Schlagwort: Lawfare

Anstifter

Als eine Art »Weihnachtsbotschaft« haben am 24. Dezember die Regierungen von 14 Staaten in einer Gemeinsamen Erklärung eine mit der Regierung in Washington koordinierte Entscheidung des israelischen Sicherheitskabinetts über die formale Anerkennung von insgesamt 19 Außenposten verurteilt. Die Erklärung wird auch von der Regierung in Berlin getragen, die bereits kurz zuvor jüdisches Leben außerhalb der »Grenzen vom 04.06.1967 [sic!]« scharf kritisiert hatte.

Neben der deutschen finden sich unter den Unterzeichnern der Stellungnahme vom 24. Dezember viele Regierungen, die aus ihrer Ablehnung Israels mittlerweile kein Geheimnis mehr machen. Sie haben erst vor wenigen Wochen einen imaginären und damit auch grenzenlosen Staat »Palästina« anerkannt, um damit erklärtermaßen Israel dafür zu sanktionieren, daß es sich gegen den antisemitischen Vernichtungskrieg der Hamas und der »Achse des Widerstands« verteidigt.

Die Regierungen in Brüssel, Dublin, Madrid und Reykjavík dürften auch einigen Anteil daran gehabt haben, daß ihre nationalen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zunächst gegen die Teilnahme Israels am nächsten Eurovision Song Contest (ESC) in Wien lobbyierten und den Wettbewerb nun, da die antisemitische Intrige erfolglos blieb, boykottieren wollen. Ob es um die Ausladung jüdischer Künstler geht oder »Siedlungen« – Juden werden zum Problem erklärt.

Während es als Selbstverständlichkeit gilt, daß Israel, der jüdische Staat, die Heimat einer großen arabischen Minderheit ist, werden Juden, die sich für ein Leben in den umstrittenen Gebieten entscheiden, kriminalisiert, indem ihnen wieder einmal pauschal bescheinigt wird, ihre Existenz verletze »internationales Recht«, von ihr ginge »aber auch das Risiko aus, Instabilität zu schüren«. Zwischen dem Massaker von Sydney und der Gemeinsamen Erklärung liegen keine 10 Tage.

Worten folgen Taten. Wer Juden und jüdisches Leben zum Problem erklärt, zur Bedrohung, der muß sich allerdings nicht wundern, finden sich Gestalten und Organisationen, die sich dadurch aufgefordert und legitimiert sehen, ihm bzw. ihr auch und gerade mit terroristischer Gewalt zu begegnen, sei es durch Anschläge auf Juden, sei es durch Krieg gegen den jüdischen Staat. Ein Risiko sind die, die sich mit ihren Stellungnahmen schamlos bei Antisemiten anbiedern und sie füttern.

Unrechtsgutachten

Der Internationale Gerichtshof (ICJ), ein Organ der Vereinten Nationen, hat in einem mehrheitlich angenommenen »Rechtsgutachten« von Israel verlangt, »ausreichend humanitäre Hilfe in den Gazastreifen zu lassen«. Dazu sei der jüdische Staat auch verpflichtet, mit der Weltorganisation und insbesondere deren berüchtigter UNRWA zusammenzuarbeiten. Jerusalem hatte das »Hilfswerk« wegen dessen Nähe zur Hamas geächtet.

Sofern Israel nach Ansicht des ICJ in Den Haag verantwortlich ist für eine angemessene Versorgung der »Palästinenser«, dürfen die Vereinten Nationen entsprechende Bemühungen Jerusalems freilich nicht aktiv zu sabotieren suchen: Doch waren es nicht die Vereinten Nationen, unter deren Dach sich ein »Humanitarian Country Team« etablierte, um wieder und immer wieder gegen die Gaza Humanitarian Foundation (GHF) zu hetzen?

