Schlagwort: Lawfare

Rechtsmißbrauch

Vor dem Internationalen Strafgerichtshof (ICJ) in Den Haag haben am Montag Anhörungen zu der Frage begonnen, welche Verpflichtungen Israel gegenüber der berüchtigten UNRWA hat, dem sogenannten »Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten«. Anhängern gilt die UNRWA sich als eine »humanitäre Organisation«, gleichwohl ist es ein offenes Geheimnis, daß sie »komplett von der Hamas durchseucht« ist.

Unter dem Eindruck erdrückender Beweise für die Verstrickungen des »Hilfswerks« in den islamistischen Terror, insbesondere vor dem Hintergrund, daß viele UNRWA-Beschäftigte auch in der Hamas aktiv waren oder sind – einige beteiligten sich selbst nach UN-Angaben an dem barbarischen Pogrom der Islamisten vom 7. Oktober 2023 -, hatte Jerusalem im November 2024 das Kooperationsabkommen mit der UNRWA offiziell aufgekündigt.

Seit Ende Januar ist es offiziellen israelischen Stellen gesetzlich untersagt, das von Philippe Lazzarini geführte »Hilfswerk« zusammenzuarbeiten, das für sich eine Art Monopolstellung für die Versorgung von »Palästinensern« behauptet und daher auch in den Augen seiner Geberländer, darunter an vorderster Stelle Deutschland, als »unersetzbar« gilt. Jerusalem hingegen betont seine Bereitschaft, mit anderen Hilfsorganisationen zusammenzuarbeiten.

Derzeit blockiert Israel den Güterverkehr nach Gaza, da auch und gerade die letzte Waffenruhe gezeigt hat, daß die Hamas sich »humanitärer Hilfe« bemächtigt, mit den gestohlenen Hilfsgütern einen regen Handel betreibt und so ihren Krieg gegen den jüdischen Staat finanziert. Die Genfer Konventionen allerdings verlangen einen »ungehinderten Zugang« für Hilfsgüter lediglich dann, wenn sicher ist, daß ein erklärter Feind nicht von ihnen profitiert.

Angestrengt von der Vollversammlung der Vereinten Nationen und ihrer »automatischen« antiisraelischen Mehrheit, liegt es auf der Hand, daß die Anhörungen vor dem Internationalen Strafgerichtshof allein darauf abzielen, den jüdischen Staat ins Unrecht zu setzen. Wie die Stellungnahme des ICJ letztlich auch ausfallen mag, bis dahin bietet das Gericht eine Bühne zur Verleumdung des Existenzkampfs Israels, das die Inszenierung deshalb nicht unterstützt.

Überzeugungsarbeit

Kommissionen der Vereinten Nationen, die damit beauftragt sind, Fehlverhalten innerhalb des Apparats der Weltorganisation zu untersuchen, sind nicht für ihren überbordenden Eifer oder gar Transparenz berüchtigt. UN-Generalsekretär António Guterres selbst hält noch immer einen Untersuchungsbericht unter Verschluß, der sich mit Vorwürfen gegen Beschäftigte der UNRWA befaßt, sie seien in terroristische Aktivitäten der Hamas verwickelt.

Unter Berufung auf mehrere Quellen hat Reuters nun bereits am Donnerstag gemeldet, daß eine Untersuchungskommission der Vereinten Nationen, die Vorwürfe gegen Karim Khan, den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) in Den Haag, prüfen sollte, zu Ergebnissen kam, die wohl mehr als ein Schlaglicht auf die Zustände an dem Gericht werfen, das den israelischen Premier Benjamin Netanjahu mit einem Haftbefehl festzusetzen sucht.

Läßt Reuters offen, ob die UN-Untersuchungskommission die Karim Khan vorgeworfenen sexuellen Übergriffe bestätigt hat, scheinen die Prüfer jedoch keinen Zweifel daran zu haben, daß Karim Khan sich an Frauen, die sich über sein Fehlverhalten beschwerten, zu rächen versucht hat. So soll der britische Anwalt mindestens vier weibliche Beschäftigte seines Büros beim ICC herabgestuft haben, ohne daß dafür sachlich nachvollziehbare Gründe vorlagen.

