Geteiltes Menschenrecht

Eine Yeshiva ist, heißt es etwa bei Wikipedia, »eine jüdische Hochschule, an der sich meist männliche Schüler dem Tora-Studium und insbesondere dem Talmud-Studium widmen«, ein Ort der Bildung also, der Vermittlung von Wissen und Werten. Und womöglich gar mit dem Potential, dereinst als Weltkulturerbe zu gelten. Doch wer nun glaubt, Bildungseinrichtungen könnten nur Freunde haben, irrt leider.

So inszeniert sich zwar die Europäische Union gern als großzügige Unterstützerin von Bildung. Regelmäßig versenkt Brüssel sogar sechs- und siebenstellige Beträge in illegale Bauten, die ihrer Auskunft nach als »Schulen« genutzt werden sollen, und informiert, droht deren Abriß, besonderes gern israelische Behörden öffentlich darüber, daß es doch ein international anerkanntes »Recht auf Bildung« gebe.

»Der Zugang zur Bildung«, dozierte erst kürzlich der deutsche Diplomat Sven Kühn von Burgsdorff als Repräsentant der Europäischen Union beim Regime in Ramallah, »ist ein grundlegendes Menschenrecht. Er ist entscheidend für die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.« Es sei denn, es geht um eine jüdische Hochschule in einem Gebiet, das als jüdisches Kernland gilt.

Dann vergessen Sven Kühn von Burgsdorff et al. ihre schönen Merksätze über »ein grundlegendes Menschenrecht« ganz schnell: So nahmen die Repräsentanten Brüssels den Beschluß zu der Verlegung einer Yeshiva zum Anlaß, der Welt mitzuteilen, dies verstoße »gegen Bemühungen, Spannungen vor Ort abzubauen«. Und das von einer EU, die genau weiß, welches Programm von ihr finanzierte »Schulen« bieten.