War es nicht Philippe Lazzarini, der Chef des in Gaza über Jahre und Jahrzehnte als »ziviler« Arm der Hamas fungierenden »Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten«, der diese humanitäre Organisation als »sadistische Todesfalle« verleumdete, während die islamistische Terrororganisation deren Mitarbeiter ermordete oder mit verschleppten Angehörigen unter Druck setzte und Hilfesuchende massakrierte?

Es sind die Vereinten Nationen, unter deren Augen und unter deren Hilfe im Rahmen einer gedeihlichen »pragmatischen« Zusammenarbeit in Gaza die Idee für das bösartigste Pogrom an Juden seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs heranreifen und ihre Umsetzung organisiert werden konnte. Und diese Vereinten Nationen erdreisten sich, mit ihrem voreingenommenen »Gerichtshof«, Israel zu einer Kooperation mit Komplizen der Hamas verpflichten zu wollen?

Vertuschungsmanöver

Seit Juni 2021 ist Karim Khan Chefankläger des in Den Haag residierenden Internationalen Strafgerichtshofs (ICC). Mit den von ihm erwirkten Internationalen Haftbefehlen gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und dessen ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant machte er sich seither einen Namen unter Israelfeinden in aller Welt und den ICC zu ihrem Werkzeug.

Darum, mögliches Unrecht im Kampf Israels zur Zerschlagung der Hamas und zur Befreiung ihrer jüdischen Geiseln aufzudecken und es zu sanktionieren, ging und geht es Karim Khan mit seiner Kampagne gegen israelische Politiker zuletzt. Selbst der amerikanische Präsident Joe Biden nannte die Haftbefehle »unverschämt«. Und inzwischen wird immer deutlicher, welche Motive Karim Khan dazu getrieben haben.

Der Chefankläger könnte mit seinen übergriffigen Haftbefehlen versucht haben, von eigenem Fehlverhalten abzulenken, das zwischenzeitlich sogar die Vereinten Nationen einräumten. Eine interne Untersuchungskommission bestätigte, daß Karim Khan für ein toxisches Klima in seinem Büro am ICC verantwortlich sei, und seine Rachsucht gegenüber Opfern seiner Übergriffe, die sich über ihn beschwert hatten.

Das Wall Street Journal zitierte nun am Wochenende Aussagen einer seiner Mitarbeiterinnen gegenüber Ermittlern der Vereinten Nationen, nach denen Karim Khan sie auf gemeinsamen Dienstreisen mehrmals zu sexuellen Handlungen gezwungen haben soll. Weitere Mitarbeiterinnen sollen sich ähnlich geäußert haben. Die von Karim Khan bestrittenen Vorwürfe waren kurz vor dem Erlaß seiner Haftbefehle laut geworden.

Könnten die schlagzeilenträchtigen Ermittlungen Karim Khans gegen Israel und führende Politiker in Jerusalem ein Ablenkungsmanöver sein? Der zeitliche Zusammenhang spricht nicht gegen diese Vermutung, zumal der ICC nicht für Israel zuständig ist, dessen Justiz selbst gegen eventuelle Kriegsverbrechen in Gaza vorgeht. Der ICC sollte sich zur Schadensbegrenzung von Karim Khan trennen und dessen Haftbefehle kassieren.

Rechtsmißbrauch

Vor dem Internationalen Strafgerichtshof (ICJ) in Den Haag haben am Montag Anhörungen zu der Frage begonnen, welche Verpflichtungen Israel gegenüber der berüchtigten UNRWA hat, dem sogenannten »Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten«. Anhängern gilt die UNRWA sich als eine »humanitäre Organisation«, gleichwohl ist es ein offenes Geheimnis, daß sie »komplett von der Hamas durchseucht« ist.

Unter dem Eindruck erdrückender Beweise für die Verstrickungen des »Hilfswerks« in den islamistischen Terror, insbesondere vor dem Hintergrund, daß viele UNRWA-Beschäftigte auch in der Hamas aktiv waren oder sind – einige beteiligten sich selbst nach UN-Angaben an dem barbarischen Pogrom der Islamisten vom 7. Oktober 2023 -, hatte Jerusalem im November 2024 das Kooperationsabkommen mit der UNRWA offiziell aufgekündigt.

