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Verrückte Zustände

Antisemitischer Terrorismus, das zeigten vor beinahe einem Jahr Spanien, Irland und Norwegen mit ihrer Anerkennung »Palästinas« als Staat, lohnt sich. Unter der Überschrift »Die Frucht des Widerstands« analysierte die iranische Tageszeitung Tehran Times, die Entscheidung der drei europäischen Staaten, denen sich später weitere anschließen sollten, hätte verdeutlicht, daß »die Palästinenser ihre Ziele nicht durch Verhandlungen [..] erreichen« könnten.

Auch die derzeitige Aufregung um die durch die Knesset, das Parlament in Jerusalem, beschlossene Möglichkeit, terroristisch motivierte Morde durch die Todesstrafe zu ahnden, führt das wieder vor: Während die »Kritiker« keinen Gedanken an die Opfer des antisemitischen Terrors verschwenden oder deren Angehörige, verklären sie Mörder, deren Taten auch dem Rechtsstaat gelten, nachgerade zu Unschuldigen und verleumden Israel als Unrechtsregime.

Freilich macht die Todesstrafe nichts wieder »gut«, niemanden, der Terroristen zum Opfer fiel, wieder lebendig. Aber sie könnte Angehörigen zumindest die Gewißheit verschaffen, daß der oder die Täter nie wieder rückfällig werden oder dadurch, daß sie, womöglich aus der Haft freigepreßt und mit Anerkennung und Ehrungen überhäuft, andere zum Terrorismus verleiten, die auf die in den »palästinensischen« Gesellschaften damit verbundenen »Früchte« hoffen.

Eine bereits seit geraumer Zeit in den Vereinigten Staaten verhandelte Klage Angehöriger von Opfern »palästinensischen« Terrors gegen die »Palästinenserführung« in Ramallah, die PLO, demonstriert derweil, wie scher es für sie ist, auf diesem Weg überhaupt so etwas wie Anerkennung zu erfahren. Nach 22 Jahren, die der Rechtsstreit bereits andauert, hat ein Berufungsgericht in New York nun das ursprüngliche Urteil gegen Ramallah für gültig erklärt.

Das PLO-Regime, dem eine »Strafe« in Höhe von etwa 650 Millionen Dollar droht, ist danach verantwortlich für mehrere terroristische Anschläge während der Zweiten Intifada. Und offenbar leugnen seine Vertreter diesen Umstand nicht einmal, sondern bestreiten »nur«, daß das Verfahren in New York geführt werden dürfe. Da werden Terroristen bereitwillig zu Opfern von »Unrecht« hochgestapelt, dort ist nach zwei Jahrzehnten ein letztinstanzliches Urteil wohl noch fern.

Und Ramallah, die »Palästinenserführung« um den »Präsident« Abu Mazen, die PLO und ihr »Palästina«, machen unterdessen weiter wie gehabt. Sie inszenieren sich als Opfer, Terroristen als »Märtyrer«, denen sie Anerkennung und lebenslange finanzielle Zuwendungen versprechen, sie damit anstiften, während der Rechtsstaat Israel ins Unrecht gesetzt und delegitimiert wird, weil er Terrorismus mit dem Tod ahnden will. Verrückte Welt.

Segen

Groß war die Empörung, nachdem die Knesset in der vergangenen Woche sich mehrheitlich für die Ausweitung der Todesstrafe auf aus terroristischen Motiven begangene Morde an Bürgern Israels entschied. Von Militärgerichten in den umstrittenen Gebieten soll die Strafe zwingend verhängt werden, Zivilgerichte in Israel sollen sie verhängen können. Da wie dort kann das Urteil angefochten werden, das binnen 90 Tagen vollstreckt werden soll.

62 Abgeordnete des israelischen Parlaments votierten in der Abstimmung am Montag für das auch vom israelischen Premier Benjamin Netanjahu unterstützte Gesetz, 48 Abgeordnete stimmten dagegen. Die restlichen Volksvertreter enthielten sich oder nahmen an der letzten Beratung des von Vertretern der Otzma Yehudit sowie des Likud vorgelegten Entwurfs nicht teil, die ihren Vorstoß u.a. mit der Wirkungslosigkeit lebenslanger Haft begründeten.

