Schlagwort: Belgien

Menschenhandel

In der Nacht zum Freitag endete für Olivier Vandecasteele ein Abschnitt seines Lebens, der vermutlich mit wenig positiven Erinnerungen für ihn verbunden sein wird. An dem Tag wurde der belgische Entwicklungshelfer nach 455 Tagen in iranischer Haft in das Sultanat Oman verbracht, um dort gegen Assadollah Assadi »getauscht« zu werden, einen in Belgien rechtskräftig verurteilten iranischen Terroristen.

Assadollah Assadi hatte unter Ausnutzung seiner diplomatischen Privilegien als »dritter Botschaftsrat« an der Vertretung der Islamischen Republik Iran in Wien versucht, einen Terroranschlag auf eine Demonstration iranischer Oppositioneller in der französischen Hauptstadt Paris zu organisieren. Der iranische Staatsterrorist war am 1. Juli 2018 in Deutschland festgenommen worden, wo er sich mit Komplizen treffen wollte.

Nach seiner Auslieferung an die belgischen Behörden war der »Diplomat« zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Mit seiner Freilassung im Tausch gegen Olivier Vandecasteele, an dessen Realisierung die Regierung in Maskat wesentlichen Anteil haben soll, hat sich Brüssel einen Erpressungsversuch des islamistischen Regimes in Teheran ergeben, das seinem »Diplomaten« unterdessen einen Heldenempfang bereitete.

Das Mullah-Regime, das damit sein staatsterroristisches Wesen bestätigte, dürfte sich in seiner Taktik bestärkt fühlen, Jagd auf ausländische Staatsbürger – auch außerhalb der Islamischen Republik – zu machen und sie festzusetzen, um mit ihnen als Druckmittel Zugeständnisse zu erpressen. Olivier Vandecasteele sei seine Freiheit gegönnt. Die Folgen ihres Deals mit Teheran gehen auf das Konto der Regierung in Brüssel.

In aller Deutlichkeit

Vor einigen Jahren, im Februar 2015, dachte die als »Aktivistin« vorgestellte »Palästinenserin« Leila Khaled in einer südafrikanischen Zeitung darüber nach, welche Rolle die »palästinensische Zivilgesellschaft« und insbesondere die BDS-Bewegung, eines ihrer weltweit aktiven »Geschöpfe«, und ihr »Protest« im »Widerstand« gegen die 1948 begonnene zionistische »Kolonialisierung Palästinas« spielen.

Die auch als Flugzeugentführerin und hochrangiges Mitglied der Terrororganisation PFLP bekannte »Aktivistin« kommt in ihren Überlegungen zu dem Schluß, daß der »bewaffnete Kampf« von Organisationen wie ihrer und die »Proteste« der »palästinensischen Zivilgesellschaft« und Kampagnen der BDS-Bewegung als Ausdrucksformen des Kampfes zur »Befreiung Palästinas« eng miteinander verwoben seien.

Mit der BDS-Bewegung, so die heute in Jordanien lebende »palästinensische« Terroristin, verfügten »wir« über ein Instrument, die internationale Öffentlichkeit für »unseren Kampf« zu mobilisieren. Ob nun also »palästinensische« Terrororganisation oder »palästinensische Zivilgesellschaft« – sie aller seien sich gegenseitig ergänzende Bestandteile des gleichen Kampfs mit einem sie über alle Grenzen einenden Ziel.

Was sich wie die Theorie der »Arbeitsteilung« zwischen bewaffnetem Terrorismus und »palästinensischer Zivilgesellschaft« mit ihrem international agierenden Arms liest, wurde seither vielfach in der Praxis nachgewiesen: Hochrangige Funktionäre terroristischer Organisationen, die wichtige Posten in »NGO« bekleiden, »NGO«, die »Menschenrechte« zwar für Terroristen reklamieren, nicht aber für deren Opfer.

Dennoch haben sich nun mehrere europäische Staaten, darunter – selbstverständlich – Deutschland, Frankreich, Irland und Schweden – dazu bekannt, von Israel als terroristische Organisationen geächtete »NGO« weiter unterstützen zu wollen: Wir »werden [..] unsere Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den besetzten Palästinensischen Gebieten und unsere deutliche Unterstützung für sie fortführen«.

Rechtssprechung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Donnerstag einen Richterspruch veröffentlicht, nach dem ein in der belgischen Region Flandern seit zwei Jahren geltendes Verbot des rituellen Schächtens von Tieren mit europäischem Recht vereinbar ist. Mit ihrem Urteil bestätigten die Richter auch entsprechende gesetzliche Regelungen, die es bereits in Dänemark und Schweden gibt.

