Neutralitätsgebot

Die von den Vereinten Nationen mit der exklusiven Betreuung angeblicher »Palästina-Flüchtlinge« betraute UNRWA ist als ein »humanitäres Hilfswerk« in einem Konflikt nach eigener Auskunft zu Neutralität verpflichtet. Insbesondere die öffentliche Parteinahme für oder gegen eine Konfliktpartei ist ihr und ihren Repräsentanten ungeachtet ihrer persönlichen Ansichten demnach untersagt.

Was das in der und für die Praxis bedeutet, nämlich nichts, demonstrierte Pierre Krähenbühl, als er bei seinem Amtsantritt als Commissioner-General der Organisation das israelische Grenzregime so bedenken- wie folgenlos mit der Blockade Leningrads durch die Deutsche Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg und damit den jüdischen Staat und das nationalsozialistische Deutschland gleichsetzte.

Im Umfeld des »Marschs der Millionen«, der in der Nacht zum Sonntag mit Raketenangriffen aus Gaza auf Israel so gewalttätig ausklang wie die Woche begonnen hatte, war es jetzt der auch als »Gouverneur von Gaza« bekannte deutsche UNRWA-Funktionär Matthias Schmale, der mit Auskünften gegenüber verschiedenen Medien vorführte, wie seine Agency »Neutralität« buchstabiert.

Dem DLF diktierte er, es sei »ganz klar«, daß das Vorgehen der israelischen Armee gegen Angriffe auf die Grenzanlagen zu Gaza in den vergangenen zwölf Monaten »oft unverhältnismäßig« gewesen sei, während er das Verhalten der Organisatoren dieser Attacken nur für »schon anfragbar« hielt. Ob »palästinensische« Raketenangriffe auf Tel Aviv verhältnismäßig sind, erläuterte er nicht.

Und die vom PLO-Regime in Ramallah betriebene »Nachrichtenagentur« Wafa faßte Äußerungen des UNRWA-Vertreters unter der Überschrift zusammen: »UNRWA: Israel hat seit Beginn des Marschs der Rückkehr Massen von Palästinensern umgebracht«. Aber auch das ist bestimmt keine Schuldzuweisung an eine Konfliktpartei, sondern Ausweis geradezu aggressiver Zurückhaltung.