Schlagwort: Demokratie

Im Stich gelassen

Das islamistische Regime in Teheran kann – vorerst – frohlocken. Brachten die Proteste zum Jahreswechsel es dem Zusammenbruch so nahe, daß es sich nur noch mit einem Massaker, dessen ganzes Ausmaß wohl beispiellos ist in der jüngeren Menschheitsgeschichte, zu wehren wußte, sitzt es wieder fest im Sattel. Zwar hat es dadurch im Innern jede Legitimität verloren, falls es die je hatte, seinem internationalen Ansehen hat das Blutbad jedoch kaum geschadet.

Versprach der amerikanische Präsident Donald J. Trump jenen »mutigen Menschen«, die den Ausstand gegen die islamfaschistische Theokratie wagten und dabei auch seinen Namen riefen, »Hilfe« sei »unterwegs«, und den Mullahs, sollten sie »ihre« Bevölkerung massakrieren, daß sie »dafür teuer bezahlen« würden müssen, wertet er die Blutsäufer inzwischen in und durch »Verhandlungen« maßlos auf, in denen deren Verbrechen nicht einmal mehr Erwähnung finden.

Mindestens 30.000 Menschen sollen die Schlächter der Mullahs allein am 8. und 9. Januar ermordet haben, nach manchen Quellen sogar über 36.500. Doch statt Ächtung und Verfolgung erntet ihr Regime Anerkennung für »sehr gute Gespräche« und Beistand durch Nachbarn, die erklären, ihr Territorium und Luftraum stünden nicht zur Verfügung für Strafmaßnahmen. Freilich, Donald J. Trump hat angekündigt, Strafzölle gegen Handelspartner der Mullahs zu verhängen.

Doch auch die könnten nicht über den Verrat hinwegtäuschen, den der US-Präsident an denen begeht, die er noch jüngst zum Protest gegen die Mullahs ermutigte. War er eine ihrer letzten Hoffnungen, denn von denen, die einer »regelbasierten Weltordnung« anhängen, erwarteten sie ja ohnehin nichts mehr, so haben sie auch diese Hoffnung wohl aufgegeben. Gelingt ihnen doch noch, sich diese Wahl zu erkämpfen, es sollte nicht verwundern, entschieden sie sich gegen die Demokratie.

Jugendlicher Haß

Alaa Abd El-Fattah hat den Mord an »Zionisten« gefeiert und zur Nachahmung aufgerufen. »Weiße Männer« sah er ebenfalls lieber tot als lebendig, Briten waren für ihn, der der Staatsbürgerschaft seiner Mutter und inkompetenter Behörden wegen seit 2021 freilich selbst einer ist, »Hunde und Affen«. Er machte »Scherze« darüber, in das Vereinigte Königreich zu kommen, um »eure Frauen zu vergewaltigen«, wetterte internet-öffentlich gegen »dreckige Homosexuelle«.

2014 von der Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament (GUE/NGL) für den Sacharow-Preis vorgeschlagen, »die höchste Auszeichnung der Europäischen Union für Bemühungen im Bereich der Menschenrechte«, zogen die Parlamentarier die Nominierung wegen eines »zwei Jahre alten Tweet[s]« wieder zurück, »der aus dem Zusammenhang gerissen wurde«. Alaa Abd El-Fattah erlebte nicht seine erste »Kampagne von Unterstützern der israelischen Apartheid«.

Und obgleich die Liste seiner »jugendlichen Ausrutscher« länger und länger wird, die Alaa Abd El-Fattah Jahre nach seinem 25. Geburtstag »passierten«, stapelt ausgerechnet Der SPIEGEL ihn noch immer zum »Demokratieaktivisten« hoch. »Der britisch-ägyptische Demokratieaktivist«, meldet dieses »Sturmgeschütz der Demokratie«, habe »für antisemitische Posts um Entschuldigung« gebeten. Das reicht offenbar aus, um weiter als Vorbild dargestellt zu werden.

Immerhin, als »Menschenrechtsaktivisten« bezeichnete das »Nachrichtenmagazin« den Hetzer offenbar zuletzt 2022. Gleichwohl stellt sich die Frage, was eigentlich geschehen muß, damit ein sich als »Qualitätsmedium« verstehendes Magazin eine Bezeichnung zurücknimmt, die doch auch nicht erst seit vorgestern alles andere als angebracht scheint. Oder eben umgekehrt: Wann wohl wird Der SPIEGEL die russische Alternative für Deutschland eine Demokratiebewegung nennen?