Während die Europäische Union die Entscheidung der Parlamentarier mit der Begründung verurteilte, daß die »Todesstrafe [..] eine Verletzung des Rechts auf Leben« darstelle, empörten sich in Deutschland insbesondere einige »linke« Politiker aus dem Regierungslager über einen »gefährlicher Tabubruch«, der »für eine weitere Abkehr von rechtsstaatlichen Prinzipien« stehe. »Besonders erschreckend« sei dabei die »Diskriminierung« der »Palästinenser«.

Angespornt durch das Regime in Ramallah, das mit seinen »Märtyrerrenten« selbst nach Einschätzung der EU »palästinensischen« Terrorismus befördert, ließen die es sich derweil in den umstrittenen Gebieten nicht nehmen, durch Streiks ihre enge Verbundenheit mit Terroristen zum Ausdruck zu bringen, während die Hamas in Gaza ihre Verbündeten von der Hisbollah dazu aufrief, israelische Soldaten als Geiseln zu nehmen und zu verschleppen.

Könnten solche Aufrufe als Beleg dafür interpretiert werden, daß auch die Möglichkeit der Todesstrafe eine überschaubare Abschreckungswirkung zu entfalten vermag, machen sie aber vor allem deutlich, worum es im Kern geht: barbarischen Terrorismus. Wäre »der 7. Oktober 2023« nicht geschehen, hätte Yahya Sinwar 2011 nicht mehr lebend aus israelischer Haft freigepreßt werden können? Hätte durch seine Exekution viel Leid verhindert werden können?

Gewiß gibt es Gründe, die Todesstrafe abzulehnen. Die »Karriere« dieses Hamas-Terroristen andererseits während, doch vor allem nach seiner durch Terrorismus erzwungenen Freilassung, das bestialische Pogrom, das er danach organisierte und – auch unter Inkaufnahme »palästinensischer« Opfer – ins Werk setzte, entlarvt indes besonders Behauptungen, die Todesstrafe sei eine »Abkehr von rechtsstaatlichen Prinzipien«, als haltlos. Richtig angewendet kann sie ein Segen sein.

Ausrede

Das Regime um »Präsident« Abu Mazen wirft Israel vor, für die drohende Schließung privater medizinischer Einrichtungen in den umstrittenen Gebieten verantwortlich zu sein. Derzeit steckt nach »palästinensischen« Angaben etwa das An-Najah National University Hospital in Nablus in einer existenzbedrohenden finanziellen Krise. Die »Regierung« in Ramallah hat danach allein in diesem Krankenhaus Schulden in Höhe von über 230 Millionen Dollar angehäuft.

Die korrupte Clique um Abu Mazen wäre allerdings nicht, was sie ist, verzichtete sie darauf, für ihre Fehler und Versäumnisse andere verantwortlich zu machen, vorzugsweise Israel, den jüdischen Staat. Jerusalem hält, und das durchaus berechtigt, freilich Gelder zurück, die israelische Behörden stellvertretend für das PLO-Regime einnehmen. Israel reagiert damit auf nach wie vor von Ramallah gezahlte »Märtyrerrenten« an Terroristen oder deren Angehörige.

Zwar hatte »Präsident« Abu Mazen, der auch als Mahmoud Abbas firmiert, bereits vor über einem Jahr angekündigt, diese finanziellen Zuwendungen, deren Höhe sich nach dem »Erfolg« terroristischer Angriffe auf Juden richtet, abzuschaffen und durch ein allgemein zugängliches Sozialhilfesystem zu ersetzen, tatsächlich allerdings hat sein Regime lediglich versucht, die Transfers zu verschleiern, was selbst die Europäische Kommission einräumt.

Gegenüber der Europäischen Union hatte Ramallah sich im Juli 2024 in einer Absichtserklärung zu zahlreichen Reformen verpflichtet, von deren Umsetzung weitere Hilfen aus Europa abhängig gemacht wurden. Da die »Palästinenserführung« ihre Zusagen bisher nicht erfüllt hat, fließen gegenwärtig die Gelder aus Brüssel nicht mehr wie zuvor gewohnt. Und auch das trägt dazu bei, daß Ramallah seinen Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht nachkommt.

