Schlagwort: Todesstrafe

Verrückte Zustände

Antisemitischer Terrorismus, das zeigten vor beinahe einem Jahr Spanien, Irland und Norwegen mit ihrer Anerkennung »Palästinas« als Staat, lohnt sich. Unter der Überschrift »Die Frucht des Widerstands« analysierte die iranische Tageszeitung Tehran Times, die Entscheidung der drei europäischen Staaten, denen sich später weitere anschließen sollten, hätte verdeutlicht, daß »die Palästinenser ihre Ziele nicht durch Verhandlungen [..] erreichen« könnten.

Auch die derzeitige Aufregung um die durch die Knesset, das Parlament in Jerusalem, beschlossene Möglichkeit, terroristisch motivierte Morde durch die Todesstrafe zu ahnden, führt das wieder vor: Während die »Kritiker« keinen Gedanken an die Opfer des antisemitischen Terrors verschwenden oder deren Angehörige, verklären sie Mörder, deren Taten auch dem Rechtsstaat gelten, nachgerade zu Unschuldigen und verleumden Israel als Unrechtsregime.

Freilich macht die Todesstrafe nichts wieder »gut«, niemanden, der Terroristen zum Opfer fiel, wieder lebendig. Aber sie könnte Angehörigen zumindest die Gewißheit verschaffen, daß der oder die Täter nie wieder rückfällig werden oder dadurch, daß sie, womöglich aus der Haft freigepreßt und mit Anerkennung und Ehrungen überhäuft, andere zum Terrorismus verleiten, die auf die in den »palästinensischen« Gesellschaften damit verbundenen »Früchte« hoffen.

Eine bereits seit geraumer Zeit in den Vereinigten Staaten verhandelte Klage Angehöriger von Opfern »palästinensischen« Terrors gegen die »Palästinenserführung« in Ramallah, die PLO, demonstriert derweil, wie scher es für sie ist, auf diesem Weg überhaupt so etwas wie Anerkennung zu erfahren. Nach 22 Jahren, die der Rechtsstreit bereits andauert, hat ein Berufungsgericht in New York nun das ursprüngliche Urteil gegen Ramallah für gültig erklärt.

Das PLO-Regime, dem eine »Strafe« in Höhe von etwa 650 Millionen Dollar droht, ist danach verantwortlich für mehrere terroristische Anschläge während der Zweiten Intifada. Und offenbar leugnen seine Vertreter diesen Umstand nicht einmal, sondern bestreiten »nur«, daß das Verfahren in New York geführt werden dürfe. Da werden Terroristen bereitwillig zu Opfern von »Unrecht« hochgestapelt, dort ist nach zwei Jahrzehnten ein letztinstanzliches Urteil wohl noch fern.

Und Ramallah, die »Palästinenserführung« um den »Präsident« Abu Mazen, die PLO und ihr »Palästina«, machen unterdessen weiter wie gehabt. Sie inszenieren sich als Opfer, Terroristen als »Märtyrer«, denen sie Anerkennung und lebenslange finanzielle Zuwendungen versprechen, sie damit anstiften, während der Rechtsstaat Israel ins Unrecht gesetzt und delegitimiert wird, weil er Terrorismus mit dem Tod ahnden will. Verrückte Welt.

Segen

Groß war die Empörung, nachdem die Knesset in der vergangenen Woche sich mehrheitlich für die Ausweitung der Todesstrafe auf aus terroristischen Motiven begangene Morde an Bürgern Israels entschied. Von Militärgerichten in den umstrittenen Gebieten soll die Strafe zwingend verhängt werden, Zivilgerichte in Israel sollen sie verhängen können. Da wie dort kann das Urteil angefochten werden, das binnen 90 Tagen vollstreckt werden soll.

62 Abgeordnete des israelischen Parlaments votierten in der Abstimmung am Montag für das auch vom israelischen Premier Benjamin Netanjahu unterstützte Gesetz, 48 Abgeordnete stimmten dagegen. Die restlichen Volksvertreter enthielten sich oder nahmen an der letzten Beratung des von Vertretern der Otzma Yehudit sowie des Likud vorgelegten Entwurfs nicht teil, die ihren Vorstoß u.a. mit der Wirkungslosigkeit lebenslanger Haft begründeten.