Seit Ende Januar ist es offiziellen israelischen Stellen gesetzlich untersagt, das von Philippe Lazzarini geführte »Hilfswerk« zusammenzuarbeiten, das für sich eine Art Monopolstellung für die Versorgung von »Palästinensern« behauptet und daher auch in den Augen seiner Geberländer, darunter an vorderster Stelle Deutschland, als »unersetzbar« gilt. Jerusalem hingegen betont seine Bereitschaft, mit anderen Hilfsorganisationen zusammenzuarbeiten.

Derzeit blockiert Israel den Güterverkehr nach Gaza, da auch und gerade die letzte Waffenruhe gezeigt hat, daß die Hamas sich »humanitärer Hilfe« bemächtigt, mit den gestohlenen Hilfsgütern einen regen Handel betreibt und so ihren Krieg gegen den jüdischen Staat finanziert. Die Genfer Konventionen allerdings verlangen einen »ungehinderten Zugang« für Hilfsgüter lediglich dann, wenn sicher ist, daß ein erklärter Feind nicht von ihnen profitiert.

Angestrengt von der Vollversammlung der Vereinten Nationen und ihrer »automatischen« antiisraelischen Mehrheit, liegt es auf der Hand, daß die Anhörungen vor dem Internationalen Strafgerichtshof allein darauf abzielen, den jüdischen Staat ins Unrecht zu setzen. Wie die Stellungnahme des ICJ letztlich auch ausfallen mag, bis dahin bietet das Gericht eine Bühne zur Verleumdung des Existenzkampfs Israels, das die Inszenierung deshalb nicht unterstützt.

Überzeugungsarbeit

Kommissionen der Vereinten Nationen, die damit beauftragt sind, Fehlverhalten innerhalb des Apparats der Weltorganisation zu untersuchen, sind nicht für ihren überbordenden Eifer oder gar Transparenz berüchtigt. UN-Generalsekretär António Guterres selbst hält noch immer einen Untersuchungsbericht unter Verschluß, der sich mit Vorwürfen gegen Beschäftigte der UNRWA befaßt, sie seien in terroristische Aktivitäten der Hamas verwickelt.

Unter Berufung auf mehrere Quellen hat Reuters nun bereits am Donnerstag gemeldet, daß eine Untersuchungskommission der Vereinten Nationen, die Vorwürfe gegen Karim Khan, den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) in Den Haag, prüfen sollte, zu Ergebnissen kam, die wohl mehr als ein Schlaglicht auf die Zustände an dem Gericht werfen, das den israelischen Premier Benjamin Netanjahu mit einem Haftbefehl festzusetzen sucht.

Läßt Reuters offen, ob die UN-Untersuchungskommission die Karim Khan vorgeworfenen sexuellen Übergriffe bestätigt hat, scheinen die Prüfer jedoch keinen Zweifel daran zu haben, daß Karim Khan sich an Frauen, die sich über sein Fehlverhalten beschwerten, zu rächen versucht hat. So soll der britische Anwalt mindestens vier weibliche Beschäftigte seines Büros beim ICC herabgestuft haben, ohne daß dafür sachlich nachvollziehbare Gründe vorlagen.

Karim Khan scheint nach Ansicht der Untersuchungskommission für ein toxisches Klima in seinem Büro verantwortlich. »Das ist ein schlechter Tag für das Völkerstrafrecht«, erklärte Annalena Baerbock am Donnerstag. Freilich meinte die deutsche Außenministerin damit nicht die Enthüllungen über Karim Khan, die beschweigt sie, sondern die Entscheidung Ungarns, das Gericht, an dem er wirkt, nicht mehr anzuerkennen. Feministische Außenpolitik, die überzeugt.

