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Die Stimme Berlins

Vor beinahe genau zwei Jahren, am 14. März 2019, debattierte der Deutsche Bundestag über einen Antrag der Abgeordneten der FDP-Fraktion, das Abstimmungsverhalten Deutschlands in Gremien der Vereinten Nationen in Bezug auf Israel »neu auszurichten«. Die Vertreter Berlins bei der Weltorganisation waren zuvor (und auch später) wegen ihrer notorisch »israelkritischen« Haltung aufgefallen.

Der Antrag der Liberalen, die Regierung in Berlin aufzufordern, »sich in den Gremien und Sonderorganisationen der Vereinten Nationen [..] klar von einseitigen, vorrangig politisch motivierten Initiativen und Allianzen antiisraelisch eingestellter Mitgliedstaaten zu distanzieren und Israel und legitime Interessen Israels vor einseitigen Verurteilungen zu schützen«, hatte – selbstverständlich – keine Chance.

In der – immerhin namentlichen – Abstimmung votierten nur 155 Parlamentarier für und 408 gegen den Antrag, während sich 63 Abgeordnete enthielten. Einer jener, die zwar der Vollversammlung und dem »Menschenrechtsrat« der Vereinten Nationen »ein sehr, sehr einseitiges Abstimmungsverhalten« bescheinigten, der FDP-Fraktion aber nicht folgten, war der CDU-Politiker Roderich Kiesewetter.

Man könne sich doch nicht, so der Parlamentarier, aus diesen Gremien der Weltorganisation zurückziehen oder nicht mehr mit und in ihnen zusammenarbeiten, sondern man müsse sich beteiligen, um sich für und im Interesse Israels »in die Bresche zu werfen«. Und so kommt es, daß auch in dieser Woche sich im UN-»Menschenrechtsrat« wieder deutsche Diplomaten mit Verve »in die Bresche« warfen.

Auf Antrag des Regimes der Terrororganisation PLO, Chiles, Pakistans und Venezuelas verhandelte der UNHRC in Genf eine Resolution, die Israel wegen seines Vorgehens gegen terroristische Bedrohungen und Angriffe verurteilt und ein internationales Waffenembargo gegen Jerusalem verlangt. Und natürlich stimmten die Repräsentanten Deutschlands zu. Es reichte nicht einmal für eine Enthaltung.

Auch dieses Votum dürfte mit Berlin abgesprochen gewesen sein. Als Ende 2019 das in Los Angeles residierende Simon Wiesenthal Center (SWC) den deutschen UN-Botschafter Christoph Heusgen wegen seines Abstimmungsverhaltens scharf kritisierte, wies die deutsche Regierung die Vorwürfe als »abwegig« zurück und bescheinigte dem Diplomaten, stets »auf Weisung aus Berlin« zu handeln.

Bloßstellende Antwort

Die Regierung in Berlin hat Vorwürfe zurückgewiesen, eine vom Deutschen Bundestag im Mai des vergangenen Jahres beschlossene Resolution gegen die BDS-Bewegung könne Grundrechte wie Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit einschränken. Den Vorwurf hatte im Oktober 2019 das »Hochkommissariat für Menschenrechte« der Vereinten Nationen in einem Brief erhoben.

In dem Schreiben, das mehrere UN-Sonderberichterstatter unterschrieben hatten, klagten die Unterzeichner, der Beschluß des Bundestags, der als antisemitisch charakterisierten BDS-Bewegung keine offizielle Unterstützung zukommen lassen zu wollen, setze »einen besorgniserregenden Trend [..], die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit unverhältnismäßig einzuschränken«.

In ihrer Erwiderung, für die das von Heiko Maas geführte Auswärtige Amt verantwortlich zeichnet, stellt die deutsche Regierung sich nun freilich günstigenfalls halbherzig hinter das Parlament und dessen Resolution. Statt etwa zu betonen, daß der Antisemitismus der BDS-Bewegung selbst einen Angriff auf Grundrechte darstelle, hebt Berlin den unverbindlichen Charakter der Resolution hervor:

»Es handele sich lediglich um eine ›politische Erklärung‹ des deutschen Parlaments, individuelle Rechte würden dadurch in keiner Weise beeinträchtigt, heißt es in der Antwort des Auswärtigen Amts, die dem SPIEGEL vorliegt.«

Die deutsche Regierung drückt sich damit weiter vor einer eindeutigen Verurteilung der BDS-Bewegung, der unterdessen selbst einer der Unterzeichner der Beschwerde, der UN-Hochkommissar für Religions- und Glaubensfreiheit Ahmed Shaheed, grundsätzlich antisemitische Motive bescheinigte. Ihrer Charakterisierung der Bundestags-Resolution allerdings ist gleichzeitig wenig hinzuzufügen.