Während die Europäische Union die Entscheidung der Parlamentarier mit der Begründung verurteilte, daß die »Todesstrafe [..] eine Verletzung des Rechts auf Leben« darstelle, empörten sich in Deutschland insbesondere einige »linke« Politiker aus dem Regierungslager über einen »gefährlicher Tabubruch«, der »für eine weitere Abkehr von rechtsstaatlichen Prinzipien« stehe. »Besonders erschreckend« sei dabei die »Diskriminierung« der »Palästinenser«.

Angespornt durch das Regime in Ramallah, das mit seinen »Märtyrerrenten« selbst nach Einschätzung der EU »palästinensischen« Terrorismus befördert, ließen die es sich derweil in den umstrittenen Gebieten nicht nehmen, durch Streiks ihre enge Verbundenheit mit Terroristen zum Ausdruck zu bringen, während die Hamas in Gaza ihre Verbündeten von der Hisbollah dazu aufrief, israelische Soldaten als Geiseln zu nehmen und zu verschleppen.

Könnten solche Aufrufe als Beleg dafür interpretiert werden, daß auch die Möglichkeit der Todesstrafe eine überschaubare Abschreckungswirkung zu entfalten vermag, machen sie aber vor allem deutlich, worum es im Kern geht: barbarischen Terrorismus. Wäre »der 7. Oktober 2023« nicht geschehen, hätte Yahya Sinwar 2011 nicht mehr lebend aus israelischer Haft freigepreßt werden können? Hätte durch seine Exekution viel Leid verhindert werden können?

Gewiß gibt es Gründe, die Todesstrafe abzulehnen. Die »Karriere« dieses Hamas-Terroristen andererseits während, doch vor allem nach seiner durch Terrorismus erzwungenen Freilassung, das bestialische Pogrom, das er danach organisierte und – auch unter Inkaufnahme »palästinensischer« Opfer – ins Werk setzte, entlarvt indes besonders Behauptungen, die Todesstrafe sei eine »Abkehr von rechtsstaatlichen Prinzipien«, als haltlos. Richtig angewendet kann sie ein Segen sein.

Die Suche nach der angemessenen Strafe

Als er 2011 – übrigens auf Betreiben Ankaras – zusammen mit mehr als 1.000 weiteren »palästinensischen« Terroristen im Austausch gegen den fünf Jahre zuvor von der Hamas gewaltsam nach Gaza verschleppten Gilad Shalit aus der israelischen Haft freikam, verbüßte der als »Schlächter von Khan Younis« berüchtigte Yahya Sinwar das 23. Jahr einer vierfach lebenslangen Freiheitsstrafe, zu der er wegen seiner Rolle in mehreren Terrorakten verurteilt worden war.

In den zwei Jahrzehnten, die er im Gefängnis verbrachte, blieb er ein aktiver Anführer der Hamas, zu deren Gründern er zählte: Über geschmuggelte Mobiltelefone kommunizierte er mit der Führung der islamistischen Terrororganisation in Gaza und organisierte und dirigierte weiter Morde an »Kollaborateuren«, half bei der Planung von Anschlägen auf Juden. »Nebenbei« unternahm er mehrere Fluchtversuche, lernte Hebräisch und »studierte«, wie er selbst sagte, »den Feind«.

Seine Kenntnisse als selbsterklärter »Experte für die Geschichte des jüdischen Volkes« nutzte Yahya Sinwar nach seiner Rückkehr nach Gaza, das größte und bösartigste Pogrom an Juden seit Ende des Zweiten Weltkriegs vorzubereiten, mit dem die mittlerweile von ihm kompromißlos geführte Hamas die Vernichtung des jüdischen Staates und die Ermordung seiner jüdischen Bevölkerung einleiten wollte. In dem von ihm geplanten Krieg wurde er am 16. Oktober 2024 getötet.

Zu den Folgen der »Al-Aksa-Flut« gehört nun eine wiederaufgeflammte Diskussion in Israel um die Todesstrafe zumindest für besonders gefährliche Terroristen. Yahya Sinwar gehörte ganz zweifellos dazu: Trotz der Haft in Israel mordete er weiter und wurde für ihn gemordet. Wäre er nicht inhaftiert, sondern hingerichtet worden, wäre die Geschichte gewiß anders verlaufen. Gleichwohl scheint es vermessen, einen Todeskult mit der Todesandrohung vom Morden abhalten zu wollen.

