Schadensbegrenzung

Nachdem die »Palästinenserführung« in Ramallah mit ihrem plötzlichen Rückzug aus einer Abmachung mit dem Unternehmen Pfizer über die sofortige Lieferung von mindestens einer Million Impfdosen zur Immunisierung gegen das Covid-19-Virus aus israelischen Beständen demonstriert hat, was ihr Wort wert ist, sollen wenigstens drei Staaten ihr Interesse an dem Impfstoff signalisiert haben.

Die Regierung in Jerusalem sollte sich für einen dieser Interessenten entscheiden, und sie sollte es schnell tun. Zwar gibt das Regime um »Präsident« Abu Mazen zwischenzeitlich vor, sich doch noch mit Israel verständigen zu wollen. Sofern die Belieferung eines oder mehrerer dieser weiteren Interessenten kurzfristig realisierbar ist, sollte nun allerdings diesem bzw. ihnen Vorrang eingeräumt werden.

Die »Palästinenser« hatten ihre Chance – und sie haben sie ausgeschlagen. Bevor ihrer Verantwortungslosigkeit wegen – die Vereinbarung war etwa als »Normalisierung« zurückgewiesen und damit quasi als Hochverrat denunziert worden – tatsächlich Impfdosen unbrauchbar werden, sollten die über sie verfügen können, die ihre Entgegennahme nicht von israelischen Demutsgesten abhängig machen.

Jerusalem hat es nicht nötig, darum zu betteln, »Palästinensern« helfen zu dürfen, zumal dann nicht, haben die bereis ein entsprechendes Abkommen platzen lassen. Die neue Regierung um Premier Naftali Bennett sollte daher Ramallah eine klare Frist für eine Einigung setzen, die eher nach Stunden bemessen ist denn nach Tagen. Lassen die »Palästinenser« sie verstreichen, sollten andere zum Zug kommen.