Schlagwort: »Recht auf Rückkehr«

Rechtsfolgen

Nach Angaben der UNRWA betreute der terroristische Arm der Vereinten Nationen Anfang 2023 in Gaza 1,6 Millionen »Palästina-Flüchtlinge«. Bei einer geschätzten Gesamtbevölkerung von rund 2 Millionen heißt das, daß 4 von 5 »Palästinensern« in Gaza zwar womöglich seit ihrer Geburt dort leben, nach den Statuten des »Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten« ihre »Heimat« aber in Israel liegt.

Und ihr Mandat verbietet es der UNRWA zugleich, sich darum zu bemühen, ihre 1,6 Millionen »Palästina-Flüchtlinge« dauerhaft in Gaza anzusiedeln, zu repatriieren. Das »Hilfswerk« ist allein damit beauftragt, den Status der »Palästina-Flüchtlinge« aufrechtzuerhalten, denn nach Ansicht der UNRWA und damit zweifellos wohl auch jener Staaten, die sie maßgeblich finanzieren, steht ihnen ein sogar vererbbares »Recht auf Rückkehr« zu.

Das bedeutet aber auch, daß 80 Prozent der in Gaza lebenden »Palästinenser« dort alles andere als, nun, »heimisch« sind. Das ihnen von den Vereinten Nationen, der UNRWA und ihren Gebern zugeschriebene »Recht auf Rückkehr« schließt eine Art Recht darauf, in Gaza verbleiben zu können, aus: »Palästina-Flüchtlinge« sollen ja »zurückkehren« können, statt heimisch zu werden in Gaza oder den Staaten, in denen das »Hilfswerk« (noch) tätig ist.

Und deshalb ist das anhaltende Geschwätz von einer »humanitären Katastrophe«, die bei der Ausweitung des israelischen Krieges zur Zerschlagung der Hamas auf Rafah drohe, weil die Menschen es oder Gaza nicht verlassen könnten, Unsinn. Die UNRWA selbst steht mit ihrem antisemitischen »Recht auf Rückkehr«, von dem sie auch nicht lassen will, dafür, daß 4 von 5 »Palästinensern« in Gaza Gaza verlassen sollen, freilich mit dem Ziel Israel.

Wenn 80 Prozent der Bevölkerung Gazas dank des »Rechts auf Rückkehr« bereit sein müssen, in die eine Richtung zu ziehen, ist es mindestens ebenso zumutbar, ihnen die Flucht in die andere zu ermöglichen, sollten sie sich nicht sicher fühlen. »Palästina-Flüchtlinge« sind sie, und »Palästina-Flüchtlinge« blieben sie in Ägypten, das die Genfer Flüchtlinskonvention zu ihrer Aufnahme verpflichtet. Das »Recht auf Rückkehr« hat Nebenwirkungen.

Deutsche Kontinuität

Noch wird Deutschland von einer Regierung unter Kanzlerin Angela Merkel verwaltet, da kündigen ihre potentiellen Nachfolger unter der Überschrift »Mehr Fortschritt wagen« an, an mindestens einer Fehlentscheidung des großkoalitionären Bündnisses aus CDU, CSU und SPD festhalten zu wollen: »Wir werden das VN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) weiter finanziell unterstützen [..]«.

Zwar behaupten die Parteien der wahrscheinlich nächsten Regierung in Berlin wenige Zeilen in ihrem Koalitionsvertrag zuvor, »die Sicherheit Israels« sei »für uns Staatsräson«. Doch mit ihrem Bekenntnis zur Fortsetzung der deutschen Unterstützung für das »Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten« dementieren sie die ohnehin zur Phrase verkommene Absichtserklärung.

Gerade hat das nicht eben als Organ der Hasbara berüchtigte Fachmagazin Foreign Policy eine vernichtende Kritik an dem »Hilfswerk« veröffentlicht, da versprechen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP der UNRWA weitere Millionen aus Deutschland. Zwar wollen sie auch »einen unabhängigen Monitoringprozess unterstützen, um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken«, den aber gibt es nicht.

