Schlagwort: Westsahara

Anmaßung

Die Europäische Union hat in einem Statement kühl mitgeteilt, daß sie die Einigung zwischen Benjamin Netanjahu und Benny Gantz über die Bildung einer Regierung zur Kenntnis nehme und ihnen ihre Bereitschaft zu »technischer Zusammenarbeit« versichert. Hauptsächlich aber belehrt die EU Israel, daß »jede Annexion einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen würde«.

Die Mitteilung Josep Borrells, des neuesten Hohen Außenbeauftragten der EU, ist nicht bloß ein entlarvendes Dokument der andauernden europäischen Ablehnung des jüdischen Staates. Mit ihm stellt die Europäische Union zugleich sich und ihre double standards anschaulich bloß. Jenes »Recht« nämlich, als dessen Wächterin sie sich aufspielt, mißachtet die EU selbst grob, geht es um die Westsahara.

Zu diesem Gebiet südlich des Königreichs Marokko gehören Gewässer, in denen sich Brüssel vertraglich Fischereirechte gesichert hat. Vertragspartner der Europäischen Union ist dabei Rabat, das die Westsahara selbst nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs völkerrechtswidrig militärisch kontrolliert. Der marokkanische Anspruch auf die Westsahara wird international nicht anerkannt.

Bis 1975 war die Westsahara eine spanische Kolonie, danach teilten Marokko und Mauretanien sie unter sich auf. 1979 allerdings gab Mauretanien seine Ansprüche auf, worauf Marokko auch das restliche Gebiet der Westsahara, deren durch die Polisario repräsentierte Bevölkerung einen unabhängigen Staat fordert, unter seine Kontrolle brachte und – international nicht anerkannt – annektierte.

Indem die EU von Marokko Fischereirechte in einem Gebiet erwarb, über das Marokko völkerrechtlich gar nicht verfügen darf, machte Brüssel sich zur Komplizin der illegalen Besetzung der Westsahara und deren ökonomischer Ausbeutung durch das Königreich Marokko, an Raub. Und anders als bei den umstrittenen Gebieten ist die internationale Rechtslage zum Status der Westsahara eindeutig.