Störung der Feiertagsruhe

Israel hat auf Raketenangriffe aus Gaza und dem von der Hisbollah beherrschten Süden des Libanon mit Einsätzen seiner Luftstreitkräfte gegen terroristische Infrastruktur der Angreifer reagiert und sich damit über Ratschläge aus Deutschland hinweggesetzt. Das Berliner Auswärtige Amt nämlich hatte zuvor dekretiert: »Es gilt besonders jetzt während der Feiertage, eine weitere Eskalation zu verhindern«.

Denn ganz besonders an Feiertagen gilt das in der Charta der Vereinten Nationen definierte Völkerrecht nicht. »Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung«. Es sei denn, das angegriffene Land wurdet am 11. Mai 1949 Mitglied der Weltorganisation.