Schlagwort: EuGH

Rechtssprechung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Donnerstag einen Richterspruch veröffentlicht, nach dem ein in der belgischen Region Flandern seit zwei Jahren geltendes Verbot des rituellen Schächtens von Tieren mit europäischem Recht vereinbar ist. Mit ihrem Urteil bestätigten die Richter auch entsprechende gesetzliche Regelungen, die es bereits in Dänemark und Schweden gibt.

Während das »sportliche« Jagen und Töten von Tieren vom EuGH unbeanstandet blieb, stellt er im Fall des betäubungslosen Schächtens, das von Juden und Muslimen praktiziert wird, vermeintliches Tierwohl über das Recht der freien Religionsausübung. Mit ihrer Entscheidung wiesen die Richter die Empfehlung des EU-Generalanwalts Gerard Hogan zurück, die Religionsfreiheit höher zu bewerten.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshof wird denn auch von Vertretern jüdischer und muslimischer Verbände teils scharf verurteilt. »Es bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in die durch die EU-Charta garantierte freie Religionsausübung und ist geeignet, jüdisches Leben in Europa massiv zu gefährden«, erklärte etwa Josef Schuster, der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland.

Begrüßt wurde der Richterspruch dagegen von Tierschützern. Doch auch Rechtsextremisten dürften sich von Luxemburg bestätigt fühlen. In Deutschland beispielsweise errangen im vergangenen Jahr der sächsische und der thüringische Landesverband der AfD mit ihren Forderungen nach einem generellen Verbot des »qualvolle[n] Schächten[s] von Tieren« Erfolge bei den jeweiligen Landtagswahlen.

Vorbild

Das niederländische Parlament hat die Regierung in Amsterdam aufgefordert, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zur besonderen Kennzeichnung jüdischer Waren aus den umstrittenen Gebieten nicht umzusetzen. Die Initiative gegen das »diskriminierende« Urteil war von christlichen Abgeordneten ausgegangen und wurde auch von der Regierungsfraktionen unterstützt.

Auch wenn der mit 82 Ja- und 68 Nein-Stimmen angenommene Beschluß des Parlaments symbolischen Charakter hat und die niederländische Regierung nicht zu seiner Umsetzung verpflichtet ist, ist angesichts seiner breiten Unterstützung durch die Regierungsfraktionen nicht davon auszugehen, daß das von Mark Rutte geführte Kabinett in Amsterdam das Votum des Parlaments ignorieren wird.

Die niederländischen Parlamentarier demonstrieren mit ihrer schnellen Reaktion auf einen von ihnen zutreffend als »diskriminierend« charakterisierten Gerichtsspruchs eine Handlungsfähigkeit, die man im Nachbarland Deutschland vergeblich sucht. Zwar drängte Berlin jedenfalls bisher nicht auf Umsetzung des Zwangs zur Kennzeichnung jüdischer Waren, wurde aber auch nicht gegen ihn aktiv.

Das Parlament in Amsterdam blamiert mit seinem Beschluß auch Regierung und Reichstag in Berlin. Zwar herrscht in der deutschen Politik kein Mangel an wortreichen Streitern gegen Antisemitismus, denn um nichts anderes handelt es sich beim EuGH-Urteil. All den wohlklingenden Sonntagsreden folgt indes günstigenfalls nichts und schlimmstenfalls Beistand für antisemitische Initiativen.

Exemplarisch für diese Spezialität der deutschen Politik nach 1945 steht etwa der Bundestagsabgeordnete Omid Nouripour, der – selbstverständlich – den Antisemitismus der BDS-Bewegung »schlicht unerträglich« finden, aber zugleich offenbar nichts dabei findet, neben einschlägig verrufenen Gestalten im Beirat einer Organisation zu sitzen, die die antisemitische Bewegung offen unterstützt.

Und so kann es nicht überraschen, daß das Parlament in Amsterdam innert weniger Tage dem Luxemburger Urteil, das Juden stigmatisiert und ausgrenzt, eine Absage erteilt, während der Deutsche Bundestag und die Regierung in Berlin sich – jedenfalls bis jetzt – nicht zu einer öffentlichen Reaktion durchringen konnten. Freilich, wo »die Antwort« ist, wäre das wohl auch sehr uneuropäisch.