Schlagwort: Todesstrafe

Die Suche nach der angemessenen Strafe

Als er 2011 – übrigens auf Betreiben Ankaras – zusammen mit mehr als 1.000 weiteren »palästinensischen« Terroristen im Austausch gegen den fünf Jahre zuvor von der Hamas gewaltsam nach Gaza verschleppten Gilad Shalit aus der israelischen Haft freikam, verbüßte der als »Schlächter von Khan Younis« berüchtigte Yahya Sinwar das 23. Jahr einer vierfach lebenslangen Freiheitsstrafe, zu der er wegen seiner Rolle in mehreren Terrorakten verurteilt worden war.

In den zwei Jahrzehnten, die er im Gefängnis verbrachte, blieb er ein aktiver Anführer der Hamas, zu deren Gründern er zählte: Über geschmuggelte Mobiltelefone kommunizierte er mit der Führung der islamistischen Terrororganisation in Gaza und organisierte und dirigierte weiter Morde an »Kollaborateuren«, half bei der Planung von Anschlägen auf Juden. »Nebenbei« unternahm er mehrere Fluchtversuche, lernte Hebräisch und »studierte«, wie er selbst sagte, »den Feind«.

Seine Kenntnisse als selbsterklärter »Experte für die Geschichte des jüdischen Volkes« nutzte Yahya Sinwar nach seiner Rückkehr nach Gaza, das größte und bösartigste Pogrom an Juden seit Ende des Zweiten Weltkriegs vorzubereiten, mit dem die mittlerweile von ihm kompromißlos geführte Hamas die Vernichtung des jüdischen Staates und die Ermordung seiner jüdischen Bevölkerung einleiten wollte. In dem von ihm geplanten Krieg wurde er am 16. Oktober 2024 getötet.

Zu den Folgen der »Al-Aksa-Flut« gehört nun eine wiederaufgeflammte Diskussion in Israel um die Todesstrafe zumindest für besonders gefährliche Terroristen. Yahya Sinwar gehörte ganz zweifellos dazu: Trotz der Haft in Israel mordete er weiter und wurde für ihn gemordet. Wäre er nicht inhaftiert, sondern hingerichtet worden, wäre die Geschichte gewiß anders verlaufen. Gleichwohl scheint es vermessen, einen Todeskult mit der Todesandrohung vom Morden abhalten zu wollen.

Verschafft eine vollstreckte Todesstrafe (überlebenden) Opfern des Verurteilten und deren Angehörigen Genugtuung, beschert sie dem Kult, dem die Täter angehören, womöglich erst recht »Märtyrer«, Vorbilder, die zu weiteren Verbrechen anstiften. Wo freilich auch eine noch so lange Haft und wohl auch noch so verschärfte Haftbedingungen absehbar kaum für eine Besserung der Situation sorgen dürften, lohnt es sich, über andere Möglichkeiten wenigstens nachzudenken.

Derzeit sind mehr als 150 als besonders gefährlich geltende »palästinensische« Terroristen, die im Rahmen des 20-Punkte-Plans des amerikanischen Präsidenten Donald J. Trump freigepreßt wurden, aber weder nach Gaza noch in die umstrittenen Gebiete zurückkehren sollen, in einem (zwischenzeitlich zweiten) Luxus-Hotel in Kairo untergebracht. Daß eine solche Behandlung zu Wiederholungstaten eher einlädt denn von ihnen abhält, bedarf keiner weiteren Erklärung.

Was aber wäre, kehrten freigepreßte Terroristen zurück in oder würden von Gesellschaften aufgenommen, die sie und ihre Taten ächten, sie eben nicht als »Helden« empfangen, sondern sich von ihnen distanzieren? Wahrscheinlich würde auch das Fanatiker letztlich wenig abschrecken, womöglich aber würde es deren Zahl verringern, statt zur Nachahmung geradezu einzuladen. Vielleicht [!] ist mit Bemühungen in diese Richtung mehr zu erreichen als mit möglichen Hinrichtungen.

Multilaterale Gesichtswahrung

Die Außenminister der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben bei ihrem jüngsten Treffen am Montag weitere Sanktionen gegen das Regime in Teheran beschlossen. Der Außenministerrat reagiert mit den Strafmaßnahmen auf die »inakzeptable Unterdrückung der anhaltenden Proteste« in der Islamischen Republik Iran. Die Mullahs hatten zuvor einen weiteren Demonstranten hinrichten lassen.

Die neuen Sanktionen richten sich, wie es in einer Mitteilung der Europäischen Union heißt, gegen 20 Personen und eine Organisation, die eine wichtige Rolle bei den immer brutaleren Versuchen Teherans spielen sollen, die Proteste in dem Land zu ersticken. Ob Einreisesperren und das Einfrieren europäischer Konten der Sanktionierten das islamistische Regime ernsthaft treffen, ist derweil zu bezweifeln.

Die Sanktionen sind erneut Sanktiönchen. Die deutsch-iranischen Handelsbeziehungen florieren unterdessen weiter, wie die FAZ meldet, wenn auch auf einem vergleichsweise niedrigem Niveau. Dennoch ist Deutschland damit noch »der größte Handelspartner des Iran in Europa«. Vor diesem Hintergrund sollte man denn auch einige markige Formulierungen der deutschen Außenministerin nicht überbewerten.

Deutet Annalena Baerbock ein gewisses Umdenken Berlins mit Blick auf die (derzeit nicht stattfindenden, aber offiziell auch nicht für gescheitert erklärten) Gespräche um den Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) an, jenes törichte Abkommen, das den Aufstieg der Islamischen Republik zur Atommacht verhindern sollte, ist es wohl zu früh, hier die – längst überfällige – Kehrtwende zu konstatieren.

Nach wie vor nämlich scheint das islamistische Regime in Teheran über einigen Rückhalt unter den europäischen Außenministern zu verfügen. Spricht zwar beispielsweise ein Jean Asselborn, der Außenminister der Steueroase Luxemburg, inzwischen von »Monstern«, die in Teheran herrschten, vermied es der Außenministerrat der EU erneut, etwa deren Pasdaran als die Terrororganisation zu ächten, die sie sind.

So bleiben die europäischen Außenminister einmal mehr hinter dem zurück, was notwendig und gewiß möglich gewesen wäre. Während das islamistische Regime seine Position immer aggressiver zu halten versucht und sich darüber innen- wie außenpolitisch nur weiter diskreditiert, können die Europäer sich doch nicht durchringen, ihm wirksam in den Arm zu fallen. Sie betreiben statt dessen Gesichtswahrung.