Während das »sportliche« Jagen und Töten von Tieren vom EuGH unbeanstandet blieb, stellt er im Fall des betäubungslosen Schächtens, das von Juden und Muslimen praktiziert wird, vermeintliches Tierwohl über das Recht der freien Religionsausübung. Mit ihrer Entscheidung wiesen die Richter die Empfehlung des EU-Generalanwalts Gerard Hogan zurück, die Religionsfreiheit höher zu bewerten.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshof wird denn auch von Vertretern jüdischer und muslimischer Verbände teils scharf verurteilt. »Es bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in die durch die EU-Charta garantierte freie Religionsausübung und ist geeignet, jüdisches Leben in Europa massiv zu gefährden«, erklärte etwa Josef Schuster, der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland.

Begrüßt wurde der Richterspruch dagegen von Tierschützern. Doch auch Rechtsextremisten dürften sich von Luxemburg bestätigt fühlen. In Deutschland beispielsweise errangen im vergangenen Jahr der sächsische und der thüringische Landesverband der AfD mit ihren Forderungen nach einem generellen Verbot des »qualvolle[n] Schächten[s] von Tieren« Erfolge bei den jeweiligen Landtagswahlen.

Inszenierte Empörung

Israel hat Forderungen zurückgewiesen, Brüssel für die Zerstörung mit belgischer Unterstützung illegal errichteter Bauten in den C-Gebieten zu entschädigen. Brüssel hatte vor wenigen Tagen Jerusalem vorgeworfen, mit der Zerstörung einer »Schule« und anderer angeblich »lebensnotwendiger« Infrastruktur, deren Errichtung das europäische Land gefördert hatte, humanitäres Völkerrecht zu brechen.

Gleichzeitig wies das israelische Außenministerium Forderungen Belgiens nach Kompensationszahlungen für die zerstörten Bauten zurück. Aus Jerusalem hieß es nach Angaben israelischer Medien dazu lediglich, es sei »bedauerlich, daß Geld aus Europa zur Finanzierung illegaler Aktivitäten mißbraucht werde«. Und viel mehr ist zu den anmaßenden belgischen Forderungen in der Tat kaum zu sagen.

Leider freilich unterstützen europäische Staaten oder die Europäische Union immer wieder »palästinensische« Bauvorhaben aus »humanitären Gründen«, deren einziger tatsächlicher Zweck es ist, israelische Gegenreaktionen zu provozieren, um diese dann zu skandalisieren. Ein beredtes Beispiel für diese Taktik ist auch die illegal errichtete »Schule« von Ras al-Tin, deren Zerstörung zu erwarten ist.

Ist in den C-Gebieten nach internationalen Abkommen die israelische Verwaltung für zivile Infrastruktur zuständig, wurde vor dem Beginn des Baus der »Schule« nicht einmal eine Baugenehmigung beantragt. Aufforderungen, die Bauaktivitäten einzustellen, wurden ebenso ignoriert. Daß daher jetzt deren Zerstörung droht, war also absehbar. Dennoch beteiligte sich Europa auch hier finanziell.

Die großzügige Bereitwilligkeit, mit der Europa oder europäische Staaten wieder und wieder »palästinensische« Rechtsbrüche in den umstrittenen Gebieten (mit-)finanzieren, hat in der Tat mit »humanitärer Hilfe« wenig zu tun, sondern sehr viel mehr mit Haß auf den jüdischen Staat, auf jüdische Souveränität. Mit seiner »humanitären Hilfe« stiftet Europa Konflikte, sät und nährt es Antisemitismus.

Belgischer Humor

Das Außenministerium des Königreichs Belgien hat die Zerstörung mehrerer Häuser in den umstrittenen Gebieten durch israelische Behörden verurteilt. Wie es in einer am Wochenende verbreiteten Mitteilung heißt, seien die von »Palästinensern« genutzten Gebäude in einer Ortschaft südlich von Hebron mit Unterstützung aus Belgien errichtet worden und hätten »humanitären Zwecken« gedient.

Wie aus dem Statement weiter hervorgeht, scheinen israelische Behörden mit besonderer Vorliebe Schulen zu zerstören. Dabei hätten doch auch »palästinensische Kinder [..] das Recht auf Bildung. Ein Recht, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und die Konvention über die Rechte des Kindes garantiert wird.«

Unterschlagen wird dabei freilich, daß die »humanitäre Hilfe« aus Belgien, ebenso wie wie ähnlich deklarierte Mittel aus ganz Europa, regelmäßig und mit einigem Vorsatz für Bauprojekte eingesetzt wird, für deren Errichtung keine Genehmigungen der nach internationalen anerkannten Abkommen für die C-Gebiete zuständigen israelischen Verwaltung eingeholt wurden und die daher illegal sind.