Die UNRWA ist keine politisch »neutrale« Organisation, die die Folgen eines existierenden Konflikts lindern hilft, tatsächlich sorgt sie auf vielerlei Weise dafür, ihn zu erhalten und zu verschärfen. Allein schon mit dem von ihr propagierten »Recht auf Rückkehr«, für das in den Augen der »Palästinenser« ihre Existenz garantiert, bedroht sie den jüdischen Staat. Mit »Fortschritt« hat das nichts zu tun.

Deutsche Obsession

Das Jahr ist noch keine vier Monate alt, doch Berlin kann schon einen Erfolg melden: Wie aus einer Mitteilung des Auswärtigen Amts hervorgeht, hat Deutschland »bereits alle Raten des Beitrags« für das »Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge«, die UNRWA, »für 2020 gezahlt«. 2020 sind damit 51 Millionen Euro aus Deutschland an die Organisation geflossen.

Und auch wenn Berlin seine – selbst auferlegten – Verpflichtungen gegenüber der UNRWA bereits erfüllt hat, wird es sich im Rest des Jahres nicht lumpen lassen und dem notorisch unter Geldnot leidenden »Hilfswerk« weitere Millionenbeträge spenden; 2019 schaffte Deutschland es mit immerhin ca. 157 Millionen Euro (rund 170 Millionen Dollar) an die Spitze der Liste der Geberländer.

Und diesen Spitzenplatz – noch vor der Europäischen Union, an deren finanzieller Unterstützung der UNRWA Deutschland ebenfalls beteiligt ist – wird Berlin sich nicht streitig machen lassen wollen. Also wird Deutschland auch 2020 weiter in eine Organisation investieren, deren Ziel ja nicht etwa ist, Leid tatsächlicher oder zumeist angeblicher »Flüchtlinge« zu lindern, sondern es zu perpetuieren.

So hält die UNRWA etwa »Palästinenser« selbst in den von ihr so bezeichneten »palästinensischen Gebieten« als »Flüchtlinge« und enthält ihnen dort dadurch Rechte vor. In arabischen Staaten, in denen es tätig ist, unternimmt das »Hilfswerk« denn auch keine Schritte, »Flüchtlinge« zu repatriieren. Dafür aber propagiert die UNRWA ein vererbbares »Recht auf Rückkehr«, das Israel bedroht.

Denn eine »Rückkehr« von 5,5 Millionen »Palästina-Flüchtlingen« würde den jüdischen Staat demographisch auslöschen. Doch allein schon mit der Behauptung ihrer Existenz verleumdet das »Hilfswerk« Israel tagtäglich. Berlins Bekenntnis zu dieser Organisation, die ein Friedenshindernis ist, ist denn auch nichts anderes als Antisemitismus, der sich als »humanitäres Engagement« tarnt.

Heiko Maas Staatsminister Niels Annen kündigte am Rand eines »Ministerial Strategic Dialogue on UNRWA« an, »die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln« für die UNRWA werde »derzeit geprüft«. An dem »Dialogue on UNRWA« nahm übrigens auch Ägypten teil, das dem »Hilfswerk« zuletzt 2017 20.000 Dollar spendete. Kairo hat wohl mehr Interesse an einem Fortbestand Israels als Berlin.

Handlungsaufforderung

Für einen von drei repräsentativ befragten Teilnehmern einer Umfrage in Gaza sowie den umstrittenen Gebieten genießt die Realisierung des »Rechts auf Rückkehr« unter mehreren vorgegebenen Zielen oberste Priorität. Das geht aus den Ergebnissen einer Ende Juni mit Unterstützung der deutschen Konrad-Adenauer-Stiftung durchgeführten Befragung hervor, die jetzt veröffentlicht wurden.