Entscheidung mit Haltung

Ungarn hat am Donnerstag seine Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshof (ICC) zurückgezogen. Wie die Regierung in Budapest mitteilte, reagiert Ungarn mit diesem Schritt auf die Politisierung des in Den Haag ansässigen Gerichts, das deshalb längst keine »respektable Institution« mehr sei. Zwar hatte Ungarn das Gericht zuvor anerkannt, das ungarische Parlament hatte das Römische Statut, die Arbeitsgrundlage des ICC, aber nie ratifiziert.

Als Anlaß für den Schritt nennt Budapest den vom mit der islamistischen Terrororganisation Hamas befreundeten ANC-Regime im vergangenen Jahr erwirkten »Internationalen Haftbefehl« gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, mit dem das Gericht sich in den antisemitischen Vernichtungskrieg der »Achse des Widerstands« gegen Israel hineinziehen ließ, zumal strittig ist, ob der ICC überhaupt für den jüdischen Staat zuständig ist.

Den wie etwa die Vereinigten Staaten hat auch Jerusalem den Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkannt. Israel verfügt als Demokratie über ein international anerkanntes und gelobtes Rechtssystem, das selbst in der Lage und gewillt ist, auch Rechtsverstöße zu verfolgen, falls es im Rahmen des Kampfs zur Zerschlagung der Hamas und zur Befreiung der noch in ihrer Gewalt befindlichen jüdischen Geiseln dazu gekommen sein oder noch kommen sollte.

Mit seiner nach Verhängung des »Internationalen Haftbefehls« ausgesprochenen Einladung an Benjamin Netanjahu hatte Regierungschef Viktor Orbán demonstriert, daß die besonders in Europa gern verkündete Solidarität mit dem jüdischen Staat keine Leerformel sein muß. Nannte die amerikanische Regierung unter Präsident Joe Biden den antisemitisch motivierten Haftbefehl »empörend«, verhängte Amtsnachfolger Donald J. Trump Sanktionen gegen den ICC.

Ungarn, das derzeit vom israelischen Premier besucht wird, gehört in der EU zu den wenigen Staaten, die regelmäßig antiisraelischen Beschlüssen die Zustimmung verweigern. Bedient sich Viktor Orbán in der Auseinandersetzung mit politischen Gegnern durchaus auch antisemitischer Motive, ist es nun um so beschämender für seine zahlreichen europäischen Kritiker, daß ausgerechnet sein Land sich konsequent dem Mißbrauch internationalen Rechts widersetzt.

Überfälliger Schritt

Das Repräsentantenhaus in Washington hat am Donnerstag mit parteiübergreifender Mehrheit Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) beschlossen. 243 der anwesenden Parlamentarier stimmten für den Illegitimate Court Counteraction Act, darunter alle republikanischen sowie 45 demokratische Abgeordnete, 140 Volksvertreter stimmten dagegen. Um wirksam zu werden, muß noch der Senat dem Gesetz zustimmen.

Auch dort gilt die Annahme als wahrscheinlich. Der Illegitimate Court Counteraction Act soll amerikanische Staatsangehörige und US-Unternehmen sowie die Bürger von mit den Vereinigten Staaten verbündeten Ländern, die den ICC nicht anerkennen, vor der Verfolgung durch das Gericht schützen. Wer Maßnahmen des ICC gegen diese Menschen oder Unternehmen unterstützt, soll vom US-Präsidenten mit einem Einreiseverbot belegt werden.

Zugleich sieht der von dem Republikaner Chip Roy vorgelegte Gesetzentwurf vor, dem Internationalen Strafgerichtshof jede finanzielle Unterstützung durch Washington zu entziehen. Zwar unterzeichneten die Vereinigten Staaten das Römischen Statuts, die Vertragsgrundlage des ICC, Washington ratifizierte es aber nie. Zudem zogen die Vereinigten Staaten – wie im übrigen auch Israel – ihre Unterzeichnung später offiziell wieder zurück.

