezielten Hexenjagd«.

Auch Benjamin Netanjahus Verteidiger Amit Hadad, einer der prominentesten Anwälte Israels, ließ sich nicht lumpen. In einer Erklärung vor der Anhörung seines Mandanten warf er den Ermittlern vor, sie hätten »kein Verbrechen untersucht, sondern einen Mann gejagt« und wie die Behörden des sowjetischen Diktators Josef Stalin »Verbrechen erfunden«, wenn sie kein belastendes Material gegen ihr Opfer hätten finden können.

Was im Prozeß gegen Benjamin Netanjahu die Anklage diskreditieren soll, ist mit Blick auf ein anderes gegen ihn anhängiges Verfahren tatsächlich auch ein großes Kompliment für die israelische Justiz: Die brachte gegen alle Widerstände und Versuche, sie zu behindern, einen amtierenden Regierungschef vor Gericht, der zudem seit inzwischen vierzehn Monaten einen Krieg um die Existenz des jüdischen Staates führen muß.

Die israelische Justiz beweist mit ihrem Vorgehen gegen Benjamin Netanjahu nämlich eindrücklich, welche Anmaßung der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) gegen ihn und seinen ehemaligen Verteidigungsminister Yaov Gallant darstellt. Israel ist ein Rechtsstaat, in dem selbst ein kriegführender Regierungschef nicht über dem Gesetz steht, dessen Justiz zweifellos auch eventuelle Kriegsverbrechen ahnden würde.

Erst dann indes, wenn solche Vergehen auf nationaler Ebene nicht verfolgt werden, wie das in Diktaturen regelmäßig der Fall ist, wäre überhaupt über eine Zuständigkeit des ICC nachzudenken – wie Washington erkennt Jerusalem den ICC derweil nicht an. Der Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu versucht daher nicht »nur«, den Verteidigungskrieg Israels zu diskreditieren, sondern greift auch die Existenz der jüdische Demokratie an.

Im Zweifel gegen Israel

Hatte die Regierung in Berlin noch am Freitag mit den Worten, eine Entscheidung über die Vollstreckung des Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) gegen den israelischen Premier Benjamin Netanjahu »stünde erst dann an, wenn ein Aufenthalt [..] in Deutschland absehbar« sei, genauere Auskünfte zu der Frage abgelehnt, hat Außenministerin Annalena Baerbock nun Klarheit darüber geschaffen, wo Deutschland steht.

Am Rande eines Treffens der Außenminister der G7-Staaten erklärte sie, ihre Regierung halte »sich an Recht und Gesetz, weil niemand über dem Gesetz steht«. Und sie ergänzte, »es gilt die Unabhängigkeit der Justiz, die in diesem Fall zu dem Schluss gekommen ist, dass es hinreichend Indizien für sie gibt, diesen Schritt jetzt zu unternehmen«, was als Ankündigung verstanden wird, Benjamin Netanjahu könnte in Deutschland eine Festnahme drohen.

Äußert Berlin in einer Stellungnahme zu einer Klage des südafrikanischen ANC-Regimes gegen Israel grundsätzliche Zweifel an der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs, die es damit begründet, das der jüdische ein Rechtsstaat mit einer überaus unabhängigen Justiz sei, scheinen die nun verflogen: Israel ist, jedenfalls aus der Sicht der amtierenden Regierung in Berlin, kein Rechtsstaat mehr und seine Justiz eine unfähige.

Galt die deutsche Außenministerin bereits als eine der treibenden Kräfte hinter einem gleichwohl in Berlin geleugneten Waffenembargo gegen den um seine Existenz kämpfenden jüdischen Staat, hat sie mit ihrer Klarstellung nun zumindest jede Unsichedrheit bezüglich ihrer und der Haltung der Reste der Regierung Olaf Scholz’ ausgeräumt. Deutschland steht nicht an der Seite Israels, sondern an der seiner Feinde, zu deren Instrument sich der ICC gemacht hat.

No go area Berlin

Seit der Internationale Strafgerichtshof in der vergangenen Woche seinen infamen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und dessen ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant veröffentlicht hat, vermeidet die Regierung in Berlin es beharrlich, sich unzweideutig entweder an die Seite des jüdischen Staates zu stellen oder gegen ihn. Einmal mehr »enthält« sich Deutschland ganz entschieden.

