Lippenbekenntnis

Am Freitag haben die Abgeordneten des Deutsche Bundestags mit breiter Mehrheit der weltweit aktiven BDS-Bewegung bescheinigt, sich antisemitischer Argumentationsmuster und Methoden zu bedienen, und ihr daher die Unterstützung zu verweigern. »Es gibt«, erklärten die Abgeordneten, »keine legitime Rechtfertigung für antisemitische Haltungen«, die auch die BDS-Bewegung prägten.

Ein »Meilenstein«, als der die Resolution mancherorts gefeiert wurde, ist sie freilich nicht. Tatsächlich könnte sie als eines von vielen Lippenbekenntnissen der deutschen Politik gegen Antisemitismus bald in Vergessenheit geraten. Mit zahlreichen Einschränkungen nämlich, die sie in schriftlichen Erklärungen zu Protokoll gaben, haben die Abgeordneten ihre eigene Resolution entschärft.

So betonen zahlreiche Volksvertreter, ihr Beschluß dürfe sich nicht auf die ihren Parteien nahestehenden politischen Stiftungen auswirken, die im Nahen Osten tätig sind. »Wir dürfen den Freiraum unserer Stiftungen dabei nicht einschränken«, heißt es etwa in einer Protokollnotiz von Unionsabgeordneten. »Es muss sichergestellt sein, dass sie ihre Arbeit weiterhin ungehindert ausüben können.«

Nachdem diese Stiftungen zuvor unterstrichen hatten, sie könnten, wollten sie in Gaza und den umstrittenen Gebieten tätig sein, gar nicht anders, als mit Kräften zusammenzuarbeiten, die die BDS-Bewegung unterstützen, kommt das Bekenntnis der Abgeordneten zu ihnen einer Absage an ihre Resolution gleich. Sie wollen Antisemitismus offenbar bekämpfen, indem sie ihn gewähren lassen.

Damit allerdings bleibt von der Entschlossenheit des Deutschen Bundestags wenig übrig. »Das entschiedene, unbedingte Nein zum Hass auf Jüdinnen und Juden gleich welcher Staatsangehörigkeit ist Teil der deutschen Staatsräson«, heißt es in der am Freitag beschlossenen Resolution. Doch wenn dieses Nein in Ramallah und Gaza, in Beirut und Amman keine Bedeutung mehr hat, ist es keins.