Schlagwort: Religionsfreiheit

Dreiste Forderung

Die Außenminister zahlreicher arabischer Staaten haben ein Verbot jüdischer Gebete auf dem Tempelberg gefordert. Von dem Verbot wären freilich nicht allein Juden betroffen, sondern auch Christen. Denn, wie die Minister bei einem Treffen am Donnerstag in Amman dekretierten, die »Al-Aksa-Moschee und der gesamte Haram al-Sharif«, der Tempelberg, »sind eine Gebetsstätte allein für Muslime«.

Während Anhänger der islamistischen Hamas sich seit Tagen auf dem »heiligen« Gelände verbarrikadieren und mit Steinen und Brandsätzen versuchen, andere Menschen zu verletzen oder zu ermorden, während sie damit und dabei reihenweise Gebote des Islam verletzen, glauben die Außenminister, sich beim »palästinensischen« Mob anbiedern zu müssen, den nur verurteilen muß, wer noch bei Sinnen ist.

Sie offenbaren damit nicht »nur« ihre Sympathien für islamistische Terroristen, sie legen ihre doppelten Standards bloß, wenn sie ihr Verlangen zugleich als Verteidigung der Religionsfreiheit begriffen sehen wollen. Sie machen sich zu Fürsprechern islamistischer Barbaren, die tatsächlich ihren Glauben mit dreckigen Füßen treten, ihn mit jedem ihrer »Allah ist groß«-Rufe beleidigen und verhöhnen.

Nicht nur die Regierung in Jerusalem sollte unmißverständlich signalisieren, daß Forderungen nach einer islamistischen Apartheid (nicht nur) auf dem Tempelberg inakzeptabel sind. Alle Menschen sollten, forderte vor ein paar Tagen Papst Franziskus in Rom, freien Zugang zu ihren heiligen Stätten in Jerusalem haben. Er meinte es zwar nicht so, sondern wollte damit israelische Sicherheitskräfte diskreditieren.

Doch vielleicht gerade deshalb sollte man ihn beim Wort zu nehmen: »Möge [..] allen, die Jerusalem lieben [..], der freie Zutritt zu den Heiligen Stätten unter gegenseitiger Achtung der Rechte jedes Einzelnen gewährt werden«. Es sollte daher auch für die Außenminister arabischer Staaten eine Selbstverständlichkeit sein, sich für das Recht von Juden und Christen einzusetzen, auf dem Tempelberg zu beten.

Rechtssprechung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Donnerstag einen Richterspruch veröffentlicht, nach dem ein in der belgischen Region Flandern seit zwei Jahren geltendes Verbot des rituellen Schächtens von Tieren mit europäischem Recht vereinbar ist. Mit ihrem Urteil bestätigten die Richter auch entsprechende gesetzliche Regelungen, die es bereits in Dänemark und Schweden gibt.

Während das »sportliche« Jagen und Töten von Tieren vom EuGH unbeanstandet blieb, stellt er im Fall des betäubungslosen Schächtens, das von Juden und Muslimen praktiziert wird, vermeintliches Tierwohl über das Recht der freien Religionsausübung. Mit ihrer Entscheidung wiesen die Richter die Empfehlung des EU-Generalanwalts Gerard Hogan zurück, die Religionsfreiheit höher zu bewerten.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshof wird denn auch von Vertretern jüdischer und muslimischer Verbände teils scharf verurteilt. »Es bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in die durch die EU-Charta garantierte freie Religionsausübung und ist geeignet, jüdisches Leben in Europa massiv zu gefährden«, erklärte etwa Josef Schuster, der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland.

Begrüßt wurde der Richterspruch dagegen von Tierschützern. Doch auch Rechtsextremisten dürften sich von Luxemburg bestätigt fühlen. In Deutschland beispielsweise errangen im vergangenen Jahr der sächsische und der thüringische Landesverband der AfD mit ihren Forderungen nach einem generellen Verbot des »qualvolle[n] Schächten[s] von Tieren« Erfolge bei den jeweiligen Landtagswahlen.