»Illegale« Lektüre: Verleumdung eines Rechtsstaats

Natürlich darf auch die Stellungnahme des deutschen Diplomaten Sven Kühn von Burgsdorff nicht fehlen, des berüchtigten Repräsentanten der EU in Ramallah: »Ich halte es für zutiefst ungerecht, daß eine Familie, die fuffzich Jahre lang dort gelebt hat, daß die vor die Tür gesetzt werden sollen«, jammert er Bettina Meier ins Mikrofon, die für den Kölner DLF auf der Suche war nach Ungerechtigkeiten in Jerusalem.

Herausgekommen ist dabei ein Stück mit dem Titel »Rausschmiss nach 70 Jahren – Paläst. Familie soll Jerusalemer Altstadt verlassen«, an dem sich anschaulich demonstrieren läßt, daß vergeblich auf Informationen hofft, wer sich von dem Sender glaubt informieren zu lassen. Denn Bettina Meiernimmt es mit der Wahrheit nicht so genau in ihrer rührseligen Geschichte, in der die Details nicht zueinander passen.

Im Mittelpunkt stehen Nora Gaith und Mostafa Sub Laban, ein betagtes arabisches Paar, das »seine« Wohnung in der israelischen Hauptstadt Jerusalem räumen soll. Jüdische »Siedler«, heißt es, hätten unter Berufung auf Klauseln im Mietvertrag der beiden deren »Rausschmiss« aus »ihrer« Wohnung vor Gericht erstritten. Und dieses Vorgehen von »Siedlerorganisationen« gegen »Palästinenser« soll Methode haben.

»Die Siedlerorganisationen«, läßt Bettina Meier einen israelischen »Aktivisten« erklären in ihrer bösartigen Verleumdung des israelischen Rechtsstaats, »finden Klauseln in Mietverträgen, gegen die die palästinensischen Mieter verstoßen [..]. Dann können sie die Mieter rausschmeißen.« Geduldet von der israelischen Regierung würden »die Siedler« auf diese Weise »nichts als Gewalt und Spannungen« schüren.

Ihren Mietvertrag freilich, das immerhin war bereits zu erfahren, haben die Sub Labans 1953 mit dem Königreich Jordanien gemacht. Geschenkt, daß Bettina Meier nicht fragt, wie denn Amman in die Position kam, Wohnungen in Jerusalem zu vermieten. Wenn sie aber Sven Kühn von Burgsdorff unwidersprochen behaupten läßt, der »Rauswurf« beruhe auf der »illegalen« Anwendung israelischen Mietrechts, wird es unseriös.

Die Berufung auf Klauseln in einem jordanischen Mietvertrag durch »Siedlerorganisationen« und anschließend ihre Anwendung durch ein israelisches Gericht ist nämlich tatsächlich nicht »illegal«, sondern entspricht dem Völkerrecht. Die Sub Labans haben – unwidersprochen – gegen ihren Vertrag verstoßen. Waren ihnen die möglichen Folgen nicht bewußt, ist das vielleicht tragisch, aber kein Grund, Israel zu verleumden.

Doch genau das ist ganz offenkundig die Absicht hinter »Rausschmiss nach 70 Jahren«. Darauf deutet bereits die Klage in der Einleitung hin, daß in der Straße, in der die umstrittene Wohnung liegt, Nationalfahnen des jüdischen Staates zu sehen seien. Dazu der einschlägig verrufene Sven Kühn von Burgsdorff und ein »Aktivist«, die sich in ihrer Kernaussage auch noch widersprechen, fertig ist, was neumodisch Fake News heißt.