Auf eine Überschrift »Palästinas private Krankenhäuser stehen unter beispiellosem Druck, weil die EU Hilfsgelder zurückhält« könnte Brüssel ungehalten reagieren. Deshalb macht das PLO-Regime nun allein Jerusalem dafür verantwortlich, daß es seine Schulden nicht begleicht. Zugleich macht es mit seiner dreisten Schuldzuweisung aber auch deutlich, daß es weiter nicht gewillt ist, seine Zusagen gegenüber Brüssel zu erfüllen. Das sollte die EU interessieren.

Platz für eine Terroristin

Im vergangenen Dezember erklärte Roland Friedrich, Leiter der berüchtigten UNRWA in den vom PLO-Regime verwalteten Gebieten, gegenüber der Welt, das »Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten« habe »in diesem Schuljahr die Geschichte von Dalal Mughrabi aus dem Arabischunterricht für das fünfte Schuljahr gestrichen«, und zwar »sowohl im Westjordanland als auch im Gaza-Streifen«.

Er nahm das als Beleg dafür, daß die Organisation, die nach eigenen Angaben in den umstrittenen Gebieten 96 und in Gaza 183 Schulen mit rund 45.000 bzw. knapp 287.000 »palästinensischen« Schülern betreibt, nicht »gegen humanitäre Grundsätze der Unparteilichkeit und Neutralität« verstoße. Für ihn nämlich und »uns« sei »klar: Es gibt in der UNRWA keinen Platz für Terrorismus«. Und Dalal Mughrabi war eine Terroristin.

Geboren und aufgewachsen in einem »Flüchtlingslager« der Vereinten Nationen in Beirut, der libanesischen Hauptstadt, schloß die junge Frau sich der Fatah an, von der sie sich »militärisch« ausbilden ließ, um im März 1978 zusammen mit weiteren »palästinensischen« Terroristen, deren Führung sie nach manchen Berichten übernommen hatte, in Israel einzufallen und bei Tel Aviv zwei Busse voller Zivilisten unter ihre Kontrolle zu bringen.

Mehr als drei Dutzend Menschen, darunter 13 Kinder, wurden bei dem Überfall ermordet, über 70 weitere Passagiere verletzt, bevor israelische Sicherheitskräfte die »palästinensischen« Terroristen endlich ausschalten konnten. Dalal Mughrabi gilt ihrer Fatah, der »Mehrheitsfraktion« der PLO, seither als »Märtyrerin«. Auch aus Europa finanzierte Schulen wurden nach ihr benannt, ihre Geschichte Unterrichtsthema in der 5. Klasse.

Sollte die UNRWA sie tatsächlich in diesem Schuljahr »gestrichen« haben, heißt das, daß Dalal Mughrabi bis dahin gerade auch an und in ihren Schulen glorifiziert wurde. »Ihr Kampf«, lasen von dem »Hilfswerk« betreute Kinder in den 5. Klassen, »zeugt von Hingabe und Heldentum und macht Dalal Mughrabi in unseren Herzen und Gedanken unsterblich«. Die Terroristin ab jetzt nicht mehr zu erwähnen, macht das nicht rückgängig.

Ende 2024 dekretierte die damalige deutsche Außenministerin Annalena Baerbock, »wir werden nicht akzeptieren, dass UNRWA in Zukunft in Gaza keine Rolle mehr spielt«. Dreieinhalb Jahre zuvor behauptete ein UNRWA-Lobbyist, »der Lehrplan der UNRWA ist akademisch solide und beruht auf den UN-Grundsätzen der Neutralität, der Menschenrechte sowie der Gleichstellung und der Nichtdiskriminierung in Bezug auf Rasse, Geschlecht, Sprache und Religion«.