Während die amtierende Regierung in Washington die Haftbefehle als »empörend« zurückweist, haben republikanische Politiker bereits Sanktionen gegen den Gerichtshof in Den Haag angekündigt. Allerdings erkennen die Vereinigten Staaten – wie Israel und im übrigen wenigstens 70 weitere Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen – den Internationalen Strafgerichtshof (ICC), der deshalb so international gar nicht ist, nicht an.

Die kanadische Regierung andererseits verkündete eilig, sie werde selbstverständlich »internationales Recht achten«, eine Formulierung, bei der sich Justin Trudeau womöglich von London inspirieren ließ, wenngleich man dort »Spekulationen über hypothetische Fälle« ablehnte. Der niederländische Außenminister Caspar Veldkamp wiederum will die Haftbefehle vollstrecken, sagte vorerst aber nur eine geplante Reise nach Jerusalem ab.

Dekretierte Josep Borrell Fontelles, der antisemitische Chef des Auswärtigen Diensts der Europäischen Union (EEAS), die Entscheidung Den Haags sei für alle Mitgliedsstaaten der EU »bindend«, nannte der ungarische Regierungschef Viktor Orbán sie »dreist, zynisch und völlig inakzeptabel« und lud Benjamin Netanjahu zu einem Besuch nach Budapest ein. Er garantiere, daß die Haftbefehle des ICC in Ungarn »keine Wirkung« hätten.

Und Deutschland? Berlin, heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung, sei »einer der größten Unterstützer des IStGH«, was »auch Ergebnis der deutschen Geschichte« sei. »Gleichzeitig« sei eine ihrer »Konsequenz[en]«, dass uns einzigartige Beziehungen und eine große Verantwortung mit Israel verbinden«. Weitere Entscheidungen »stünde[n] erst dann an, wenn ein Aufenthalt von Premierminister Benjamin Netanjahu [..] absehbar ist«.

Rechtsbeugung

Am 7. Oktober 2023 fiel die Hamas in Israel ein mit der erklärten Absicht, den jüdischen Staat und dessen Bevölkerungsmehrheit auszulöschen. In einem bestialischen Pogrom, dem bösartigsten seit Ende des Zweiten Weltkriegs, vergewaltigten und massakrierten die islamistischen Barbaren und ihre Komplizen mindestens 1.200 Menschen, schlachteten selbst Kleinkinder grausam ab. Über 250 Menschen wurden nach Gaza verschleppt.

Dreizehn Monate später schließt sich der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag mit einem Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant dem Angriff der Terrororganisation auf die einzige Demokratie im Nahen Osten an, selbst wenn das »Gericht« mit einem Haftbefehl gegen Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri darüber hinwegzutäuschen versucht.

Von einem »Chefankläger« initiiert, gegen den gegenwärtig selbst ermittelt wird, stellen die Haftbefehle gegen zwei demokratisch legitimierte Politiker einen Angriff auf Israel dar, weil sie dessen Rechtssystem und eine Justiz übergehen, die ihre Schlagkräftigkeit bereits mehrfach unter Beweis gestellt hat. Der Internationale Strafgerichtshof soll aber erst dann tätig werden, wenn die nationale Justiz nicht handelt oder handlungsunfähig ist.

Das Gericht untergräbt damit eine ganz wesentliche Säule der israelischen Demokratie, potentiell letztlich eines jeden demokratisch verfaßten Staates auf der Basis konstruierter Vorwürfe, die den menschenverachtenden Charakter der Kriegführung der Hamas – die sich bewußt hinter der »eigenen« Bevölkerung versteckt und sie so in Gefahr bringt – bagatellisiert oder leugnet. Deshalb weist selbst die Opposition in Israel die Haftbefehle zurück.

Nicht zuletzt bestreitet der Internationale Strafgerichtshof mit seinen Haftbefehlen gegen Benjamin Netanjahu und Yoav Gallant das Recht des jüdischen Staates, sich gegen terroristische Bedrohungen zu verteidigen, liefert es mit ihnen doch all den »Kritikern« Israels Vorwände dafür, Waffenlieferungen an den angegriffenen Staat auszusetzen. Mit seiner anmaßenden Perversion von Recht stärkt das Gericht nur die Hamas und deren Verbündete.

Vorurteil

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag (ICC) hat am Montag Haftbefehle für mehrere israelische Politiker sowie Anführer der islamistischen Hamas beantragt. In einer Stellungnahme wirft Karim Khan den Hamas-Kadern Yahya Sinwar, Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri und Ismail Haniyeh richtigerweise vor, mit ihrer Hamas am 7. Oktober 2023 bei ihrem Überfall auf Israel Kriegsverbrechen begangen zu haben.

