Mike Huckabee, der amerikanische Botschafter in Israel, hat in einem Interview jüdisches Leben in den umstrittenen Gebieten verteidigt. Sogenannte »Siedlungen« in den C-Gebieten würden »gegen keine der Regelungen der Osloer Verträge von 1993 verstoßen«. Während immer wieder behauptet wird, »israelische Siedlungen im Westjordanland seien gemäß Völkerrecht rechtswidrig«, ist es freilich der amerikanische Diplomat, der die Rechtslage korrekt wiedergibt.
Und anders als jene, die immer wieder wolkig von einem »internationalen Recht« fabulieren, es dabei jedoch tunlichst unterlassen, Verträge oder Abkommen zu benennen, die ihre Behauptung stützen könnten, muß Mike Huckabee sich vor einer Überprüfung seiner Darstellung nicht fürchten. In den Verträgen von Oslo, die nicht zuletzt die rechtliche Grundlage für die »palästinensische« Autonomie und damit das PLO-Regime bilden, gibt es kein Verbot von »Siedlungen«.
Unterzeichnet von einem auch als Abu Mazen bekannten Mahmoud Abbas, der sich heute »Palästinenserpräsident« nennen läßt, heißt es in dem zwischen Israel und der Terrororganisation PLO geschlossenen Vertragswerk, daß gewisse Streitpunkte zwischen den Beteiligten in abschließenden Gesprächen ausgeräumt werden sollen: »Es besteht Einvernehmen darüber, daß diese Verhandlungen sich auf verbleibende Fragen beziehen, einschließlich [..] Siedlungen«.
Bis es solche »Enstatusverhandlungen« gibt, ist die Aussage, »Siedlungen« seien »illegal«, falsch, und zwar unabhängig davon, ob ihre Existenz eine Einigung befördern mag oder nicht. Es sollte sich daher auch verbieten, »Palästina« an Jerusalem vorbei als »Staat« anzuerkennen: Das nimmt ein mögliches Verhandlungsergebnis vorweg, was aber dazu führt, daß weder Ramallah noch Jerusalem ein gesteigertes Interesse an Gesprächen entwickeln. Darauf indes käme es an.