Daß dieser Entzug der Unterstützung ebenso wie die nun wahrscheinlicher gewordenen Sanktionen berechtigt waren und sind, demonstriert der Internationale Strafgerichtshof durch sein übergriffiges Vorgehen gegen Israel und den Erlaß eines Haftbefehls gegen u.a. Benjamin Netnajahu, den Premier des jüdischen Staates, mit dem sich der ICC zum Instrument im antisemitischen Lawfare gegen Israel machen ließ und selbst internationales Recht verhöhnt.

Der am 7. Oktober 2023 von der Hamas und ihren Verbündeten inner- und außerhalb der von Teheran gelenkten islamistischen »Achse des Widerstands« losgetretene Krieg zur Vernichtung Israels wird an vielen Fronten und auch auf juristischem Gebiet geführt. Der Illegitimate Court Counteraction Act ist leider nur eine Reaktion darauf. Beschämend ist, daß sich nicht auch weitere Staaten gegen den Rechtsmißbrauch durch den ICC wenden.

Irische Selbstdemontage

Michael D. Higgins, seit 2011 irischer Präsident, hat mit deutlicher Empörung Vorwürfe israelischer Politiker zurückgewiesen, antisemitische Ressentiments gegen den jüdischen Staat seien in der irischen Gesellschaft so tief verwurzelt wie verbreitet. Jerusalem hatte mit ihnen auf die Ankündigung der irischen Regierung reagiert, sich beim Internationalen Gerichtshof für eine weite Auslegung des Tatbestands des »Völkermord« einzusetzen.

Das südafrikanische ANC-Regime hatte vor einem Jahr eine Klage in Den Haag eingereicht, in der es Israel wegen seines Vorgehens zur Zerschlagung der islamistischen Hamas des »Völkermords« an den »Palästinensern« in Gaza bezichtigt. Das vom mit der Hamas liierten ANC regierte Südafrika, legen auch zwischenzeitlich veröffentlichte Untersuchungen nahe, agierte mit seiner Klage als Marionette der israelfeindlichen Alianz Teherans.

Ist es ein Affront, sich dieser wenig aussichtsreichen Verleumdung Israels anzuschließen, stellt der scheinheilig mit der Sorge um Menschenrechte begründete Versuch einer willkürlichen Änderung der Definition eines »Genozids« erst recht die tatsächlichen Motive der Kläger und ihrer auch irischen Unterstützer bloß: Die versuchen mit ihren Verleumdungen offensichtlich, den jüdischen Staat zu und dessen Existenzkampf zu diskreditieren.

Der irische Präsident stört sich nun daran, daß die Regierung in Jerusalem auf die Ursachen dieses Verhaltens hinweist und es als das bezeichnet, was es ist. Michael D. Higgins gelingt es freilich nicht, die israelischen Vorwürfe zu widerlegen. Tatsächlich bestätigt er sie nur noch einmal, indem er über »israelische Siedlungen in Ägypten« deliriert. Er versucht, einen Antisemitismusvorwurf mit einer antisemitischen Lüge zu widerlegen. Das ist erbärmlich.

Irischer Wahn

Irland ist einer der »israelkritischsten« Staaten Europas. Der wahnhafte Haß auf Juden und den jüdischen Staat ist, wahrscheinlich eine Folge der erzkatholischen Prägung des Landes, durchdringt die gesamte Gesellschaft. Geächtet wird nicht, wer ihm anhängt, mit Stigmatisierung müssen vielmehr nicht »nur« Juden rechnen, sondern jene, die sich ihrer Ausgrenzung widersetzen. Feindschaft zu Israel kennzeichnet die irische Außenpolitik.

Die scheint jetzt wegen ihrer Unterstützung der südafrikanischen Klage gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof (ICJ) in Den Haag, in der das mit der Hamas freundschaftlich verbundene ANC-Regime dem jüdischen Staat »Völkermord« in Gaza vorwirft, eine Blamage zu befürchten: Da es nämlich keinen Völkermord gibt an »Palästinensern«, droht die Klage zu scheitern, was natürlich Dublins Antisemitismus bloßstellen würde.

