Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat am Donnerstag mit großer Mehrheit die Mitgliedschaft der Russischen Föderation im »Menschenrechtsrat« der Weltorganisation »ausgesetzt«. Für den von den Regierungen in Washington und London initiierten »Ausschluß« Rußlands stimmten 93 Staaten, 24 votierten dagegen. 58 Mitglieder der in New York tagenden UN-Vollversammlung enthielten sich.
Damit gehört Moskau zwar weiterhin dem »Menschenrechtsrat« der Vereinten Nationen an, verliert aber bis zum regulären Ende seiner Mitgliedschaft, die der Kreml in Reaktion auf die Entscheidung derweil selbst beendete, alle damit verbundenen Rechte. Gegen den »Ausschluß« Moskaus aus dem UNHRC stimmten auch mehrere Mitglieder des in Genf tagenden Gremiums, darunter China und Kuba.
Wenn die Freudentränen bei der tagesschau und anderswo über das »klare Zeichen gegen Moskaus unerträglichen Feldzug« getrocknet sind, müssen London, Washington und alle Staaten, die sich ihrer Initiative angeschlossen haben, sich freilich Fragen stellen lassen: Weshalb betrieben oder betreiben sie nicht mit ähnlichem Engagement etwa den Ausschluß Pekings aus dem »Menschenrechtsrat«?
Bereits im Februar 2021 warf das niederländische Parlament in Den Haag Peking einen Völkermord an den chinesischen Uiguren vor. Dennoch gab es keine Initiative der Niederlande, deren Mitgliedschaft im UNHRC noch in diesem Jahr endet, die Aufnahme Chinas in das Gremium zu verhindern. Und es gibt keine Initiative Amsterdams, Chinas Mitgliedschaft, die bis 2023 andauert, vorzeitig zu beenden.
Selbstredend unternahmen und unternehmen auch London und Washington nichts, Moskau aus dem UNHRC zu suspendieren. Wiegen die Opfer eines chinesischen Völkermords weniger schwer als die russischer Kriegsverbrechen? Der Respekt vor Menschenrechten ist kein Aufnahmekriterium für den in »Menschenrechtsrat« in Genf, ihre Mißachtung sollte daher auch kein Grund für einen Rausschmiß sein.
Mit ihrer Entscheidung, die russische Mitgliedschaft in dem Gremium auszusetzen, zugleich jedoch nichts gegen die beispielsweise Chinas zu unternehmen, hat die UN-Vollversammlung ganz gewiß kein deutliches Signal für Menschenrechte ausgesendet. Tatsächlich hat sie mit ihrem Verzicht, Verstöße der anderen UNHRC-Mitglieder gegen die UN-Charta ähnlich zu ahnden, diese letztlich legitimiert.