Komplizen

PLO-»Generalsekretär« Azzam al-Ahmed hat Forderungen nach einer Entwaffnung der Hamas zurückgewiesen. Gegenüber der ägyptischen Zeitung Shorouk News betonte der hochrangige Repräsentant des Regimes um »Präsident« Abu Mazen, daß Ramallah die Hamas nicht als eine Terrororganisation betrachte, wie das Israel und zahlreiche weitere Staaten tun, darunter die größten Geberländer »Palästinas«.

Die Hamas, als deren Anwalt sich der »Generalsekretär« der Terrororganisation PLO, gefällt, ist jene Organisation, die sich in Gaza vor 20 Jahren blutig an die Alleinherrschaft putschte. »Palästinenserpräsident« Abu Mazen hat seither seinen »Amtssitz« dort nicht mehr betreten. Die Hamas ist vor allem aber jene Organisation, die am 7. Oktober 2023 einen von ihr über lange Zeit vorbereiteten Vernichtungskrieg gegen Israel begann.

Die Angreifer, unter ihnen Mitglieder anderer Terrororganisationen und viele gewöhnliche »Palästinenser« gingen dabei mit kaum zu übertreffender Grausamkeit vor, sie quälten, vergewaltigten und schlachteten mindestens 1.200 Menschen ab, verschleppten zahlreiche weitere nach Gaza, von denen viele nicht mehr lebend zurückkamen. Überlebende berichten von barbarischen Greueln in der Gewalt der Islamisten.

»Eine Zwei-Staaten-Regelung zur Beilegung des israelisch-palästinensischen Konflikts«, heißt es in der Roadmap, die einmal als »Friedensfahrplan« galt, »kann nur erreicht werden, wenn Gewalt und Terrorismus ein Ende haben, wenn das palästinensische Volk eine Führung hat, die entschieden gegen den Terrorismus vorgeht«. Zu erklären, die Hamas dürfe ihre Waffen behalten und könne sich gar an Wahlen beteiligen, hat wenig damit zu tun.

Es ist keine Neuigkeit, daß dem PLO-Regime in Ramallah Abkommen, die es selbst unterzeichnet hat und denen es seine Duldung durch Jerusalem verdankt, gleichgültig sind. Die Clique um »Präsident« Abu Mazen weiß aus Erfahrung, daß sie von ihren westlichen Gönnern kaum Sanktionen fürchten muß. Die freilich müssen sich einmal mehr die Frage gefallen lassen, was noch geschehen muß, damit sie handeln. Bis dahin bleiben sie Komplizen.

Organisierte Verantwortungslosigkeit

Sie gaben vor, Geld zu sammeln für »humanitäre Projekte« in »Palästina«, tatsächlich unterstützten sie die Hamas. In Frankreich wurde am Montag das Verfahren gegen fünf Personen eröffnet, die mit zwei »humanitären« Organisationen Gelder für die Terrororganisation eingeworben haben sollen. Die Ermittlungen hatten im November 2023 begonnen, im Januar 2024 stellten Ermittler in Büros und Wohnungen der Hamas-Helfer umfangreiches Beweismaterial sicher.

Es ist richtig und wichtig, gegen die Unterstützer der islamistischen Hamas und anderer »palästinensischer« Terrororganisationen vorzugehen, zumal Nachrichtendienste zunehmend davor warnen, daß diese den europäischen Raum nicht mehr »nur« als Rückzugsgebiet betrachten, sondern auch als Ziel für Anschläge. Erst im November wurde bei Wien ein Waffenversteck der Hamas ausgehoben, ein Tatverdächtiger in London festgesetzt, dem in Deutschland der Prozeß gemacht wird.

Gleichwohl muten all diese Bemühungen im Kampf gegen den schon immer international agierenden »palästinensischen« Terrorismus etwas seltsam an. Denn während einerseits gegen dessen organisierte Unterstützer vorgegangen wird, sind es andererseits doch auch und gerade die europäischen Staaten und insbesondere die Europäische Union, die es zumindest dulden, daß von ihrer finanziellen Unterstützung »Palästinas« auch Terroristen und terroristische Organisationen profitieren.