Verschafft eine vollstreckte Todesstrafe (überlebenden) Opfern des Verurteilten und deren Angehörigen Genugtuung, beschert sie dem Kult, dem die Täter angehören, womöglich erst recht »Märtyrer«, Vorbilder, die zu weiteren Verbrechen anstiften. Wo freilich auch eine noch so lange Haft und wohl auch noch so verschärfte Haftbedingungen absehbar kaum für eine Besserung der Situation sorgen dürften, lohnt es sich, über andere Möglichkeiten wenigstens nachzudenken.

Derzeit sind mehr als 150 als besonders gefährlich geltende »palästinensische« Terroristen, die im Rahmen des 20-Punkte-Plans des amerikanischen Präsidenten Donald J. Trump freigepreßt wurden, aber weder nach Gaza noch in die umstrittenen Gebiete zurückkehren sollen, in einem (zwischenzeitlich zweiten) Luxus-Hotel in Kairo untergebracht. Daß eine solche Behandlung zu Wiederholungstaten eher einlädt denn von ihnen abhält, bedarf keiner weiteren Erklärung.

Was aber wäre, kehrten freigepreßte Terroristen zurück in oder würden von Gesellschaften aufgenommen, die sie und ihre Taten ächten, sie eben nicht als »Helden« empfangen, sondern sich von ihnen distanzieren? Wahrscheinlich würde auch das Fanatiker letztlich wenig abschrecken, womöglich aber würde es deren Zahl verringern, statt zur Nachahmung geradezu einzuladen. Vielleicht [!] ist mit Bemühungen in diese Richtung mehr zu erreichen als mit möglichen Hinrichtungen.

Multilaterale Gesichtswahrung

Die Außenminister der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben bei ihrem jüngsten Treffen am Montag weitere Sanktionen gegen das Regime in Teheran beschlossen. Der Außenministerrat reagiert mit den Strafmaßnahmen auf die »inakzeptable Unterdrückung der anhaltenden Proteste« in der Islamischen Republik Iran. Die Mullahs hatten zuvor einen weiteren Demonstranten hinrichten lassen.

Die neuen Sanktionen richten sich, wie es in einer Mitteilung der Europäischen Union heißt, gegen 20 Personen und eine Organisation, die eine wichtige Rolle bei den immer brutaleren Versuchen Teherans spielen sollen, die Proteste in dem Land zu ersticken. Ob Einreisesperren und das Einfrieren europäischer Konten der Sanktionierten das islamistische Regime ernsthaft treffen, ist derweil zu bezweifeln.

Die Sanktionen sind erneut Sanktiönchen. Die deutsch-iranischen Handelsbeziehungen florieren unterdessen weiter, wie die FAZ meldet, wenn auch auf einem vergleichsweise niedrigem Niveau. Dennoch ist Deutschland damit noch »der größte Handelspartner des Iran in Europa«. Vor diesem Hintergrund sollte man denn auch einige markige Formulierungen der deutschen Außenministerin nicht überbewerten.

Deutet Annalena Baerbock ein gewisses Umdenken Berlins mit Blick auf die (derzeit nicht stattfindenden, aber offiziell auch nicht für gescheitert erklärten) Gespräche um den Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) an, jenes törichte Abkommen, das den Aufstieg der Islamischen Republik zur Atommacht verhindern sollte, ist es wohl zu früh, hier die – längst überfällige – Kehrtwende zu konstatieren.

Nach wie vor nämlich scheint das islamistische Regime in Teheran über einigen Rückhalt unter den europäischen Außenministern zu verfügen. Spricht zwar beispielsweise ein Jean Asselborn, der Außenminister der Steueroase Luxemburg, inzwischen von »Monstern«, die in Teheran herrschten, vermied es der Außenministerrat der EU erneut, etwa deren Pasdaran als die Terrororganisation zu ächten, die sie sind.

So bleiben die europäischen Außenminister einmal mehr hinter dem zurück, was notwendig und gewiß möglich gewesen wäre. Während das islamistische Regime seine Position immer aggressiver zu halten versucht und sich darüber innen- wie außenpolitisch nur weiter diskreditiert, können die Europäer sich doch nicht durchringen, ihm wirksam in den Arm zu fallen. Sie betreiben statt dessen Gesichtswahrung.