Vom ganz besonderen belgischen Humor, dessen Wesen sich natürlich nicht nur zu Karnevalszeiten offenbart, kündet auch die letzte Passage des Statements aus Brüssel, die das »Recht auf Bildung« für »palästinensische Kinder« hervorhebt: Erst zwei Jahre ist es her, daß Belgien seine Zusammenarbeit mit dem »Bildungsministerium« in Ramallah beendete, weil es Schulen nach Terroristen benennt.

Einige Monate zuvor, im September 2017, war ruchbar geworden, daß die »Palästinenser« eine mit Geld aus dem Königreich gebaute Schule nach Dalal Mughrabi benannt hatten, einer Terroristin, die für die gewaltsame Entführung zweier ziviler israelischer Busse durch »Palästinenser« verantwortlich war, bei der die Entführer mehr als drei Dutzend Menschen ermordeten, darunter auch 13 Kinder.

Damals wollte Belgien nichts mit einer »Bildung« zu tun haben, die Verbrecherinnen wie Dalal Mughrabi glorifiziert, und fror – »Recht auf Bildung« her oder hin – mehrere Millionen Euro, die für den Bau weitere Schulen vorgesehen waren, ein. Läßt sich das »Recht auf Bildung« gegen Israel einsetzen, den jüdischen Staat, ist Brüssel gleichgültig, welche »Bildung« es damit legitimiert und propagiert.

Positionsbestimmung

Auch kurz vor dem Ende seiner zweijährigen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, dem wichtigsten Gremium der Weltorganisation, offenbart Deutschland ein recht interessantes Verständnis davon, was es heißt, dort »auch für die Interessen und für die Sicherheit unser israelischen Freunde einzutreten«, wie das Auswärtige Amt in Berlin noch im Mai 2018 angekündigt hatte.

In einer mit Belgien, Estland, Frankreich, Irland und Norwegen abgestimmten Gemeinsamen Erklärung bekräftigt Deutschland nicht nur seine Haltung zu einer Zwei-Staaten-Lösung im »palästinensisch«-israelischen Konflikt, sondern legt sich auch auf »die Grenzen von 1967« als deren Basis fest. »Wir werden keine Änderung der Grenzen von 1967 anerkennen«, es sei denn, sie seien verhandelt.

Während es durchaus gute Gründe für eine Zwei-Staaten-Lösung gibt, greift das offensive Bekenntnis zu angeblichen »Grenzen von 1967« Israels völkerrechtlich selbst von den Vereinten Nationen anerkanntes Recht auf eine Existenz in sicheren Grenzen an. Weder gab noch gibt es die »Grenzen von 1967«, darüber hinaus aber taucht dieser Begriff in den einschlägigen UN-Resolutionen nicht auf.

So fordert etwa die Resolution 242 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die nach dem Sechs-Tage-Krieg verabschiedet wurde, Jerusalem nicht ohne Grund lediglich zu einem »Rückzug der israelischen Streitkräfte aus Gebieten, die während des jüngsten Konflikts besetzt wurden«, auf, nicht jedoch aus den Gebieten, die es im Rahmen dieses Verteidigungskriegs unter seine Kontrolle brachte.

Zugleich betont diese Resolution das Recht »eines jeden Staates«, also auch und gerade Israels, »innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen frei von Androhungen oder Akten der Gewalt in Frieden zu leben«. Die »Grenzen von 1967« sind allerdings, das belegen die Angriffe auf Israel zuvor und nicht zuletzt der »palästinensische« Terrorismus seit 1967, alles andere als anerkannt oder gar sicher.

Die Waffenstillstandslinien von 1948/49, denn darum handelt es sich bei den angeblichen »Grenzen von 1967« tatsächlich, könnten damit das Ergebnis einer ausgehandelten Zwei-Staaten-Lösung sein, müssen es aber nicht. Wer sie jedoch zur zwingenden Verhandlungsgrundlage erklärt, bestreitet mit dieser Vorfestlegung zwangsläufig und völkerrechtswidrig Israels Recht auf Sicherheit und Frieden.

Mit ihrem anmaßenden Statement zeigen Belgien, Estland, Frankreich, Irland, Norwegen und insbesondere Deutschland, daß sie in Zeiten, in denen immer mehr Staaten ihre Beziehungen zum jüdischen Staat normalisieren und so für Entspannung in der Region sorgen, daß sie nicht an deren Seite stehen. Ihre Bekenntnisse zu Israel sind in der Tat so entlarvend für sie wie wertlos für den jüdischen Staat.

