Eine aus Gaza stammende »Palästinenserin« hat nach Ansicht des französischen Cour nationale du droit d’asile, des Nationalen Asylgerichtshofs, Anspruch auf Schutz als »Flüchtling«. Die »Palästinenserin« und ihr minderjähriger Sohn müßten bei einer Rückkehr wegen ihrer »Nationalität« eine Verfolgung durch die israelischen Streitkräfte fürchten, so das Gericht in seiner Begründung, mit der es an eine Entscheidung aus dem vergangenen Jahr anknüpfte.
Im September 2024 hatten die französischen Richter bereits geurteilt, »Palästinenser«, die durch die berüchtigte UNRWA »geschützt« würden, könnten in Frankreich Asyl beanspruchen, da ihr Schutz durch die Vereinten Nationen in Gaza nicht mehr gewährleistet sei. Mit ihrer jüngsten Entscheidung sprechen die französischen Richter diesen Anspruch nun auch »Palästinensern« zu, die das »Hilfswerk« noch nicht als »Palästina-Flüchtlingen« betrachtet.
Aus dem Urteil des Nationalen Asylgerichtshofs, mit dem der gesamten Bevölkerung Gazas ein Tor zur Migration nach Europa geöffnet wird, spricht freilich kaum tatsächlicher Humanismus, sondern gehörige antisemitische Verblendung. Scheint für die Richter von der Herrschaft der Hamas in Gaza keinerlei Bedrohung für »Palästinenser« auszugehen, unterstellen sie Israel und seinen Streitkräften, sie kämpften gegen »Palästinenser«, allein weil diese »Palästinenser« seien.
Die Richter leugnen damit den barbarischen antisemitischen Terror der Hamas und ihrer Komplizen ebenso wie die Brutalität ihres Regimes über die »Nation« Gaza, die ganz unmittelbar verantwortlich sind für die Zustände vor Ort: Ohne die Hamas und das von ihr am 7. Oktober 2023 ins Werk gesetzte Pogrom, ohne ihre unter Aufsicht der Vereinten Nationen vorbereitete »Al-Aksa-Flut« wäre das israelische Eingreifen in Gaza gar nicht notwendig geworden.
Statt sich jedoch mit der Realität auseinanderzusetzen, zogen es die französischen Richter vor, eine »Nationalität« zu erfinden und deren »Verfolgung« durch Israel. Mit ihrer »Rechtsprechung« setzen sie den jüdischen Staat ins Unrecht, diskreditieren den Kampf um seine Existenz und zur Befreiung jüdischer Geiseln. Nicht zuletzt dürfte ihr Urteil jenen in die Hände spielen, die über die Zwangsumsiedlung von »Palästinensern« nachdenken. Das indes ist eine gelungene Pointe.