Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in dieser Woche mit seinem Urteil zur besonderen Kennzeichnung jüdischer Waren aus den umstrittenen Gebieten aufgezeigt, wie tief der geleugnete Haß auf Juden und den jüdischen Staat tatsächlich in europäischen Gesetzen verankert ist. Der notdürftig als »Verbraucherschutz« camouflierte Antisemitismus untergräbt das Existenzrecht Israels.
Mit ihrer Kriminalisierung israelischer Militärpräsenz in den umstrittenen Gebieten einer- und ihrer offenen Stigmatisierung jüdischen Lebens in ihnen andererseits kommentieren die Richter zwangsläufig den arabischen Überfall auf das eben (wieder-)gegründete Israel und den Sechs-Tage-Krieg von 1967: Die Ergebnisse des einen schätzen sie, der Ausgang des anderen behagt ihnen gar nicht.
Im Zuge der arabischen Aggression gegen Israel eroberte Jordanien die heute umstrittenen Gebiete, vertrieb alle dort lebenden Juden mit Gewalt oder brachte sie gleich um, das eroberte Land wurde annektiert. An die Ausrufung eines »palästinensischen« Staates freilich dachten die Eroberer nicht, »Palästinenser« im heutigen Sinn gab es allerdings auch noch nicht. Das sollte sich erst 1967 ändern.
Im Sechs-Tage-Krieg kam Israel einem weiteren Versuch bereits zahlreich mobilisierter arabischer Armeen zu seiner Vernichtung zuvor und konnte dabei auch die umstrittenen Gebiete unter seine Kontrolle bringen. Erst nach dem israelischen Erfolg wurde die Idee einer eigenständigen »palästinensischen Identität« populär, der Begriff »Palästinenser« erfuhr seither eine umfassende Umdeutung.
Machte der Sieg der israelischen Streitkräfte eine Rückkehr jüdischen Lebens in die seit 1948/49 judenreinen Gebiete möglich, offenbart der Luxemburger Richterspruch, wie Europa bis heute zu den ethnischen Säuberungen der Jordanier kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs steht. Kriminalisieren die Richter zugleich die »Besatzung«, verleugnen sie damit Israels Recht auf Verteidigung.
Und das ist natürlich ein Angriff auch auf das Existenzrecht des jüdischen Staates. Daß die »Besatzung« unterdessen bis heute andauert, andauern muß, liegt indes auch und gerade an den »Palästinensern« oder deren »Führung«. Trotz zahlreicher Friedensangebote Israels, trotz zahlreicher internationaler Vermittlungsinitiativen hintertrieben nämlich sie eine friedliche Lösung des Konflikts.
Und daß Israel nach den Erfahrungen mit dem Rückzug aus Gaza kein Interesse daran hat, das »Experiment« mit den umstrittenen Gebieten noch einmal zu wiederholen, dürfte nachvollziehbar sein. Bewegen die »Palästinenser« sich nicht, lassen sie nicht vom Antisemitismus ab und vom Terror, ist die »Besatzung« als Verteidigungsmaßnahme eine schlichte Notwendigkeit für den jüdischen Staat.
Das Urteil des Gerichtshofs in Luxemburg ist als ein weiterer Kniefall vor dem Antisemitismus eine Kampfansage Europas auch an das europäische Judentum, weil es Juden stigmatisiert. Und es ist eine ganz unverhüllte Solidaritätserklärung an die erklärten Feinde Israels, denn indem es Israels erfolgreiche Selbstverteidigung kriminalisiert, bestreitet es dessen Existenzrecht als der jüdische Staat.