Karim Khan scheint nach Ansicht der Untersuchungskommission für ein toxisches Klima in seinem Büro verantwortlich. »Das ist ein schlechter Tag für das Völkerstrafrecht«, erklärte Annalena Baerbock am Donnerstag. Freilich meinte die deutsche Außenministerin damit nicht die Enthüllungen über Karim Khan, die beschweigt sie, sondern die Entscheidung Ungarns, das Gericht, an dem er wirkt, nicht mehr anzuerkennen. Feministische Außenpolitik, die überzeugt.

Entscheidung mit Haltung

Ungarn hat am Donnerstag seine Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshof (ICC) zurückgezogen. Wie die Regierung in Budapest mitteilte, reagiert Ungarn mit diesem Schritt auf die Politisierung des in Den Haag ansässigen Gerichts, das deshalb längst keine »respektable Institution« mehr sei. Zwar hatte Ungarn das Gericht zuvor anerkannt, das ungarische Parlament hatte das Römische Statut, die Arbeitsgrundlage des ICC, aber nie ratifiziert.

Als Anlaß für den Schritt nennt Budapest den vom mit der islamistischen Terrororganisation Hamas befreundeten ANC-Regime im vergangenen Jahr erwirkten »Internationalen Haftbefehl« gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, mit dem das Gericht sich in den antisemitischen Vernichtungskrieg der »Achse des Widerstands« gegen Israel hineinziehen ließ, zumal strittig ist, ob der ICC überhaupt für den jüdischen Staat zuständig ist.

Den wie etwa die Vereinigten Staaten hat auch Jerusalem den Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkannt. Israel verfügt als Demokratie über ein international anerkanntes und gelobtes Rechtssystem, das selbst in der Lage und gewillt ist, auch Rechtsverstöße zu verfolgen, falls es im Rahmen des Kampfs zur Zerschlagung der Hamas und zur Befreiung der noch in ihrer Gewalt befindlichen jüdischen Geiseln dazu gekommen sein oder noch kommen sollte.

Mit seiner nach Verhängung des »Internationalen Haftbefehls« ausgesprochenen Einladung an Benjamin Netanjahu hatte Regierungschef Viktor Orbán demonstriert, daß die besonders in Europa gern verkündete Solidarität mit dem jüdischen Staat keine Leerformel sein muß. Nannte die amerikanische Regierung unter Präsident Joe Biden den antisemitisch motivierten Haftbefehl »empörend«, verhängte Amtsnachfolger Donald J. Trump Sanktionen gegen den ICC.

Ungarn, das derzeit vom israelischen Premier besucht wird, gehört in der EU zu den wenigen Staaten, die regelmäßig antiisraelischen Beschlüssen die Zustimmung verweigern. Bedient sich Viktor Orbán in der Auseinandersetzung mit politischen Gegnern durchaus auch antisemitischer Motive, ist es nun um so beschämender für seine zahlreichen europäischen Kritiker, daß ausgerechnet sein Land sich konsequent dem Mißbrauch internationalen Rechts widersetzt.

Überfälliger Schritt

Das Repräsentantenhaus in Washington hat am Donnerstag mit parteiübergreifender Mehrheit Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) beschlossen. 243 der anwesenden Parlamentarier stimmten für den Illegitimate Court Counteraction Act, darunter alle republikanischen sowie 45 demokratische Abgeordnete, 140 Volksvertreter stimmten dagegen. Um wirksam zu werden, muß noch der Senat dem Gesetz zustimmen.

Auch dort gilt die Annahme als wahrscheinlich. Der Illegitimate Court Counteraction Act soll amerikanische Staatsangehörige und US-Unternehmen sowie die Bürger von mit den Vereinigten Staaten verbündeten Ländern, die den ICC nicht anerkennen, vor der Verfolgung durch das Gericht schützen. Wer Maßnahmen des ICC gegen diese Menschen oder Unternehmen unterstützt, soll vom US-Präsidenten mit einem Einreiseverbot belegt werden.