Dabei allerdings hätte es Karim Khan auch belassen sollen. Denn mit seinen Vorwürfen gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Yoav Gallant, denen er gleichfalls Kriegsverbrechen nachsagt, darunter etwa die »Verwendung von Hunger als Methode der Kriegführung«, stellt er die israelische Regierung nicht bloß auf eine Stufe mit den Terroristen, er delegitimiert auch die Selbstverteidigung Israels.

Er verwischt auf höchst unredliche Weise die Unterschiede zwischen Tätern und Opfern des barbarischen Pogroms vom vergangenen Oktober, mit dem die Hamas bewußt auch die Folgen für die »palästinensische« Bevölkerung in Gaza, die ihr verbrecherisches Handeln haben würde, heraufbeschwor, von denen er sie aber mit seinen Vorwürfen gegen die israelische Führung freispricht: Er versucht, den Kampf gegen die Hamas zu kriminalisieren.

Selbst wenn die Beantragung von Haftbefehlen, die den israelischen Politikern Auslandsreisen nahezu unmöglich machen würden, da sie ihre Festsetzung und Auslieferung fürchten müßten, nicht heißt, daß sie auch tatsächlich erlassen werden, hat der Chefankläger des ICC mit ihr bereits schweren Schaden angerichtet, denn er beschädigt mit seinem Gesuch den Ruf der jüdischen Demokratie und bestreitet die Legitimität ihres Existenzkampfs.

Wenn die Regierung in Washington den Schritt Karim Khans mit aller Entschiedenheit zurückweist, Präsident Joe Biden nennt ihn gar »unverschämt«, ist das die einzig angemessene Reaktion. Wer dagegen wie das Auswärtige Amt in Berlin sich davor drückt, eine klare Position zu dieser Zumutung zu äußern, die internationales Recht auf den Kopf stellt und letztlich eine Einladung an Aggressoren aller Art darstellt, gibt sich der Lächerlichkeit preis.

Propagandakrieger

Das vom Emirat Katar betriebene Propagandamedium Al Jazeera hat nach eigenen Angaben beim Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag einen förmlichen Antrag eingereicht, die Umstände des Todes von Shireen Abu Akleh zu untersuchen und die Verantwortlichen für die »Ermordung« der Journalistin strafrechtlich zu verfolgen. Al Jazeera macht Israel für den Tod Shireen Abu Aklehs verantwortlich.

Die Journalistin war am 11. Mai am Rande bewaffneter Auseinandersetzungen zwischen »palästinensischen« Terroristen und israelischen Sicherheitskräften in Jenin getötet worden. Bereits kurz nach dem Ableben Shireen Abu Aklehs hatte ihr Sender Jerusalem einen »eiskalten Mord« an der »Palästinenserin« vorgeworfen und erklärt, im Besitz angeblich »unwiderlegbarer Weise« für seine Behauptung zu sein.

Während Experten der US-Regierung nach einer »äußerst detaillierten forensischen Analyse« gut zwei Monate später mitteilten, daß es unmöglich sei, »endgültige Schlußfolgerungen zu der Herkunft der Kugel« zu ziehen, die Shireen Abu Aklehs Tod verursacht hatte, will Al Jazeera »neue Beweise« vorlegen können, die nicht nur diese Frage beantworten, sondern sogar einen Mord durch Israel belegen sollen.

Ist es Al Jazeera mit seiner Ankündigung zweifellos gelungen, erneut antisemitische Ressentiments anzufachen oder zu wecken, scheint es tatsächlich doch wenig seriös. Katar, dem der Sender gehört, hat das Römische Statut nicht unterzeichnet, ebenso wie übrigens Israel. Gleichzeitig können allerdings allein jene Staaten, die den Strafgerichtshof unterstützen und anerkennen, diesen auch tatsächlich anrufen.

So dürfte der Sender aus Doha, der als solcher zudem kein Staat ist, mit seinem Unterfangen schon an Formalien scheitern. Um Aufklärung geht es allerdings weder Al Jazeera noch dem Regime in Doha oder gar der »Palästinenserführung« in Ramallah. Sie setzen »bloß« ihren skrupellosen Krieg gegen den jüdischen Staat und dessen Sicherheitskräfte fort, in dem sie am 11. Mai eine weitere Front eröffnet haben.