Das Auswärtige Amt hat über mehrere Jahre versucht, die Veröffentlichung eines Berichts zu unterbinden, nach dem es mit vielen Millionen eine »humanitäre« Organisation aus dem Umfeld der Hamas und der Ikhwan gefördert hat. Der Bundesrechnungshof bescheinigt dem deutschen Außenministerium in dem Bericht, daß es mit seiner Förderung der Organisation Islamic Relief Deutschland nicht »nur« internationale Erkenntnisse ignoriert, sondern selbst »Hausregeln« mißachtet habe.
Der im Dezember 2019 vorgelegte Bericht war vom Auswärtigen Amt, das damals von Außenminister Heiko Maas geleitet wurde, zur »Verschlußsache« erklärt worden. Vor Gericht verteidigten seine Vertreter diese Entscheidung u.a. mit dem »Argument«, daß eine Veröffentlichung zu Debatten und »polemischen Zuspitzungen führen« könnte. Der von der Juristin Seyran Ateş Anfang 2021 angestrengte Rechtsstreit um die Freigabe des Prüfberichts dauerte ein halbes Jahrzehnt.
Hatte Außenministerin Annalena Baerbock kurz nach dem 7. Oktober 2023 immer wieder beteuert, »natürlich machen wir keine Terrorfinanzierung«, und das ebenfalls mit der Vergabe von Fördermitteln befaßte Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erklärt, bei Überprüfungen habe »kein Fall von Zweckentfremdung festgestellt« werden können, sind Zweifel an den »strengen Kontrollmechanismen« der beiden Ministerien wohl mehr als angebracht.
Will das heute von dem Johann Wadephul geleitete Auswärtige Amt aus dem Prüfbericht Lehren gezogen haben, erwecken der langjährige Umgang des Ministeriums mit ihm und besonders die abenteuerliche Begründung für die Bemühungen, ihn »verschwinden« zu lassen, freilich nicht eben Vertrauen in solche Aussagen. Zu einfach ist es, zur »Verschlußsache« zu erklären, was peinlich ist. Nach 5 Jahren [!] wurde hier nun Transparenz geschaffen. Wie groß mag das Dunkelfeld sein?