Segen

Groß war die Empörung, nachdem die Knesset in der vergangenen Woche sich mehrheitlich für die Ausweitung der Todesstrafe auf aus terroristischen Motiven begangene Morde an Bürgern Israels entschied. Von Militärgerichten in den umstrittenen Gebieten soll die Strafe zwingend verhängt werden, Zivilgerichte in Israel sollen sie verhängen können. Da wie dort kann das Urteil angefochten werden, das binnen 90 Tagen vollstreckt werden soll.

62 Abgeordnete des israelischen Parlaments votierten in der Abstimmung am Montag für das auch vom israelischen Premier Benjamin Netanjahu unterstützte Gesetz, 48 Abgeordnete stimmten dagegen. Die restlichen Volksvertreter enthielten sich oder nahmen an der letzten Beratung des von Vertretern der Otzma Yehudit sowie des Likud vorgelegten Entwurfs nicht teil, die ihren Vorstoß u.a. mit der Wirkungslosigkeit lebenslanger Haft begründeten.

Während die Europäische Union die Entscheidung der Parlamentarier mit der Begründung verurteilte, daß die »Todesstrafe [..] eine Verletzung des Rechts auf Leben« darstelle, empörten sich in Deutschland insbesondere einige »linke« Politiker aus dem Regierungslager über einen »gefährlicher Tabubruch«, der »für eine weitere Abkehr von rechtsstaatlichen Prinzipien« stehe. »Besonders erschreckend« sei dabei die »Diskriminierung« der »Palästinenser«.

Angespornt durch das Regime in Ramallah, das mit seinen »Märtyrerrenten« selbst nach Einschätzung der EU »palästinensischen« Terrorismus befördert, ließen die es sich derweil in den umstrittenen Gebieten nicht nehmen, durch Streiks ihre enge Verbundenheit mit Terroristen zum Ausdruck zu bringen, während die Hamas in Gaza ihre Verbündeten von der Hisbollah dazu aufrief, israelische Soldaten als Geiseln zu nehmen und zu verschleppen.

Könnten solche Aufrufe als Beleg dafür interpretiert werden, daß auch die Möglichkeit der Todesstrafe eine überschaubare Abschreckungswirkung zu entfalten vermag, machen sie aber vor allem deutlich, worum es im Kern geht: barbarischen Terrorismus. Wäre »der 7. Oktober 2023« nicht geschehen, hätte Yahya Sinwar 2011 nicht mehr lebend aus israelischer Haft freigepreßt werden können? Hätte durch seine Exekution viel Leid verhindert werden können?

Gewiß gibt es Gründe, die Todesstrafe abzulehnen. Die »Karriere« dieses Hamas-Terroristen andererseits während, doch vor allem nach seiner durch Terrorismus erzwungenen Freilassung, das bestialische Pogrom, das er danach organisierte und – auch unter Inkaufnahme »palästinensischer« Opfer – ins Werk setzte, entlarvt indes besonders Behauptungen, die Todesstrafe sei eine »Abkehr von rechtsstaatlichen Prinzipien«, als haltlos. Richtig angewendet kann sie ein Segen sein.

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