Als er 2011 – übrigens auf Betreiben Ankaras – zusammen mit mehr als 1.000 weiteren »palästinensischen« Terroristen im Austausch gegen den fünf Jahre zuvor von der Hamas gewaltsam nach Gaza verschleppten Gilad Shalit aus der israelischen Haft freikam, verbüßte der als »Schlächter von Khan Younis« berüchtigte Yahya Sinwar das 23. Jahr einer vierfach lebenslangen Freiheitsstrafe, zu der er wegen seiner Rolle in mehreren Terrorakten verurteilt worden war.
In den zwei Jahrzehnten, die er im Gefängnis verbrachte, blieb er ein aktiver Anführer der Hamas, zu deren Gründern er zählte: Über geschmuggelte Mobiltelefone kommunizierte er mit der Führung der islamistischen Terrororganisation in Gaza und organisierte und dirigierte weiter Morde an »Kollaborateuren«, half bei der Planung von Anschlägen auf Juden. »Nebenbei« unternahm er mehrere Fluchtversuche, lernte Hebräisch und »studierte«, wie er selbst sagte, »den Feind«.
Seine Kenntnisse als selbsterklärter »Experte für die Geschichte des jüdischen Volkes« nutzte Yahya Sinwar nach seiner Rückkehr nach Gaza, das größte und bösartigste Pogrom an Juden seit Ende des Zweiten Weltkriegs vorzubereiten, mit dem die mittlerweile von ihm kompromißlos geführte Hamas die Vernichtung des jüdischen Staates und die Ermordung seiner jüdischen Bevölkerung einleiten wollte. In dem von ihm geplanten Krieg wurde er am 16. Oktober 2024 getötet.
Zu den Folgen der »Al-Aksa-Flut« gehört nun eine wiederaufgeflammte Diskussion in Israel um die Todesstrafe zumindest für besonders gefährliche Terroristen. Yahya Sinwar gehörte ganz zweifellos dazu: Trotz der Haft in Israel mordete er weiter und wurde für ihn gemordet. Wäre er nicht inhaftiert, sondern hingerichtet worden, wäre die Geschichte gewiß anders verlaufen. Gleichwohl scheint es vermessen, einen Todeskult mit der Todesandrohung vom Morden abhalten zu wollen.
Verschafft eine vollstreckte Todesstrafe (überlebenden) Opfern des Verurteilten und deren Angehörigen Genugtuung, beschert sie dem Kult, dem die Täter angehören, womöglich erst recht »Märtyrer«, Vorbilder, die zu weiteren Verbrechen anstiften. Wo freilich auch eine noch so lange Haft und wohl auch noch so verschärfte Haftbedingungen absehbar kaum für eine Besserung der Situation sorgen dürften, lohnt es sich, über andere Möglichkeiten wenigstens nachzudenken.
Derzeit sind mehr als 150 als besonders gefährlich geltende »palästinensische« Terroristen, die im Rahmen des 20-Punkte-Plans des amerikanischen Präsidenten Donald J. Trump freigepreßt wurden, aber weder nach Gaza noch in die umstrittenen Gebiete zurückkehren sollen, in einem (zwischenzeitlich zweiten) Luxus-Hotel in Kairo untergebracht. Daß eine solche Behandlung zu Wiederholungstaten eher einlädt denn von ihnen abhält, bedarf keiner weiteren Erklärung.
Was aber wäre, kehrten freigepreßte Terroristen zurück in oder würden von Gesellschaften aufgenommen, die sie und ihre Taten ächten, sie eben nicht als »Helden« empfangen, sondern sich von ihnen distanzieren? Wahrscheinlich würde auch das Fanatiker letztlich wenig abschrecken, womöglich aber würde es deren Zahl verringern, statt zur Nachahmung geradezu einzuladen. Vielleicht [!] ist mit Bemühungen in diese Richtung mehr zu erreichen als mit möglichen Hinrichtungen.
