Das von der Terrororganisation PLO installierte Regime um »Präsident« Abu Mazen hat »Palästinenser« aufgefordert, das von Finanzmisterium in Jerusalem eingerichtete Kataster für Grundstücke in den C-Gebieten zu boykottieren. Mit dem in dieser Woche freigegebenen System sollen Eigentümer von Land in den umstrittenen Gebieten ihre Besitzansprüche anmelden und mit entsprechenden Dokumenten belegen können.
Die Besitzverhältnisse in dem Gebiet, das bis 1967 von der jordanischen Besatzung beherrscht wurde und heute von »Palästinensern« beansprucht wird, sind nicht selten umstritten. Im Rahmen des arabischen Vernichtungskriegs gegen das (wieder-)gegründete Israel wurden die meisten jüdische Bewohner des Gebiets gewaltsam enteignet und vertrieben, ihre Grundstücke an »Palästinenser« verpachtet und verkauft.
Das Kataster soll nun dabei helfen, Besitzstreitigkeiten auszuräumen, und die Besitzverhältnisse in diesem Teil der umstrittenen Gebiete möglichst vollständig erfassen. Die C-Gebiete, die etwa 60 Prozent der Fläche westlich des Jordans umfassen, wurden 1995 mit dem zweiten Osloer Abkommen unter israelische Verwaltung gestellt. Dennoch errichten »Palästinenser« – oft mit europäischer Unterstützung – dort häufig illegal Bauten.
Ein Kataster kann beitragen, jedenfalls manchen Konflikt um ein bestimmtes Grundstück gar nicht erst entstehen zu lassen. Das Regime in Ramallah, das das Gebiet als »palästinensisch« deklariert, hat indes nicht das geringste Interesse an einer Aufklärung der tatsächlichen Besitzverhältnisse, könnte sich doch zeigen, daß mancher »Siedler« – im Jargon des antisemitischen Regimes: »Kolonist« – die älteren Ansprüche hat.
Mit seinem Boykottaufruf hintertreibt Ramallah freilich auch die Absicherung legitimen arabischen Landeigentums unter israelischer Verwaltung und schafft so die Grundlage für weitere Konflikte. Es will die ethnischen Säuberungen der jordanischen Besatzung in einem judenreinen »Palästina« legalisieren. Die Clique um den greisen Holocaustleugner Abu Mazen erweist sich damit einmal mehr als ganz wesentliches Friedenshindernis.