Gilt die berüchtigte UNRWA nicht erst seit gestern als »komplett von der Hamas durchseucht«, erklärt eine für Entwicklungshilfe zuständige deutsche Ministerin noch 2026, das »Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten« sei »unverzichtbar«. Die Europäische Kommission weiß, daß das PLO-Regime in Ramallah Terrorismus glorifiziert und – trotz gegenteiliger Versprechungen – weiter belohnt, hält jedoch prinzipiell an ihrer Unterstützung fest.

In jüngster Zeit ist die EU zwar dazu übergegangen, weitere Hilfen für die »Palästinenser« an die Erfüllung bestimmter Vorgaben zu knüpfen, doch das macht die Praxis der Jahre und Jahrzehnte zuvor nicht ungeschehen. Die Verantwortlichen dafür, die alle Warnungen ignorierten und mißachteten, sind freilich weiter im Amt, haben ihre Karriere fortgesetzt oder wurden in Ehren in den Ruhestand verabschiedet. Nach dem von ihnen angerichteten Schaden, ihrer Verantwortung fragt niemand.

Überfällige Erkenntnisse

Die CDU hat auf ihrem 38. Parteitag grundlegende Änderungen im Bereich der deutschen und europäischen Unterstützung von »Palästinensern« und »Palästina-Flüchtlingen« gefordert. In Stuttgarter stimmten die Delegierten der Partei für einen Antrag, der schwere Versäumnisse und Fehler der bisherigen Berliner und Brüsseler »Palästina«-Politik einräumt und kaum weniger als eine Kehrtwende verlangt, um wenigstens zu versuchen sie auszuräumen.

War es selbst nach dem 7. Oktober 2023 noch (viel zu) lange gängige Praxis in Berlin wie Brüssel, Gelder für die »Palästinenser« oder die mit der Betreuung sogenannter »Palästina-Flüchtlinge« betraute UNRWA zu bewilligen, ohne deren Auszahlung von der Erfüllung gewisser Mindeststandards durch die Empfänger abhängig zu machen, will die deutsche Kanzlerpartei von ihnen künftig vorab ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels verlangen.

Zahlungen insbesondere an das Regime in Ramallah, die »Autonomiebehörde« um »Präsident« Abu Mazen sollen danach nur noch erfolgen, wenn die »keine Zahlungen mehr an Familien von Terroristen« leistet, die »Märtyrerrenten«, deren Fortbestand die Europäische Kommission bestätigt habe, »sowie keine Schulbücher mehr aus dem Haushalt [der »Autonomiebehörde«] finanziert werden, die antisemitische oder antiisraelische Hetze enthalten«.

Mit Blick auf das berüchtigte »Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten« hält die CDU in ihrem Beschluß fest, daß durch dessen Regeln »die Integration von palästinensischen Flüchtlingen in ihre jeweiligen Aufnahmestaaten sowie eine versöhnliche Beilegung des Israel-Palästina-Konflikts erschwert« wird, und beklagt »eine enge Verzahnung zwischen der UNRWA sowie Terrororganisationen wie Hamas und Hisbollah«.

Die deutsche und europäische Unterstützung des »Hilfswerks« soll daher beendet und es durch das Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) und andere Organisationen der Vereinten Nationen ersetzt werden. Empfänger deutscher und europäischer Zahlungen müssen sich verpflichten, den »deutschen Ansatz einer Null-Toleranz-Politik gegenüber Antisemitismus« sowie der Glorifizierung von Terrorismus einzuhalten, was andauernde Überprüfungen sicherstellten sollen.

Ein Parteitagsbeschluß ersetzt keine Regierungspolitik. Während anzuerkennen ist, daß nach der CSU nun auch die CDU zu gleichwohl längst überfälligen Erkenntnissen gelangt ist, werden sich die Unionsparteien, Kanzler Friedrich Merz und Außenminister Johann Wadephul daran messen lassen müssen, in welchem Umfang sie sich mit ihnen in der EU und gegen den Koalitionspartner SPD durchzusetzen vermögen, wo speziell die UNRWA noch immer als »unverzichtbar« gilt.