Zugleich sieht der von dem Republikaner Chip Roy vorgelegte Gesetzentwurf vor, dem Internationalen Strafgerichtshof jede finanzielle Unterstützung durch Washington zu entziehen. Zwar unterzeichneten die Vereinigten Staaten das Römischen Statuts, die Vertragsgrundlage des ICC, Washington ratifizierte es aber nie. Zudem zogen die Vereinigten Staaten – wie im übrigen auch Israel – ihre Unterzeichnung später offiziell wieder zurück.

Daß dieser Entzug der Unterstützung ebenso wie die nun wahrscheinlicher gewordenen Sanktionen berechtigt waren und sind, demonstriert der Internationale Strafgerichtshof durch sein übergriffiges Vorgehen gegen Israel und den Erlaß eines Haftbefehls gegen u.a. Benjamin Netnajahu, den Premier des jüdischen Staates, mit dem sich der ICC zum Instrument im antisemitischen Lawfare gegen Israel machen ließ und selbst internationales Recht verhöhnt.

Der am 7. Oktober 2023 von der Hamas und ihren Verbündeten inner- und außerhalb der von Teheran gelenkten islamistischen »Achse des Widerstands« losgetretene Krieg zur Vernichtung Israels wird an vielen Fronten und auch auf juristischem Gebiet geführt. Der Illegitimate Court Counteraction Act ist leider nur eine Reaktion darauf. Beschämend ist, daß sich nicht auch weitere Staaten gegen den Rechtsmißbrauch durch den ICC wenden.

Irische Selbstdemontage

Michael D. Higgins, seit 2011 irischer Präsident, hat mit deutlicher Empörung Vorwürfe israelischer Politiker zurückgewiesen, antisemitische Ressentiments gegen den jüdischen Staat seien in der irischen Gesellschaft so tief verwurzelt wie verbreitet. Jerusalem hatte mit ihnen auf die Ankündigung der irischen Regierung reagiert, sich beim Internationalen Gerichtshof für eine weite Auslegung des Tatbestands des »Völkermord« einzusetzen.

Das südafrikanische ANC-Regime hatte vor einem Jahr eine Klage in Den Haag eingereicht, in der es Israel wegen seines Vorgehens zur Zerschlagung der islamistischen Hamas des »Völkermords« an den »Palästinensern« in Gaza bezichtigt. Das vom mit der Hamas liierten ANC regierte Südafrika, legen auch zwischenzeitlich veröffentlichte Untersuchungen nahe, agierte mit seiner Klage als Marionette der israelfeindlichen Alianz Teherans.

Ist es ein Affront, sich dieser wenig aussichtsreichen Verleumdung Israels anzuschließen, stellt der scheinheilig mit der Sorge um Menschenrechte begründete Versuch einer willkürlichen Änderung der Definition eines »Genozids« erst recht die tatsächlichen Motive der Kläger und ihrer auch irischen Unterstützer bloß: Die versuchen mit ihren Verleumdungen offensichtlich, den jüdischen Staat zu und dessen Existenzkampf zu diskreditieren.

Der irische Präsident stört sich nun daran, daß die Regierung in Jerusalem auf die Ursachen dieses Verhaltens hinweist und es als das bezeichnet, was es ist. Michael D. Higgins gelingt es freilich nicht, die israelischen Vorwürfe zu widerlegen. Tatsächlich bestätigt er sie nur noch einmal, indem er über »israelische Siedlungen in Ägypten« deliriert. Er versucht, einen Antisemitismusvorwurf mit einer antisemitischen Lüge zu widerlegen. Das ist erbärmlich.

Irischer Wahn

Irland ist einer der »israelkritischsten« Staaten Europas. Der wahnhafte Haß auf Juden und den jüdischen Staat ist, wahrscheinlich eine Folge der erzkatholischen Prägung des Landes, durchdringt die gesamte Gesellschaft. Geächtet wird nicht, wer ihm anhängt, mit Stigmatisierung müssen vielmehr nicht »nur« Juden rechnen, sondern jene, die sich ihrer Ausgrenzung widersetzen. Feindschaft zu Israel kennzeichnet die irische Außenpolitik.

