Schlagwort: Raketenprogramm

Ausweichmanöver

Mit dem 18. Oktober 2023, in wenigen Wochen also, läuft ein von den Vereinten Nationen verhängtes Verbot aus, das der Islamischen Republik Iran den Kauf und den Verkauf von Komponenten für ballistische Raketen untersagt. Als »Unterstützung« des freilich gescheiterten Joint Comprehensive Plan of Action gedacht, teilt es allerdings das Schicksal des als Resolution 2231 vom UN-Sicherheitsrat geschlossenen Abkommens.

Teheran verfügt dank massiver Verstöße gegen das Verbot über ein ganzes Arsenal ballistischer Raketen, die es auch bereit ist, mit verbündeten Terrororganisationen zu teilen, und spätestens mit Beginn des 19. Oktober dürfte es für das islamistische Regime noch einfacher werden, sein bis dahin illegales Raketenprogramm voranzutreiben und auszubauen und damit völlig offen Träger auch für Atomsprengköpfe zu entwickeln.

Immerhin haben die »E3« – Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich, die drei europäischen Vertragspartner des JCPOA – sich darauf verständigen können, bis zum 18. Oktober geltende Sanktionen gegen das Raketenprogramm des islamistischen Regimes auch über dieses Datum hinaus aufrechterhalten zu wollen. Daß sie mit dem JCPOA allerdings über ein wirksameres Mittel verfügen, ignorieren sie derweil.

Wie so oft drücken die »E3« sich mit diesem Vorgehen vor wirklich konsequenten Entscheidungen, mit dem sie zudem riskieren, sich wegen der Verletzung des JCPOA selbst noch angreifbar zu machen, und ziehen so die für Teheran günstigere Variante einem tatsächlichem Engagement vor: Den »Snap back«-Mechanismus des JCPOA, der mit der Resolution 2231 völkerrechtlich abgesichert wäre, wollen sie auch jetzt nicht nutzen.

Mit dem könnten die »E3« – oder auch nur einer der drei beteiligten Staaten – im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Reaktivierung bisher ausgesetzter internationaler Sanktionen gegen das iranische Kernwaffenprogramm erzwingen, ohne sich dem Vorwurf auszusetzen, damit selbst das Abkommen zu verletzen. Das von den »E3« bevorzugte Vorgehen ist unter diesen Vorzeichen ein weiteres Geschenk Europas an die Mullahs.

Antiimperialistische Solidarität

Nordkorea hat nach Angaben der Vereinten Nationen im vergangenen Jahr sein Atom- und sein Raketenprogramm weiter vorangetrieben. Wie es in einem Bericht eines Expertengremiums heißt, aus dem Agenturen übereinstimmend zitieren, hat das Juche-Regime seine »Nuklear- und ballistischen Raketenprogramme unter Verstoß gegen Resolutionen des UN-Sicherheitsrats« auch 2020 ausgebaut.

Pjöngjang wurde dabei von der Islamischen Republik Iran unterstützt, wie es in dem Bericht heißt. Zwar leugne das Mullah-Regime die Kooperation mit Nordkorea, dennoch sind die UN-Experten überzeugt, daß das Regime in Teheran Pjöngjang insbesondere bei der Entwicklung von Raketen mit hoher Reichweite durch die Lieferung »wesentliche[r] Bauteile« von Raketentechnologie unterstützt hat.

Dieser Bericht ist ein neuerlicher Beleg dafür, daß eine vom Multilateralismus überzeugte Außenpolitik vielleicht gut gemeint sein mag, aber vor allem Regimes wie denen in Pjöngjang und Teheran dient. Von der multilateralen Weigerung, Donald J. Trumps Kurs gegen das iranische Kernwaffen- und das damit verbundene Raketenprogramm zu unterstützen, profitierte neben den Mullahs auch Pjöngjang.

Und während die überzeugten Multilateralisten in den Hauptstädten Europas darauf hoffen, daß der neue amerikanische Präsident Joe Biden zurückkehren wird zum längst gescheiterten Joint Comprehensive Plan of Action, sorgt das Mullah-Regime unter ihren nur allzu bereitwillig wegsehenden Augen dafür, daß es Pjöngjang demnächst noch weitere und lukrativere Angebote wird machen können.

Wie das Wall Street Journal am Wochenende berichtete, stießen Inspekteure der Internationalen Atomenergiebehörde in der Islamischen Republik auf Spuren klandestiner nuklearer Aktivitäten des Mullah-Regimes, die neben den offenen Verstößen Teherans gegen den JCPOA weitere Fragen aufwerfen würden. So lange solche Berichte aber folgenlos bleiben, kann Pjöngjang weiter auf Hilfe hoffen.