Einladung zum Pogrom

In seinem jüngst veröffentlichten Entwurf einer »Verfassung« verpflichtet das Regime in Ramallah den von ihm erstrebten »Staat Palästina« auch darauf, ein »Recht auf Rückkehr für Flüchtlinge« zu gewährleisten. Diese Festlegung ist zwar keine Überraschung, gleichwohl führt sie noch einmal auf anschauliche Weise vor Augen, daß die Feindschaft zu jüdischer staatlicher Souveränität, zum jüdischen Staat, ein Grundpfeiler der »palästinensischer Identität« ist.

Sieht insbesondere das Konzept einer verhandelten »Zwei-Staaten-Lösung« vor, daß auch und gerade das »Flüchtlingsproblem« in Gesprächen ausgeräumt wird, bevor überhaupt ein »palästinensischer« Staat ausgerufen und anerkannt werden könnte, dokumentiert die Betonung eines »Rechts auf Rückkehr« ganz grundsätzlich, wie wenig Ramallah an einer friedlichen Einigung mit Jerusalem liegt, wäre diese nach einer solchen doch schlicht überflüssig.

Dabei sorgt das »Recht auf Rückkehr«, das nicht zuletzt von den Vereinten Nationen mit ihrem berüchtigten »Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten«, der UNRWA, propagiert wird, schon heute gerade dort, wo »Palästinenser« bereits über »Palästinenser« herrschen, für eine »palästinensische« Variante von Apartheid: »Palästina-Flüchtlinge« genießen nicht einmal jene Untertanenrechte, die gewöhnlichen »Palästinensern« zugebilligt werden.

Von den Vereinten Nationen betriebene »Flüchtlingslager« ausgerechnet in als »palästinensisch« bezeichneten Gebieten«, allesamt kaum zufällig Brutstätten des »palästinensischen« Terrorismus, sind Ausdruck dieser Ungleichbehandlung, dieser Entrechtung. Ein in einer »Verfassung« verankertes »Recht auf Rückkehr« legitimierte diese Ungleichbehandlung durch einen auf ihr gründenden »palästinensischen« Staat – und machte diesen zu einer Bedrohung für Israel.

Denn das das eigentliche Ziel dieses »Rechts« ist ja die Zerstörung des jüdischen Staates: Kehrten die angeblich 6 Millionen »Palästina-Flüchtlinge« nach Israel »zurück«, dessen heutiges Gebiet ihre Vorfahren freiwillig oder unter Zwang in der Folge des freilich gescheiterten arabischen Vernichtungsfeldzugs gegen den 1948 (wieder-)gegründeten jüdischen Staat verlassen hatten, blieben von der halbwegs sicheren jüdischen Heimstätte schnell kaum mehr als Erinnerungen.

Und wie »Palästinenser«, denen seit Generationen von Geburt an eingeimpft wurde, sie seien Opfer jüdischer Usurpatoren und ihrer Bösartigkeiten, ihre »Heimkehr« ganz praktisch begehen würden, das demonstrierten die »palästinensische« Hamas und deren Komplizen, nach Auskunft des »Palästinenserpräsidenten«, dessen Name auf dieser »Verfassung« steht, integraler Bestandteil des »palästinensischen Volkes«, spätestens am und seit dem 7. Oktober 2023.

Frontalangriff

»Palästinenserpräsident« Abu Mazen hat in der vergangenen Woche die Veröffentlichung eines Entwurfs einer »Übergangsverfassung« für »Palästina« angeordnet. Mit diesem einseitigen Schritt, der zweifellos eine Folge der diplomatischen Aufwertung des PLO-Regimes durch verschiedene westliche Staaten im vergangenen September ist, demonstriert Ramallah vor allem und einmal mehr seine Weigerung, bestehende Abkommen mit Israel einzuhalten.

Legen die nämlich fest, daß die Ausrufung und die internationale Anerkennung eines unabhängigen »palästinensischen« Staates, falls es überhaupt dazu kommen sollte, nur das Ergebnis eines (erfolgreich verlaufenden) Friedensprozesses mit dem jüdischen Staat sein können, erklärt Ramallah mit seinem »Verfassungsentwurf« eine solche Einigung mit Jerusalem für obsolet. Doch nicht »nur« auf dieser Ebene ist das Dokument ein Affront gegenüber Israel.