Obession

Es war schon immer ein Lieblingssport der Europäer, nachzudenken, wie man Juden dafür bestrafen könne, daß man sich mit ihnen befaßt. Lebte man diese seltsame Lust früher in Pogromen aus, sind solche Erziehungsmaßnahmen spätestens seit dem Holocaust etwas in Verruf geraten. Ersatzweise üben die Europäer heute gern etwas, das sie »Israelkritik« nennen, und natürlich meinen sie es nur gut.

Wie aus Brüssel berichtet wird, hat sich das belgische Parlament am Donnerstag zwar noch nicht einigen können, eine unverzügliche Anerkennung »Palästinas« als Staat zu fordern – die Entscheidung darüber wurde vertagt. Dafür aber dachten die Abgeordneten darüber nach, wie der jüdische Staat am besten zu bestrafen sei, sollte er seine Sicherheitsinteressen allzu forsch durchzusetzen versuchen.

Daß ihre außenpolitische Macht doch eher begrenzt ist, Sanktionen gegen Israel müßte nämlich auf der Ebene der Europäischen Union beschlossen werden, störte die Parlamentarier dabei so wenig wie die Tatsache, daß sie derzeit gar nicht sagen könnten, welches Fehlverhalten genau ihre Sanktionen ahnden sollen. In Jerusalem nämlich wurden noch gar keine konkreten Entscheidungen getroffen.

Daß in Brüssel dennoch schon munter spekuliert wurde, verrät, daß es den Parlamentariern letztlich gar nicht darauf ankommt, wie Jerusalem sich entscheidet, sondern allein darum geht, ihrer ungesunden Obsession zu frönen, Juden zu sanktionieren. Eine Einschätzung, die noch dadurch bestätigt wird, daß der Ausstieg »Palästinas« aus allen Abkommen mit Israel in Brüssel kommentarlos blieb.

Irrweg

Im belgischen Parlament werden am Donnerstag Beschlußvorlagen beraten, die darauf hinauslaufen, »Palästina« als Staat anzuerkennen. Die linken und grünen Antragsteller behaupten, eine Zwei-Staaten-Lösung im »palästinensisch«-israelischen Konflikt retten zu wollen. Tatsächlich offenbaren sie »nur« Ahnungslosigkeit oder Judenhaß, der ja auch außerhalb des Karnevals ausgelebt werden will.

Von den 193 Mitgliedern der Vereinten Nationen haben bisher 138 Staaten ein unabhängiges »Palästina« anerkannt, zuletzt im vergangenen Juli der Antillenstaat St. Kitts und Nevis. Ende Oktober 2014 nahm als erster Staat Westeuropas Schweden unter einer sozialdemokratischen Regierung volle diplomatische Beziehungen zu »Palästina« auf, um dem »Friedensprozeß« neue Impulse zu geben.

Gebracht haben diese Anerkennungen bisher – wenig. Und es spricht nichts dafür, daß nun eine belgische Anerkennung »Palästinas« positive Auswirkungen auf die Situation vor Ort haben könnte. Das schon jetzt von drei Vierteln der UN-Mitglieder anerkannte »Palästina« ist weder ein demokratisches Gemeinwesen noch ein friedlicher Nachbar. Die Anerkennungen haben den Konflikt eher verschärft.

Denn natürlich stärkten einer »Palästinenserführung« den Rücken, die durch und durch korrupt ist, die »eigenen« Untertanen mit diktatorischen Mitteln unterdrückt und tief in antiisraelischen Terror verstrickt ist, den sie auf vielfältige Weise propagiert und belohnt. Wer »Palästina« an Israel vorbei anerkennt, wertet jenes »Palästina« auf, das es heute gibt, einen undemokratischen Hort des Terrors.

Von einer Zwei-Staaten-Lösung aber versprechen sich deren Anhänger aber ein Ende des Konflikts. Zurecht kann eine internationale Anerkennung »Palästinas« daher nur den Abschluß eines vorangehenden »Friedensprozesses« bilden, während die umgekehrte Vorgehensweise bestehende Konflikte ja nicht ausräumt, sondern die »palästinensische« Seite stärken würde, die Gespräche vehement ablehnt.

Vor gut einem Monat hat die »Palästinenserführung« in Ramallah alle bisherigen Abkommen mit Israel für nichtig erklärt. Sie hat damit ohne Not den »Friedensprozeß« um Jahre, um Jahrzehnte zurückgeworfen und deutlich gezeigt, daß ihr Wort nichts gilt. Sollte Belgien darauf mit einer Anerkennung des PLO-Regimes reagieren, kann Jerusalem das nur als antisemitischen Affront verstehen.

