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Anmaßung

Im Deutschen Bundestag wird eine fraktionsübergreifende Erklärung vorbereitet, mit der die Parlamentarier die mögliche Ausweitung der israelischen Souveränität auf jüdisch bewohnte Teile der umstrittenen Gebiete kritisieren wollen. »Strittig«, berichtete Der SPIEGEL am Wochenende, sei nur »noch, wie scharf« der so bezeichnete »Anschluss palästinensischer Gebiete verurteilt werden soll«.

»Die europäische Energiepolitik wird in Europa entschieden, nicht in den USA«, hat der deutsche Außenminister Heiko Maas vor nicht allzu langer Zeit festgelegt und dabei freilich auch noch Europa mit Berlin verwechselt. Die Abgeordneten jener Fraktionen, die sich nun in die israelische Sicherheitspolitik einmischen und sie womöglich gar sanktionieren wollen, wußte er dabei gewiß hinter sich.

Sollte die Regierung in Jerusalem sich in den nächsten Tagen dazu entschließen, die ihr unterstellten Pläne, über deren konkretes Aussehen gleichwohl noch immer nur spekuliert werden kann, umzusetze, so ist das zunächst einmal ihre souveräne Entscheidung. Und zu der hat sie jedes Recht. Was die deutschen Parlamentarier »palästinensische Gebiete« nennen, sind tatsächlich umstrittenes Territorium.

Die »Palästinenserführung«, die sie im Namen angeblicher »Palästinenser« beansprucht, hat allerdings vor wenigen Tagen einseitig alle bisherigen Abkommen mit Israel (sowie Washington) aufgekündigt. Damit hat sie auch auf ihren Anspruch verzichtet, international als Repräsentantin »palästinensischer« Interessen wahrgenommen zu werden. Ihr fehlt jede Legitimität, Gebietsforderungen zu erheben.

Israel ist das Opfer einer mindestens seit (Wieder-)Gründung 1948 andauernden Aggression zahlreicher arabischer Staaten und Terroristen, von denen bisher allein zwei, Ägypten und Jordanien, formell Frieden mit Jerusalem geschlossen haben. Die umstrittenen Gebiete waren bis 1967 von Jordanien besetzt, das im Sechs-Tage-Krieg die Kontrolle über sie verlor und 1988 seine Ansprüche auf sie aufgab.

Zahlreiche Gesprächsangebote verschiedener Regierungen in Jerusalem an die »Palästinenser«, teils gepaart mit durchaus großzügigen Land-Offerten, blieben in den vergangenen Jahrzehnten fruchtlos. Von den umstrittenen Gebieten gingen und gehen immer wieder Angriffe auf Israel aus, sie sind eine Brutstätte antisemitisch motivierten Terrors, in den auch und gerade die »Palästinenserführung« verstrickt ist.

Sollte Jerusalem die israelische Souveränität über Teile der umstrittenen Gebiete erklären, wäre dies eine angemessene Antwort auf die Aggression, derer es sich seit sieben Jahrzehnten erwehren muß, ein Signal an die Aggressoren, daß Krieg und Terror nicht belohnt werden. Daß ein deutsches Parlament nur noch diskutiert, wie scharf es gegen dieses Signal protestiert, es also in jedem Fall ablehnt, ist erbärmlich.

Ausrede

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat sich gegen gesetzliche Maßnahmen gegen die BDS-Bewegung ausgesprochen. Bei einem Besuch beim israelischen Präsidenten Reuven Rivlin erklärte der CDU-Politiker, BDS-Aktivitäten müßten »politisch« bekämpft werden. Ein Verbot der antisemitischen Bewegung hätte wegen hoher verfassungsrechtlicher Hürden keine Aussicht auf Erfolg.

Die BDS-Bewegung versucht, mit Boykotten gegen Israel vorzugehen und Sanktionen gegen den jüdischen Staat zu erreichen. Anhänger der antisemitischen Bewegung bedrohen regelmäßig Künstler und Wissenschaftler, die in Israel auftreten, lehren oder forschen wollen, auch mit Gewalt. Sie veranstalten Kampagnen gegen Geschäfte, die Waren aus israelischer Produktion anbieten wollen.

Auch israelische Künstler und Wissenschaftler geraten, selbst wenn sie sich nicht eben wohlwollend über die Politik der Regierung in Jerusalem äußern, ins Visier der BDS-Extremisten. Repräsentanten der seit 2005 weltweit aktiven Bewegung verleumden und dämonisieren Israel, sie beleidigen, verfolgen und bedrohen Juden und Menschen, die mit ihrem Haß nichts zu tun haben wollen.

Daß Wolfgang Schäuble als Repräsentant einer Regierungspartei, aber auch des deutschen Parlaments eine Bekämpfung der BDS-Bewegung durch Gesetze ablehnt, ist ein Armutszeugnis. Das Grundgesetz schützt nämlich keineswegs die Methoden, mit der sie vorgeht. Die »politische« Auseinandersetzung mit ihr zu suchen, das heißt, sie als politische Kraft anzuerkennen und aufzuwerten.

Daß durch die BDS-Bewegung ausgelebter Judenhaß in Deutschland unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen soll, scheint kaum glaubwürdig. Mit der Behauptung will Wolfgang Schäuble den Unwillen deutscher Parlamentarier camouflieren, die zwar nicht verlegen sind um Lippenbekenntnisse gegen Antisemitismus, ernsthafte Taten aber nicht wagen. BDS-Anhänger sind eben auch Wähler.