Gefahrenabwehr

Die Regierung in Beirut hat zum Monatsbeginn eine Entscheidung aus dem letzten Jahr rückgängig gemacht, die im Libanon lebenden »Palästinensern« den Zugang zum Arbeitsmarkt des Landes etwas erleichtert hatte. Das libanesische Arbeitsministerium hatte damals entschieden, einige für »Palästinenser« geltende Verbote, in bestimmten Bereichen der Wirtschaft zu arbeiten, nicht mehr gelten sollten.

Wie nun bekannt wurde, gelten die zurückgenommenen Verbote seit Anfang Februar wieder: »Palästinenser« sind damit wieder weitgehend vom libanesischen Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Mit dem Arbeitsverbot sind sie wieder einer wesentlichen Möglichkeit beraubt, auf legale Weise ein eigenes Einkommen zu erwirtschaften, eine Voraussetzung für ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben.

Die erneut verschärfte Stigmatisierung und Ausgrenzung der »Palästinenser« im Libanon geht zurück auf eine Beschwerde der bedeutenden Maronitischen Liga, einer christlichen Lobbyorganisation, die sich nach eigener Darstellung der Verteidigung der Unabhängigkeit und Souveränität des Libanon verpflichtet widmet, die sie durch die Öffnung des Arbeitsmarkts für »Palästinenser« bedroht sieht.

Ihre Forderung nach dem Ende der erst seit wenigen Wochen geltenden Erleichterungen begründete die Organisation ganz unverblümt damit, daß »Palästinenser« durch ihre Diskriminierung daran gehindert werden sollten, sich in die libanesische Gesellschaft zu integrieren. Jerusalem sollte erwägen, dem Beispiel Beiruts zu folgen. Kein Menschenrechtsaktivist würde mehr wagen, Israel »Apartheid« vorzuwerfen.