Im September 2010 war schnellstes Handeln gefragt: Oussama Atar, wollten »Menschenrechtsaktivisten« erfahren haben, erleide in einem irakischen Gefängnis schlimmste Qualen. »Oussama Atar, ein 26 Jahre alter belgischer Staatsangehöriger«, verkündeten sie, »benötigt im al-Rusafa-Gefängnis dringend medizinische Versorgung«. »Amnesty International«, lautete ihre mitfühlende Ferndiagnose, »fürchtet um seine Gesundheit«.
Oussama Atar, teilten die »Menschenrechtsaktivisten« in ihrem Aufruf mit, sei seit sechs Jahren inhaftiert, verbüße eine zehnjährige Strafe für das »illegale Überqueren der syrisch-irakischen Grenze«. »Oussama Atar hat einen Tumor in der Niere und muß [..] dringend behandelt werden.« Es stimmte, wie sich später zeigen sollte, wenig an der Geschichte. Richtig allerdings war, daß Oussama Atar im Irak im Gefängnis einsaß.
Unterschlagen hatte Amnesty International, daß der »belgische Staatsangehörige« mit freilich marokkanischen Wurzeln weniger wegen eines illegalen Grenzübertritts zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, sondern als Daesh-Jihadist, der über Verbindungen zu Abū Bakr al-Baghdādī verfügte, den Herrscher des »Islamischen Staates«, den Terroristen wie Oussama Atar zeitweilig auf irakischem und syrischem Gebiet etabliert hatten.
Der öffentliche Druck jedenfalls, den Amnesty International mit der Kampagne für Oussama Atar aufgebaut hatte, wirkte: Die belgische Regierung erreichte 2012 seine Freilassung, der Jihadist konnte nach Europa zurückkehren. Im folgenden Jahr soll er Belgien in Richtung Tunesien verlassen haben, wo er erneut als Jihadist verhaftet und zeitweilig inhaftiert wurde. Von Tunesien gelangte er in die Türkei, wo er untertauchte.
Im November 2015 überfielen islamistische Selbstmord-Attentäter die Konzerthalle »Bataclan« in der französischen Hauptstadt Paris. Bei ihrem brutalen Massaker ermordeten die 20 Daesh-Terroristen 130 Menschen und verletzten Hunderte. Als einen wichtigen Hintermann des Anschlags machten die Behörden Oussama Atar aus. Er soll das Blutbad, an dem auch ein enger Verwandter beteiligt war, von Syrien aus organisiert haben.
Nach 148 Verhandlungstagen endete im Juni 2022 der Prozeß gegen 20 Islamisten, die auf verschiedene Weise an dem Überfall in Paris beteiligt waren. Der Hauptangeklage, das einzige überlebende Mitglied des Daesh-Kommandos, wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, die weiteren Angeklagten, unter ihnen Oussama Atar, erhielten kürzere Haftstrafen. Amnesty International wies derweil gegenüber CNN jede Mitverantwortung zurück.