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Brüsseler Schweigen

Kaja Kallas, in Personalunion Hohe Außenbeauftragte der Europäischen Union und stellvertretende Präsidentin der Europäischen Kommission, hat nach bisher von Brüssel nicht dementierten Medienberichten während eines Besuchs in Mexiko bei Gsprächen mit hochrangigen Regierungsvertretern Israel »Apartheid« gegenüber »Palästinensern« in Gaza und den umstrittenen Gebieten unterstellt, wie mehrere Zeugen bestätigt haben.

Bevor sich »Völkermord« als Lieblingsbegriff der weltweiten »Israelkritik« etablieren konnte, galt die Gleichsetzung des jüdischen Staates und seiner Politik mit der rassistischen Apartheid in Südafrika als besonders en vogue. Mit ihren Äußerungen zeigt Kaja Kallas nun endgültig, daß die Europäische Union mit ihr eine würdige Nachfolgerin für Josep Borrell Fontelles an der Spitze ihres Auswärtigen Diensts (EEAS) gefunden hat.

Schaffte der es mit seinen antisemitischen Ausfällen, in Jerusalem zur »unerwünschten Person« erklärt zu werden, ist auch seine Nachfolgerin bemüht, die EU-Staaten auf einen antiisraelischen Konsens zu verpflichten. Da wichtige außenpolitische Entscheidungen in der EU noch einstimmig getroffen werden müssen, wirbt Kaja Kallas bereits seit einiger Zeit für Mehrheitsentscheidungen in ihrem Ressort, um ihre Positionen leichter durchsetzen zu können.

Mit ihren Ausführungen in Mexiko hat die Hohe Außenbeauftragte sich nun freilich als das erkennen zu geben, was sie ist. Und das könnte ihrem Vorhaben durchaus hinderlich sein. Denn offiziell hat sich die Europäische Union der Bekämpfung des Antisemitismus verschrieben. Und nach der auch von ihr genutzten Antisemitismus-Definition gehen »Apartheid«-Vorwürfe gegen Israel deutlich über das hinaus, was noch als »Kritik« gelten könnte.

Im »Handbuch zur praktischen Anwendung der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus«, das die Europäische Kommission in Auftrag gegeben und Anfang 2021 veröffentlicht hat, werden Vorwürfe von »Apartheid« ausdrücklich als Beispiele für antiisraelischen Antisemitismus genannt. Ist die Bekämpfung von Antisemitismus wirklich »wichtiger denn je«, scheint das Brüsseler Schweigen zu den Berichten über Kaja Kallas’ Äußerungen nicht eben angemessen.

Verharmloser:innen

Eine, so ihre Selbstbezeichnung, »Gruppe internationaler Wissenschaftler:innen mit Schwerpunkten in der Antisemitismusforschung und verwandten Bereichen« hat in diesen Tagen eine »Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus (JDA)« vorgestellt, mit der sie »auf die Arbeitsdefinition Antisemitismus, die die International Holocaust Remembrance Alliance« bereits 2016 vorgelegt hat, »reagieren« will.

Das Papier der IHRA basiert freilich auf der Arbeitsdefinition Antisemitismus, die 2003 und 2004 vom European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia (EUMC) entwickelt und im Januar 2005 auf der Website der EU-Agentur veröffentlicht worden war. Nachdem sie von der Nachfolgeorganisation des EUMC, der Fundametal Rights Agency, 2013 gelöscht wurde, übernahm die IHRA die Arbeitsdefinition.

Die »internationalen Wissenschaftler:innen« antworten mit ihrer »Jerusalemer Erklärung« also tatsächlich auf ein Dokument, das über 15 Jahre alt ist und sich seither vielfach bewährt hat. Dennoch beklagen sie nun, die Arbeitsdefinition sei »weder klar noch kohärent«, da sie »den Unterschied zwischen antisemitischer Rede und legitimer Kritik am Staat Israel und am Zionismus« verwische und so irritiere.