Sie ist nämlich in der Tat die Aufregung, die um sie gemacht wurde, kaum wert. Ohne jede Verbindlichkeit und abgeschwächt durch viele zu Protokoll gegebene »persönliche Erklärungen« ist sie nur ein Placebo, der exemplarisch einen Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) nicht dazu bringen konnte, seinen Sitz im Beirat einer Organisation aufzugeben, die sich zur BDS-Bewegung bekennt.

Und so ist die Antwort des Auswärtigen Amts auf die anmaßende Beschwerde des »Hochkommissariats für Menschenrechte«, dem Außenminister Heiko Maas erst jüngst 6.000.000 zusätzliche Euro zusagte, nicht nur bezeichnend für eine Regierung, sondern auch ein Parlament, die beide Antisemitismus allenfalls in Sonntagsreden bekämpfen, Worten aber so gut wie keine Taten folgen lassen.

Zu dumm zum Lügen

Glaubt man der französischen Nachrichtenagentur AFP, hat in der letzten Woche Rainer Breul, ein Sprecher in Heiko Maas’ Auswärtigen Amt, die Aufregung um ein Glückwunschtelegramm Frank-Walter Steinmeiera an das Mullah-Regime in Teheran zu einem »Mißverständnis« erklärt. Der deutsche Bundespräsident habe nämlich gar nicht zum Jubiläum der Islamischen Revolution gratuliert.

»Nach unserem Kenntnisstand«, gibt AFP Rainer Breul wieder, »hat der Präsident keine Glückwünsche zum Jahrestag der Islamischen Revolution geschickt. Er schickte Glückwünsche aus Anlaß des Nationalfeiertages.« Die Argumentation, der iranische Nationalfeiertag habe nichts mit dem Jubiläum der Islamischen Revolution zu tun, war von Beginn an ein schwaches Ausweichmanöver.

Denn daß es einen Unterschied zwischen dem iranischen Nationalfeiertag und dem Jahrestag der Machtübernahme der islamistischen Kleriker in Teheran geben soll, das wußten bis zu dem Zeitpunkt, da Frank-Walter Steinmeiers anmaßende Grüße »auch im Namen meiner Landsleute« an sie in Deutschland Schlagzeilen machten, nicht einmal die feiernden Mullahs in der Islamischen Republik.

Nachdem nun das Bundespräsidialamt selbst die »Telegramme zum iranischen Nationalfeiertag von 1980 bis 2019« veröffentlicht hat, die Frank-Walter Steinmeier und dessen Amtsvorgänger nach Teheran schickten, muß man sich erneut fragen, was den Außenamtssprecher zu seiner Wortklauberei bewogen haben mag. Wußte er es tatsächlich nicht besser? Oder hat Rainer Breul schlicht gelogen?

Nachdem Bundespräsident Carl Carstens 1980 und 1982 – der Wortlaut der Grüße 1981 »wird derzeit recherchiert« – »zum Nationalfeiertag« gratuliert hatte, hieß es schon 1983: »Zum Jahrestag der islamischen Revolution in Iran übermittle ich Ihnen, zugleich im Namen des deutschen Volkes, meine Glückwünsche«. Bis 1991 galten die jährlichen Glückwünsche der »Islamischen Revolution«.

Danach gratulierten verschiedene Präsidenten jeweils zum 11. Februar Teheran wieder zum »Nationalfeiertag« oder dem »Jahrestag der Islamischen Republik Iran«. Das macht deutlich, daß es sich bei den verschiedenen Bezeichnungen um Synonyme handelt: Es ist unmöglich, dem Klerikal-Regime in Teheran »zum Nationalfeiertag« zu gratulieren, ohne die Islamische Revolution zu meinen.

Und so machen die nun veröffentlichten Telegramme deutscher Präsidenten »zum iranischen Nationalfeiertag« nicht nur deutlich, wie bereitwillig diese Staatsoberhäupter die Werte verrieten und verraten, die sie in ihren Sonntagsreden beschworen und beschwören, sondern blamiert auch noch die »Argumentation« des Auswärtigen Amtes, dessen Sprecher hier die gesamte Regierung repräsentierte.