Auch und gerade inhaltlich stellt diese »Verfassung« eine Kriegserklärung an Jerusalem, doch allerdings ebenso an jene Teile der Weltgemeinschaft dar, die sich von einem demokratisch verfaßten »Palästina« Stabilität und Frieden erhoffen. So bestreitet das Papier offen die Legitimität des jüdischen Staates, indem es jeden jüdischen Bezug zu Israel, zu Jerusalem, doch auch zu Judäa und Samaria unerwähnt läßt und damit natürlich leugnet.

Erhebt die »Verfassung« Anspruch auf Jerusalem als »ewige Hauptstadt Palästinas«, darf immerhin Christen auf einen »Status« hoffen und eine »Berücksichtigung ihrer Rechte«. Der Islam jedoch soll die »offizielle Religion Palästinas« werden und die islamische Sharia »die primäre Grundlage seiner Gesetzgebung«. Falls es in Israel überhaupt noch Sympathien für eine »Zwei-Staaten-Lösung« gibt, dürfte Ramallah sie dieser »Verfassung« vollends verspielt haben.

Erfolgsreform

Die »Bank of Palestine«, eine Bank mit Hauptsitz in Ramallah, weigert sich, zahlreiche Konten zu schließen, auf die das PLO-Regime nach Angaben israelischer Behörden seine »Märtyrerrenten« überweist. Hatte sich die Bank früher kooperationsbereit gezeigt und rund 1.700 Konten geschlossen, über die Ramallah seine regelmäßigen Prämienzahlungen an Terroristen abwickelte, verweigerte das Unternehmen zuletzt die Umsetzung entsprechender Forderungen.

Das Finanzministerium in Jerusalem hatte die »Bank of Palestine« angewiesen, 3.400 mit dem auch als »Pay-for-Slay« bekannten Programm der »Palästinenserführung« um »Präsident« Abu Mazen in Verbindung stehende Konten zu schließen. Der Bank, soll deren Verwaltung den israelischen Behörden mitgeteilt haben, seien »die Hände gebunden«. Ganz offenbar hat das PLO-Regime bei der Bank gegen eine Zusammenarbeit mit den israelischen Behörden interveniert.

Nachdem »Präsident« Abu Mazen vor einem Jahr per Erlaß eine Abschaffung der »Märtyrerrenten« angeordnet und dafür einige internationale Anerkennung geerntet hatte, mehren sich die Anzeichen dafür, daß die »schwierige Reform« noch immer auf ihre Umsetzung wartet. Statt ein allgemein zugängliches Sozialhilfesystem mit bedarfsorientierten Zahlungen zu entwickeln, hält Ramallah weiter an seinen »Renten« fest, deren Höhe vom »Erfolg« der »Märtyrer« abhängt.

Gleichzeitig versucht das Regime in Ramallah, insbesondere seine internationalen Unterstützer, darunter Deutschland und viele weitere europäische Staaten, mit immer neuen Verschleierungsmethoden zu täuschen. Inzwischen soll es sogar dazu übergegangen sein, Terroristen oder deren Angehörige zum Schein zu pensionierten Zivilbeschäftigten zu erklären, um deren »Märtyrerrenten« als gewöhnliche Ruhegelder zu tarnen. Freilich verrät ihre Höhe, daß sie das nicht sind.

Ins Ausland, beispielsweise nach Jordanien und in den Libanon, scheinen die Transfers derweil ohnehin weiter wie gehabt abgewickelt zu werden. Ließ Ramallah sich vor genau einem Jahr feiern, »mit der Abschaffung des Märtyrerzahlungssystems« signalisiere es, daß es bereit sei, »auch schwierige Reformen anzugehen«, sorgte es seither dafür, daß seine Geber mit ihren Zuwendungen für Pensionen und Gehälter »ziviler« PA-Beschäftigter ganz direkt auch Terroristen bezahlen.