Während für 44 Prozent der vom Palestinian Center for Policy and Survey Research befragten »Palästinenser« ein Ende der »Besatzung von 1967« noch wichtiger ist, belegt die hohe Popularität des »Rechts auf Rückkehr« den verheerenden Einfluß der von der UNRWA angewendete Definition von »Flüchtlingen« auf die Möglichkeiten einer Lösung im »palästinensisch«-israelischen Konflikt.

Seit seiner Gründung als Provisorium hat das »Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge« mehr und mehr »Palästinenser« zu »Flüchtlingen« erklärt, sie damit selbst innerhalb der »palästinensischen« Gesellschaften in Gaza und den umstrittenen Gebieten zu Menschen mit weniger Rechten erklärt und zugleich den eigenen Fortbestand als ständiges Friedenshindernis gesichert.

Zum »Flüchtling« wird man für die UNRWA schon längst nicht mehr durch Flucht, sondern Vererbung, Heirat oder sogar Adoption. Und all diesen »Flüchtlingen«, derzeit sollen es nach Angaben der UN-Agentur deutlich mehr als 5 Millionen Menschen sein, signalisiert die UNRWA dadurch, sie hätten ein »Recht auf Rückkehr« in jene Gebiete, die seit 1948 das israelische Kernland bilden.

Eine »Lösung« des »Flüchtlingsproblems« durch »Rückkehr« aber bedeutete für Israel den Verlust seines Charakters als jüdischer Staat, als der jüdische Staat. Die UNRWA trägt durch die von ihr betriebene Inflationierung der Zahl der »Flüchtlinge« und das von ihr propagierte »Recht auf Rückkehr« sehr aktiv dazu bei, einen Konflikt zu verschärfen, der längst gelöst sein sollte und könnte.

Die deutsche CDU, sie stellt immerhin mit Angela Merkel die Regierungschefin, ist daher gefordert, die Ergebnisse der von ihrer politischen Stiftung finanzierten Befragung wahr- und zum Anlaß zu nehmen, ihre Haltung zur UNRWA zu überdenken. Das Existenzrecht Israels kann nämlich nicht durch wohlfeile Lippenbekenntnisse »verteidigt« werden, sondern nur durch aktives politisches Handeln.

Friedensfeinde

Zu den größten Hindernissen für eine Lösung im Konflikt zwischen einem »Palästinenser« genannten »Volk« und Israel zählt das »Recht auf Rückkehr« für in der Folge der arabischen Aggressionen gegen den 1948 (wieder-)gegründeten jüdischen Staat angeblich Vertriebene und – vor allem – deren Nachkommen. Überzeugt, sie hätten dieses »Recht«, leben heute über 5 Millionen Menschen.

Als die UNRWA, die bis heute mit der Betreuung der »Palästina-Flüchtlinge« betraut ist, 1950 von den Vereinten Nationen gegründet wurde, sollte sie sich nach eigenen Angaben um etwa 750.000 Menschen kümmern, die »zwischen dem 1. Juni 1946 und dem 15. Mai 1948« im Mandatsgebiet Palästina gelebt sowie im »Konflikt von 1948« ihren »Besitz und Lebensunterhalt« verloren hatten.

Weil jedoch die Nachkommen männlicher UNRWA-Schützlinge den Status ihrer Eltern als »Flüchtlinge« erben – eine Regelung, die nicht nur sexistisch ist, sondern exklusiv für »Palästina-Flüchtlinge« gilt und damit zugleich rassistisch ist –, wachsen immer mehr »Palästinenser« in dem ihnen von den Vereinten Nationen und ihren »Führungen« vermittelten Glauben an eine »Rückkehr« auf.

Dabei liegt auf der Hand, daß das »Recht auf Rückkehr« nie wird realisiert werden können: Eine millionenfache »Rückkehr« von »Palästinensern« nach Israel würde dessen Existenz als jüdischer Staat gefährden oder gar beenden. Deshalb kann und wird sich keine Regierung in Jerusalem darauf einlassen. Wer an dem so konstruierten »Recht auf Rückkehr« festhält, der will keinen Frieden.

