Statusfrage

Eines der größten Hindernisse für eine Einigung zwischen »Palästinensern« und Israel bildet ohne Zweifel das leider auch von den Vereinten Nationen mit ihrer UNRWA propagierte »Recht auf Rückkehr«. Anders als andere Flüchtlingen, die die Weltorganisation betreut, können »Palästinenser« ihren Status als »Flüchtling« vererben: Deshalb wächst deren Zahl – ganz ohne Flucht – stetig.

Verließen etwa 700.000 Araber, die erst seit den späten 1960ern als »Palästinenser« bezeichnet werden, im Rahmen des von zahlreichen arabischen Staaten vom Zaun gebrochenen Krieges gegen Israel freiwillig oder unfreiwillig ihre Heimat, betreut die UNRWA heute nach eigenen Angaben über Millionen »Palästinenser«, denen sie als »Flüchtlingen« ein »Recht auf Rückkehr« verspricht.

Die UN-Agentur sorgt damit an der Seite von Hamas und Fatah dafür, daß der Konflikt immer weiter angeheizt wird, statt ihn zu lösen oder zu entschärfen. Forderungen, das »Recht auf Rückkehr« für »Palästinenser« auf tatsächliche Flüchtlinge zu beschränken oder – was vernünftig wäre – ganz zu streichen, lehnen nicht nur »Palästinenserführung«, sondern auch die UNRWA beständig ab.

Dabei ist es ausgerechnet die PLO, die mit ihrer »Nationalcharta« einen Hinweis darauf gibt, wie das »Recht auf Rückkehr« reformiert werden könnte: »Palästinenser« sollten nicht anders behandelt werden als »Juden, die vor dem Beginn der zionistischen Invasion in Palästina regulär ansässig waren«. Die – und nur sie – »werden als Palästinenser angesehen«, erklärt die Terrororganisation.

Allen anderen – auch Nachkommen dieser Juden – will die PLO in einem nach ihren Vorstellungen gestalteten »Palästina« nicht dulden. Sie verweigert ihnen ein »Recht auf Rückkehr« dorthin, wo ihre Vorfahren »regulär ansässig waren«. Weshalb aber sollte das nicht auch für »Palästinenser« gelten, die ihren Status als »Flüchtling« geerbt haben? Das »Recht auf Rückkehr« ist nicht haltbar.