Verschwörung gegen Frieden

Mehrere europäische Staaten haben am Freitag in einer gemeinsamen Erklärung ihren Beitritt zu Instex verkündet, einem von Deutschland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich verabredeten und im Januar 2019 ins Leben gerufenen Mechanismus zur Umgehung amerikanischer Wirtschaftssanktionen gegen das Regime der Islamischen Republik Iran und dessen Nuklearrüstungsprogramm.

Während das Mullah-Regime seine offenen Verstöße gegen den Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA), das Atomabkommen von Wien, in den vergangenen Monaten immer mehr ausweitete, sehen Belgien, Dänemark, Finnland, die Niederlande, Norwegen und Schweden ihren Schritt ganz ausdrücklich als einen Versuch, die Vereinbarung zu stärken, wie sie in ihrem Statement erklären.

Tatsächlich belohnen sie mit ihrem Schritt den Kurs Teherans, den ohnehin schwachen JCPOA durch offene Brüche weiter auszuhöhlen. Statt die Mullahs als Vertragspartner durch Sanktionen zur Einhaltung der Vereinbarung zu zwingen, hoffen die Europäer, sie durch Appeasement dazu zu bewegen. Sollte Mißtrauen gegenüber Teheran den JCPOA prägen, setzen die Europäer auf Entgegenkommen.

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, die Niederlande, Norwegen, Schweden und das Vereinigte Königreich sind damit Komplizen des Regimes der Islamischen Republik. Sie schauen nicht nur zu, wie die Mullahs weiter nach dem Besitz von Kernwaffen streben, sie stützen deren Vertragsbrüche. Sie machen sich mitschuldig an einem Kurs, der Stabilität und Frieden gefährdet.

Antisemitische Normalität

Jüdisches Leben in Europa gerät zunehmend unter Druck. Trauriger Alltag sind für viele Juden Anfeindungen und Ausgrenzung durch »Mitbürger«, aber auch staatlich institutionalisierter Antisemitismus nimmt zu in Europa. So gilt seit Anfang September beispielsweise in Teilen Belgiens ein Verbot des betäubungslosen Schlachtens von Tieren, das etwa Menachem Margolin deutlich kritisiert.

Von dem Verbot, so der Vorsitzende des Europäischen Jüdischen Kongresses, gehe die verheerende Botschaft aus, »daß die jüdische Gemeinschaft nicht wirklich willkommen ist«. Das Argument, das Verbot sei im Interesse des Tierschutzes, läßt Menachem Margolin nicht gelten. Bei der weiterhin als »Sport« anerkannten Jagd, würden jährlich mehr Tiere sterben als durch das rituelle Schächten.

»Einige Länder in Europa geben ihren jeweiligen jüdischen Gemeinden, ob mit Absicht oder nicht, das Gefühl, daß sie in ihrem eigenen Land nicht willkommen seien, als wären sie Bürger zweiter Klasse, als hätten sie weniger Rechte als andere Bürger«. Das sei »in der Tat eine Tragödie«. Auch in Deutschland feiert eine Partei, die sich für ein striktes Verbot des Schächtens einsetzt, Erfolge.

Bei den Landtagswahlen in Sachsen wurde die Alternative für Deutschland (AfD) am 1. September von mehr als einem Viertel der Wahlberechtigten den anderen Parteien vorgezogen. Und sie wählten die Partei gewiß nicht trotz, sondern auch weil sie »am generellen Verbot von Schächtungen« festzuhalten und »keine Ausnahmegenehmigungen [..] aus religiösen Gründen« zu wollen versprach.

Gleichzeitig setzte sich die AfD in Sachsen offensiv »für ein Verbot der religiösen Beschneidung an Minderjährigen ein«, ein Erfolgsrezept, das in wenigen Wochen der Partei in Thüringen Erfolge bescheren soll. Auch dort will die Partei laut Wahlprogramm »die Duldung der Verstümmelung von Neugeborenen aus religiösen Gründen oder das qualvolle Schächten von Tieren« alsbald beenden.

Die Bundestagsfraktion der AfD hält sich mit Beatrix von Storch eine »Berichterstatterin für Antisemitismus«, die einmal beschrieb, wie sich ihre Partei bemühe, »jüdisches Leben [..] zu verteidigen«: »Wenn bei uns antisemitische Äußerungen getätigt werden, dann folgen Parteiausschlussverfahren«. Man darf gespannt sein, wann die AfD sich von ihren Verbänden in Sachsen und Thüringen trennt.