Die scheint jetzt wegen ihrer Unterstützung der südafrikanischen Klage gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof (ICJ) in Den Haag, in der das mit der Hamas freundschaftlich verbundene ANC-Regime dem jüdischen Staat »Völkermord« in Gaza vorwirft, eine Blamage zu befürchten: Da es nämlich keinen Völkermord gibt an »Palästinensern«, droht die Klage zu scheitern, was natürlich Dublins Antisemitismus bloßstellen würde.

Deshalb will die irische Regierung dem Internationalen Gerichtshof noch in diesem Monat die Neudefinition des Tatbestands »Völkermord« empfehlen, so daß die Klage gegen Israel schließlich womöglich doch noch zum Erfolg werden könnte. Dublin begründet sein Vorhaben mit seiner tiefen Sorge um Menschenrechte; und um dem Vorwurf der Voreingenommenheit vorzubeugen, soll die neue Begriffsbestimmung auch in einem anderen Fall gelten.

»Wir befürchten, daß eine zu enge Auslegung des Begriffs ›Völkermord‹ zu einer Kultur der Straflosigkeit führt und dadurch der Schutz der Zivilbevölkerung auf ein Minimum reduziert wird«, versucht Dublin seinen Plan zu begründen. Doch das schöne Diplomatensprech kann nicht darüber hinwegtäuschen, was die wahre Absicht der irischen Regierung ist. Es ist einfach zu offensichtlich, daß sie die antisemitisch motivierte Klage retten will.

Und dafür soll, geht es nach den Irren, nötigenfalls eben auch bewährtes Recht umgeschrieben und gebeugt werden. Das sagt über Dublin weit mehr aus als über Israel, dessen gerechten Krieg gegen die islamistischen Kinderschlächter und Vergewaltiger der Hamas und ihrer Komplizen Dublin in Mißkredit bringen will. Will die irische Regierung ihren Haß auf Israel hinter »Menschenrechten« verstecken, stellt sie ihn und sich so erst recht bloß.

Beispielhafter Rechtsstaat

Am Dienstag hat der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu im gegen ihn laufenden Prozeß erstmals als Angeklagter ausgesagt. In dem bereits seit vier Jahren begonnenen Verfahren werden dem Chef der Regierung in Jerusalem Betrug, Untreue und Bestechlichkeit vorgeworfen. Der Likud-Politiker selbst weist die Vorwürfe zurück und sieht sich, wie er am Montag erklärte, als Opfer einer »gezielten Hexenjagd«.

Auch Benjamin Netanjahus Verteidiger Amit Hadad, einer der prominentesten Anwälte Israels, ließ sich nicht lumpen. In einer Erklärung vor der Anhörung seines Mandanten warf er den Ermittlern vor, sie hätten »kein Verbrechen untersucht, sondern einen Mann gejagt« und wie die Behörden des sowjetischen Diktators Josef Stalin »Verbrechen erfunden«, wenn sie kein belastendes Material gegen ihr Opfer hätten finden können.

Was im Prozeß gegen Benjamin Netanjahu die Anklage diskreditieren soll, ist mit Blick auf ein anderes gegen ihn anhängiges Verfahren tatsächlich auch ein großes Kompliment für die israelische Justiz: Die brachte gegen alle Widerstände und Versuche, sie zu behindern, einen amtierenden Regierungschef vor Gericht, der zudem seit inzwischen vierzehn Monaten einen Krieg um die Existenz des jüdischen Staates führen muß.

Die israelische Justiz beweist mit ihrem Vorgehen gegen Benjamin Netanjahu nämlich eindrücklich, welche Anmaßung der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) gegen ihn und seinen ehemaligen Verteidigungsminister Yaov Gallant darstellt. Israel ist ein Rechtsstaat, in dem selbst ein kriegführender Regierungschef nicht über dem Gesetz steht, dessen Justiz zweifellos auch eventuelle Kriegsverbrechen ahnden würde.