Es ist daher ein Schritt in die richtige Richtung, hinterfragt die Regierung in Washington nun dieses »Recht«. Wenn überhaupt, so sollte es nur von jenen beansprucht werden können, die auch tatsächlich Opfer von Vertreibungen wurden. Zudem sollte ihr Schicksal nicht losgelöst von dem jüdischer Opfer von Pogromen in und Vertreibungen aus arabischen Staaten nach 1948 betrachtet werden.

750.000 »Palästina-Flüchtlingen« stehen nämlich ähnlich viele oder mehr Menschen gegenüber, die vor antisemitischer Verfolgung in arabischen und nordafrikanischen Staaten fliehen mußten und – oft ihres Besitzes beraubt – Aufnahme und Schutz in Israel fanden. Washingtons Initiative könnte helfen, endlich ihr Schicksal bewußt zu machen. Leider jedoch haben die USA keine Mitstreiter.

Auch und gerade die europäischen Staaten – unter ihnen nicht zuletzt Deutschland – wollen an dem »Recht auf Rückkehr« für »Palästinenser« festhalten. Beharrlich weigern sie sich, für eine Reform der UNRWA einzutreten, die dieses »Recht« nach wie vor propagiert. Berlin wirbt auf EU-Ebene sogar für eine Stärkung der UNRWA. So wird ein Konflikt perpetuiert, der längst gelöst sein könnte.

Statusfrage

Eines der größten Hindernisse für eine Einigung zwischen »Palästinensern« und Israel bildet ohne Zweifel das leider auch von den Vereinten Nationen mit ihrer UNRWA propagierte »Recht auf Rückkehr«. Anders als andere Flüchtlingen, die die Weltorganisation betreut, können »Palästinenser« ihren Status als »Flüchtling« vererben: Deshalb wächst deren Zahl – ganz ohne Flucht – stetig.

Verließen etwa 700.000 Araber, die erst seit den späten 1960ern als »Palästinenser« bezeichnet werden, im Rahmen des von zahlreichen arabischen Staaten vom Zaun gebrochenen Krieges gegen Israel freiwillig oder unfreiwillig ihre Heimat, betreut die UNRWA heute nach eigenen Angaben über Millionen »Palästinenser«, denen sie als »Flüchtlingen« ein »Recht auf Rückkehr« verspricht.

Die UN-Agentur sorgt damit an der Seite von Hamas und Fatah dafür, daß der Konflikt immer weiter angeheizt wird, statt ihn zu lösen oder zu entschärfen. Forderungen, das »Recht auf Rückkehr« für »Palästinenser« auf tatsächliche Flüchtlinge zu beschränken oder – was vernünftig wäre – ganz zu streichen, lehnen nicht nur »Palästinenserführung«, sondern auch die UNRWA beständig ab.

Dabei ist es ausgerechnet die PLO, die mit ihrer »Nationalcharta« einen Hinweis darauf gibt, wie das »Recht auf Rückkehr« reformiert werden könnte: »Palästinenser« sollten nicht anders behandelt werden als »Juden, die vor dem Beginn der zionistischen Invasion in Palästina regulär ansässig waren«. Die – und nur sie – »werden als Palästinenser angesehen«, erklärt die Terrororganisation.

Allen anderen – auch Nachkommen dieser Juden – will die PLO in einem nach ihren Vorstellungen gestalteten »Palästina« nicht dulden. Sie verweigert ihnen ein »Recht auf Rückkehr« dorthin, wo ihre Vorfahren »regulär ansässig waren«. Weshalb aber sollte das nicht auch für »Palästinenser« gelten, die ihren Status als »Flüchtling« geerbt haben? Das »Recht auf Rückkehr« ist nicht haltbar.