Immerhin kommen die »internationalen Wissenschaftler:innen« damit recht schnell zum Kern ihres Anliegens: Es geht ihnen um eine Art »Kritik am Staat Israel und am Zionismus«, die sie vom Ruch des Antisemitismus‘ befreien wollen. Allerdings sind sie es, die damit Unterschiede verwischen wollen. Legitime Kritik am Staat Israel und am Zionismus ist bereits genau das: legitime Kritik, an der es nicht mangelt.

Die »internationalen Wissenschaftler:innen« wollen vielmehr eine Kritik legitimieren, die günstigenfalls »Kritik« ist, wie aus ihren »Beispielen, die nicht per se antisemitisch« sein sollen, hervorgeht. Da verharmlosen sie nicht nur die BDS-Bewegung, sondern werben auch für den »Vergleich« – und meinen: Gleichsetzung – »Israels mit historischen Beispielen einschließlich Siedlerkolonialismus oder Apartheid«.

Unterzeichnet von einschlägigen Berühmtheiten wie Richard Falk, Brian Klug oder Aleida Assmann, aber auch dem »Who is who« der deutschen staatlichen »Antisemitismusforschung«, Wolfgang Benz und Stefanie Schüler-Springorum, soll laut den Leitlinien 12 und 13 selbst die Ablehnung des Existenzrechts Israels als der jüdische Staat als »nicht per se antisemitisch« gelten, sondern als satisfaktionsfähige Meinung.

Denn diese »Leitlinien« stellten, heißt es in der »Jerusalemer Erklärung«, nur »klar, dass es nicht per se antisemitisch ist, andere politische oder verfassungsrechtliche Regelungen« vorzuschlagen. »Die JDA«, wünschen sich ddie Verfasser:innen, sollte »als Ersatz für die IHRA-Definition angesehen werden«, spiegele sie doch »klar die fachliche Autorität wissenschaftlicher Expert:innen [..] wider«.

Farce

In dem Versuch, doch noch zu retten, was längst nicht mehr zu retten ist, hat sich die Labour Party am Dienstag durchgerungen, die international anerkannte Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) anzunehmen. Die britische Sozialdemokratie ergänzte ihren überfälligen Beschluß allerdings durch ein Bekenntnis, daß das Recht gewahrt bleiben müsse, sich kritisch über Israel oder die israelische Politik gegenüber den »Palästinensern« zu äußern.

Nachdem die Labour Party noch vor zwei Monaten sich weigerte, die komplette Definition der IHRA anzunehmen, wird ihr jüngster Beschluß, der der vorgibt, auch israelbezogenen Antisemitismus anzuerkennen, durch die Ergänzung zur Farce. Mit der Betonung von Meinungs- und Redefreiheit suggeriert die Partei, die Bekämpfung von Antisemitismus stehe im Gegensatz zu diesen Rechten.

Die Botschaft, die von dem Beschluß der von Jeremy Corbyn auf einen antiisraelisch-antisemitischen Kurs geführten Sozialdemokratie ausgeht, ist leider nur allzu unmißverständlich: Während sie Antisemitismus vordergründig verurteilt, erklärt die Partei dessen Ablehnung zu einer Gefährdung bürgerlicher Freiheiten. Nicht der Antisemitismus ist ihr bedrohlich, sondern dessen Bekämpfung.

Die Labour Party, deren Vorsitzenden Chancen nachgesagt werden, nächster britischer Premier zu werden, hat sich damit einmal mehr vor einer ernsthaften Auseinandersetzung mit antisemitischen Tendenzen in der Partei, die freilich bis ins höchste Führungsamt hinein nachweisbar sind, gedrückt, indem sie antisemitische »Kritik« an Israel zu einer Frage der Freiheit der Meinung erklärt.

Meinte die britische Sozialdemokratie es ernst mit ihrer deklarierten Ablehnung von Antisemitismus, hätte sie sich von ihrem Vorsitzenden trennen und weite Teile ihres Führungspersonals suspendieren müssen. Mit ihrer Ergänzung der IHRA-Definition verspottet und verhöhnt sie die Opfer von Antisemitismus und all jene, die sich ihm entgegenstellen. Die Labour Party ist nicht ihre Partei.