Deshalb will die irische Regierung dem Internationalen Gerichtshof noch in diesem Monat die Neudefinition des Tatbestands »Völkermord« empfehlen, so daß die Klage gegen Israel schließlich womöglich doch noch zum Erfolg werden könnte. Dublin begründet sein Vorhaben mit seiner tiefen Sorge um Menschenrechte; und um dem Vorwurf der Voreingenommenheit vorzubeugen, soll die neue Begriffsbestimmung auch in einem anderen Fall gelten.

»Wir befürchten, daß eine zu enge Auslegung des Begriffs ›Völkermord‹ zu einer Kultur der Straflosigkeit führt und dadurch der Schutz der Zivilbevölkerung auf ein Minimum reduziert wird«, versucht Dublin seinen Plan zu begründen. Doch das schöne Diplomatensprech kann nicht darüber hinwegtäuschen, was die wahre Absicht der irischen Regierung ist. Es ist einfach zu offensichtlich, daß sie die antisemitisch motivierte Klage retten will.

Und dafür soll, geht es nach den Irren, nötigenfalls eben auch bewährtes Recht umgeschrieben und gebeugt werden. Das sagt über Dublin weit mehr aus als über Israel, dessen gerechten Krieg gegen die islamistischen Kinderschlächter und Vergewaltiger der Hamas und ihrer Komplizen Dublin in Mißkredit bringen will. Will die irische Regierung ihren Haß auf Israel hinter »Menschenrechten« verstecken, stellt sie ihn und sich so erst recht bloß.

Beispielhafter Rechtsstaat

Am Dienstag hat der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu im gegen ihn laufenden Prozeß erstmals als Angeklagter ausgesagt. In dem bereits seit vier Jahren begonnenen Verfahren werden dem Chef der Regierung in Jerusalem Betrug, Untreue und Bestechlichkeit vorgeworfen. Der Likud-Politiker selbst weist die Vorwürfe zurück und sieht sich, wie er am Montag erklärte, als Opfer einer »gezielten Hexenjagd«.

Auch Benjamin Netanjahus Verteidiger Amit Hadad, einer der prominentesten Anwälte Israels, ließ sich nicht lumpen. In einer Erklärung vor der Anhörung seines Mandanten warf er den Ermittlern vor, sie hätten »kein Verbrechen untersucht, sondern einen Mann gejagt« und wie die Behörden des sowjetischen Diktators Josef Stalin »Verbrechen erfunden«, wenn sie kein belastendes Material gegen ihr Opfer hätten finden können.

Was im Prozeß gegen Benjamin Netanjahu die Anklage diskreditieren soll, ist mit Blick auf ein anderes gegen ihn anhängiges Verfahren tatsächlich auch ein großes Kompliment für die israelische Justiz: Die brachte gegen alle Widerstände und Versuche, sie zu behindern, einen amtierenden Regierungschef vor Gericht, der zudem seit inzwischen vierzehn Monaten einen Krieg um die Existenz des jüdischen Staates führen muß.

Die israelische Justiz beweist mit ihrem Vorgehen gegen Benjamin Netanjahu nämlich eindrücklich, welche Anmaßung der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) gegen ihn und seinen ehemaligen Verteidigungsminister Yaov Gallant darstellt. Israel ist ein Rechtsstaat, in dem selbst ein kriegführender Regierungschef nicht über dem Gesetz steht, dessen Justiz zweifellos auch eventuelle Kriegsverbrechen ahnden würde.

Erst dann indes, wenn solche Vergehen auf nationaler Ebene nicht verfolgt werden, wie das in Diktaturen regelmäßig der Fall ist, wäre überhaupt über eine Zuständigkeit des ICC nachzudenken – wie Washington erkennt Jerusalem den ICC derweil nicht an. Der Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu versucht daher nicht »nur«, den Verteidigungskrieg Israels zu diskreditieren, sondern greift auch die Existenz der jüdische Demokratie an.