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Unheilige Allianz

Die Republik Südafrika hat am Freitag beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag eine Klage gegen Israel eingereicht, in der sie Jerusalem im Zusammenhang mit dessen Kampf gegen den islamistischen Terror einen »Völkermord« vorwirft. Der Krieg gegen die Hamas in Gaza ziele darauf ab, die dort lebenden »Palästinenser« »als Teil der größeren nationalen, rassischen und ethnischen Gruppe der Palästinenser zu vernichten«.

Das israelische Außenministerium wies die Vorwürfe Pretorias als haltlos zurück, die Klage entbehre »sowohl der faktischen als auch der juristischen Grundlage«. In der Tat wirken die Anschuldigungen der südafrikanischen Regierung wenig überzeugend. Mit ihnen stellt sich Südafrika, wo erst kürzlich eine Delegation der islamistischen Terrororganisation herzlich empfangen wurde, an die Seite bestialischer Vergewaltiger und Mörder.

Treibende Kraft der südafrikanischen Regierung ist der ANC, der die international geächtete islamistischen Terrororganisation als Repräsentantin »palästinensischer« Interessen anerkennt und damit bereits seit langem den Alleinvertretungsanspruch der »Palästinenserführung« um »Präsident« Abu Mazen unterminiert, was Ramallah derweil nicht davon abhält, Pretoria für dessen Versuch zu applaudieren, Israels Existenzkampf zu diskreditieren.

Nachdem Pretoria schon im November angekündigt hatte, sein diplomatisches Personal aus Israel abziehen zu wollen, dokumentiert die Klage der ANC-Regierung den weiteren moralischen Verfall einer einst womöglich durchaus ehrenwerten Bewegung gegen rassistisch motivierte Unterdrückung, die von Korruption und Antisemitismus gründlich ruiniert wurde und sich deshalb nicht scheut, öffentlich mit der Hamas zu kuscheln.

Daß sich mit Zwelivelile Mandela erst vor wenigen Tagen gar ein Urenkel Nelson Mandelas dazu hergab, sich in einem Blatt des Blutsäufer-Regimes von Teheran mit den islamistischen Vergewaltigern der Hamas zu solidarisieren, rundet dieses Bild nur noch ab. Dem ANC, seiner korrupten Elite und der von ihr gestellten Regierung in Pretoria geht jede Legitimität ab, moralisch oder sonstwie über den jüdischen Staat zu urteilen.

Antisemitische Ablenkung

Unterstützt von offen antisemitischen Gremien der Vereinten Nationen versucht das Regime in Ramallah gegenwärtig, vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (ICJ) eine Verurteilung der israelischen »Besatzung« als »illegal« zu erreichen. Um Gerechtigkeit oder sogar darum, die Chancen auf eine friedliche Lösung des »palästinensisch«-israelischen Konflikts zu erhöhen, geht es dabei nicht.

Das um keine antisemitische Denunziation verlegene Regime um den Holocaust-Leugner Abu Mazen und dessen Unterstützer erhoffen sich von einem solchen Urteil tatsächlich nur eine Rechtfertigung ihrer Verweigerung von Gesprächen mit Jerusalem und der von ihnen initiierten terroristischen Aktivitäten, ihrer »Befreiungsbewegung«. Dabei sind die Zuständigkeiten in den umstrittenen Gebieten geklärt.

Die Osloer Verträge regeln, wer welche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in den Territorien organisiert, die C-Gebiete etwa stehen unter israelischer Verwaltung, die A-Gebiete hingegen unter »palästinensischer«. Und in der Roadmap ist formuliert, daß dieser Zustand durch die Gründung eines friedlichen und demokratischen Staats »Palästina« als Abschluß von Friedensgesprächen beendet werden soll.

Zugleich fehlt dem Internationalen Strafgerichtshof die Zuständigkeit, überhaupt über Israel zu urteilen. Wie beispielsweise die Vereinigten Staaten hat der jüdische Staat das Römische Statut nicht unterzeichnet, das die Grundlage für die Arbeit des ICJ bildet. »Palästina« kann das Abkommen nicht unterzeichnen und damit den Strafgerichtshof auch nicht anrufen, da es als Staat gegenwärtig nicht existiert.

Selbst wenn der Internationale Strafgerichtshof feststellen würde, daß die israelische »Besatzung« in den umstrittenen Gebieten, die Israel 1967 von der jordanischen Besatzung befreien und unter seine Kontrolle bringen konnte, »illegal« ist, änderte das zudem nichts an der Lage vor Ort. »Palästina«, und darauf hat sich die Weltgemeinschaft festgelegt, kann nicht herbeigeklagt, sondern nur -verhandelt werden.