Erst dann indes, wenn solche Vergehen auf nationaler Ebene nicht verfolgt werden, wie das in Diktaturen regelmäßig der Fall ist, wäre überhaupt über eine Zuständigkeit des ICC nachzudenken – wie Washington erkennt Jerusalem den ICC derweil nicht an. Der Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu versucht daher nicht »nur«, den Verteidigungskrieg Israels zu diskreditieren, sondern greift auch die Existenz der jüdische Demokratie an.

Rechtsbeugung

Am 7. Oktober 2023 fiel die Hamas in Israel ein mit der erklärten Absicht, den jüdischen Staat und dessen Bevölkerungsmehrheit auszulöschen. In einem bestialischen Pogrom, dem bösartigsten seit Ende des Zweiten Weltkriegs, vergewaltigten und massakrierten die islamistischen Barbaren und ihre Komplizen mindestens 1.200 Menschen, schlachteten selbst Kleinkinder grausam ab. Über 250 Menschen wurden nach Gaza verschleppt.

Dreizehn Monate später schließt sich der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag mit einem Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant dem Angriff der Terrororganisation auf die einzige Demokratie im Nahen Osten an, selbst wenn das »Gericht« mit einem Haftbefehl gegen Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri darüber hinwegzutäuschen versucht.

Von einem »Chefankläger« initiiert, gegen den gegenwärtig selbst ermittelt wird, stellen die Haftbefehle gegen zwei demokratisch legitimierte Politiker einen Angriff auf Israel dar, weil sie dessen Rechtssystem und eine Justiz übergehen, die ihre Schlagkräftigkeit bereits mehrfach unter Beweis gestellt hat. Der Internationale Strafgerichtshof soll aber erst dann tätig werden, wenn die nationale Justiz nicht handelt oder handlungsunfähig ist.

Das Gericht untergräbt damit eine ganz wesentliche Säule der israelischen Demokratie, potentiell letztlich eines jeden demokratisch verfaßten Staates auf der Basis konstruierter Vorwürfe, die den menschenverachtenden Charakter der Kriegführung der Hamas – die sich bewußt hinter der »eigenen« Bevölkerung versteckt und sie so in Gefahr bringt – bagatellisiert oder leugnet. Deshalb weist selbst die Opposition in Israel die Haftbefehle zurück.

Nicht zuletzt bestreitet der Internationale Strafgerichtshof mit seinen Haftbefehlen gegen Benjamin Netanjahu und Yoav Gallant das Recht des jüdischen Staates, sich gegen terroristische Bedrohungen zu verteidigen, liefert es mit ihnen doch all den »Kritikern« Israels Vorwände dafür, Waffenlieferungen an den angegriffenen Staat auszusetzen. Mit seiner anmaßenden Perversion von Recht stärkt das Gericht nur die Hamas und deren Verbündete.

Erpresser

Galten Meldungen, die deutsche Regierung habe ein inoffizielles Waffenembargo gegen Israel verhängt, zu Beginn der Woche als böswillige Erfindung, mußte Außenministerin Annalena Baerbock im Bundestag zwischenzeitlich einräumen, daß Berlin Jerusalem tatsächlich erpreßt hat: Die Vergabe von Exportgenehmigungen wurde von der Zusicherung abhängig gemacht, deutsche Waffen im Einklang mit dem Völkerrecht zu verwenden.

Seit März hatte die Regierung in Berlin keine neuen Exporte von Rüstungsgütern nach Israel genehmigt, nun, da Jerusalem die geforderte schriftliche Erklärung abgegeben hat, soll im geheim tagende Bundessicherheitsrat (BSR) wieder über entsprechende Gesuche beraten werden. Über sechs Monate also ging nichts, während Berlin gleichzeitig dennoch behauptete, »es gibt keinerlei deutschen Waffenexport-Boykott gegenüber Israel«.

Da selbst der schurkischste Tyrann sich ohne jeden Skrupel die eigene Unbedenklichkeit bestätigen würde, liegt auf der Hand, daß von Verweisen auf ein von Nikaragua angestrengtes Verfahren gegen Berlin als Grund für das deutsche Handeln wenig zu halten ist. In dieser, aber auch in jeder anderen juristischen Auseinandersetzung um deutsche Waffenexporte nach Israel dürfte das Jerusalem abgepreßte Papier nicht den geringsten Wert haben.

Entscheidet der Bundessicherheitsrat kollektiv, gelten Außenministerin Annalena Baerbock und Robert Habeck, im Kabinett von Bundeskanzler Olaf Scholz für Wirtschaft und Klimaschutz zuständig, als maßgebliche Kräfte hinter der Erpressung Jerusalems. Und da es bisher kein glaubhaftes Dementi von ihnen gibt, müssen sie auch als Hauptverantwortliche für die schwerste Belastung des deutsch-israelischen Verhältnisses seit langem gelten.

Während der jüdische Staat in einem ihm von der islamistischen Hamas und deren Verbündeten aufgezwungenen Krieg an mehreren Fronten um seine Existenz ringt, fiel Deutschland ihm in den Rücken, machte Berlin sich für mindestens ein halbes Jahr zum Komplizen bestialischer Menschheitsfeinde, Vergewaltiger und Kinderschlächter. Sind Annalena Baerbock und Robert Habeck noch im Amt, zeigt das, daß das Problem größer ist als nur sie.

Totengräber der Zivilisation

Die islamistische Terrororganisation Hisbollah hat in dieser Woche zahlreiche ihrer Mitglieder verloren, die wichtig genug waren, in interne Kommunikationskanäle eingebunden zu sein. Am Dienstag explodierten massenhaft von der »Partei Gottes« an ihre Mitglieder verteilte Pager, am Tag darauf gingen weitere Funkgeräte hoch. Nach Angaben aus Beirut wurden dabei 29 Menschen getötet und 2.800 verletzt, zumeist Terroristen.

Während Jerusalem für die Angriffe auf die Kommunikation der Hisbollah verantwortlich gemacht wird, meldeten die israelischen Streitkräfte erfolgreiche Einsätze aus der Luft gegen terroristische Ziele: Im Süden des Libanon konnten am Donnerstag Hunderte einsatzbereite Raketenabschußrampen zerstört und am Freitag in Beirut hochrangige Hisbollah-Kader ausgeschaltet werden, darunter der von Washington gesuchte Ibrahim Aqil.

Sollten solche Erfolge gegen eine international agierende terroristische Organisation, die sich auch etwa durch grenzüberschreitenden Drogen- und Menschenhandel finanziert, zumindest auf Zustimmung stoßen, wird Israel für sie kritisiert, angeprangert und verurteilt. Auf Wunsch Algeriens tagte gar der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, UN-Generalsekretär António Guterres warnte vor einer »Eskalation« und halluziniert »Angriffe auf den Frieden«.

Dabei sollten ausgerechnet die Vereinten Nationen, aber auch Beirut, dessen »Außenminister« Abdallah Bou Habib in deren Windschatten Jerusalem »Terrorismus« vorwirft, ihre »Kritik« sorgsam wägen. Die nach wie vor als völkerrechtlich bindend geltende Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrats verpflichtet den Libanon, die Hisbollah zu entwaffnen und die im Land stationierten UNIFIL-Blauhelme, Beirut dabei mit Waffengewalt zu unterstützen.

Die Resolution 1701 wurde vom bedeutendsten Gremium der Vereinten Nationen im August 2006 beschlossen, vor 18 Jahren. Hätten die korrupten Eliten in Beirut und die Vereinten Nationen ihr in dieser Zeit Beachtung geschenkt, wäre die Hisbollah nicht die Bedrohung für Israel und die Stabilität in der Region, die sie heute ist. Daß Abdallah Bou Habib sich nicht von der islamistischen Bande distanziert, spricht vor diesem Hintergrund Bände.

Bestreitet inzwischen die Vollversammlung der Vereinten Nationen Israels Recht auf Selbstverteidigung, sind freilich Ausfälle wie die Abdallah Bou Habib oder jene des »Uno-Menschenrechtschefs« Volker Türk lediglich folgerichtig. Durch sie allerdings wird das, was Recht gewesen sein mag, zum Witz, weil sie es als Instrument mißbrauchen, den Staat zu diskreditieren, der wie kein anderer seine Existenz gegen die islamistische Barbarei verteidigen muß.