Beispielhafter Rechtsstaat

Am Dienstag hat der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu im gegen ihn laufenden Prozeß erstmals als Angeklagter ausgesagt. In dem bereits seit vier Jahren begonnenen Verfahren werden dem Chef der Regierung in Jerusalem Betrug, Untreue und Bestechlichkeit vorgeworfen. Der Likud-Politiker selbst weist die Vorwürfe zurück und sieht sich, wie er am Montag erklärte, als Opfer einer »gezielten Hexenjagd«.

Auch Benjamin Netanjahus Verteidiger Amit Hadad, einer der prominentesten Anwälte Israels, ließ sich nicht lumpen. In einer Erklärung vor der Anhörung seines Mandanten warf er den Ermittlern vor, sie hätten »kein Verbrechen untersucht, sondern einen Mann gejagt« und wie die Behörden des sowjetischen Diktators Josef Stalin »Verbrechen erfunden«, wenn sie kein belastendes Material gegen ihr Opfer hätten finden können.

Was im Prozeß gegen Benjamin Netanjahu die Anklage diskreditieren soll, ist mit Blick auf ein anderes gegen ihn anhängiges Verfahren tatsächlich auch ein großes Kompliment für die israelische Justiz: Die brachte gegen alle Widerstände und Versuche, sie zu behindern, einen amtierenden Regierungschef vor Gericht, der zudem seit inzwischen vierzehn Monaten einen Krieg um die Existenz des jüdischen Staates führen muß.

Die israelische Justiz beweist mit ihrem Vorgehen gegen Benjamin Netanjahu nämlich eindrücklich, welche Anmaßung der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) gegen ihn und seinen ehemaligen Verteidigungsminister Yaov Gallant darstellt. Israel ist ein Rechtsstaat, in dem selbst ein kriegführender Regierungschef nicht über dem Gesetz steht, dessen Justiz zweifellos auch eventuelle Kriegsverbrechen ahnden würde.

Erst dann indes, wenn solche Vergehen auf nationaler Ebene nicht verfolgt werden, wie das in Diktaturen regelmäßig der Fall ist, wäre überhaupt über eine Zuständigkeit des ICC nachzudenken – wie Washington erkennt Jerusalem den ICC derweil nicht an. Der Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu versucht daher nicht »nur«, den Verteidigungskrieg Israels zu diskreditieren, sondern greift auch die Existenz der jüdische Demokratie an.

Selbstdemontage

An diesem Donnerstag wird der ehemalige amerikanische Präsident Donald J. Trump in einem weiteren gegen ihn geführten Verfahren erstmals vor einem Gericht in Washington erwartet. Die in diesem Verfahren, dem dritten, das gegen den Republikaner derzeit läuft, geäußerten Vorwürfe wiegen schwer. So wird Donald J. Trump in der Klageschrift u.a. der »Verschwörung gegen die Vereinigten Staaten« beschuldigt.

Weitere Anklagepunkte werfen ihm im Zusammenhang mit den Ausschreitungen militanter Anhänger am 6. Januar 2021 in Washington die »Behinderung von Verfassungsorganen«, die »versuchte Behinderung der Arbeit des Kongresses« sowie den »versuchten Entzug verfassungsmäßig garantierter Rechte zur Wahl« vor, nicht eben schmeichelhafte Vorwürfe für jemanden, der erneut zur Präsidentschaftswahl antreten will.

Daß es Donald J. Trump an einigen dafür notwendig scheinenden Qualitäten mangelt, belegen seine erneuten wütenden Ausfälle unmittelbar vor dem anstehenden Gerichtstermin, laut denen er das Opfer einer Verfolgung wie im Nationalsozialismus sein will. Mit dieser Gleichsetzung der US-Demokratie mit der deutschen Barbarei der Jahre 1933 bis 1945 überhöht er sich und verharmlost zugleich den Nationalsozialismus.

Donald J. Trump mißachtet mit seinen Entgleisungen, die bei ihm freilich zum Geschäftsmodell gehören, das Andenken der Opfer nationalsozialistischer Verfolgung, er beleidigt mit ihnen die amerikanische Justiz, eine wichtige Säule der Gewaltenteilung, eine Grundfeste der Demokratie, der er dank der auch für ihn selbstverständlich geltenden Unschuldsvermutung überhaupt verdankt, noch tun zu können, wonach ihm beliebt.

Völlig unabhängig davon, wie dieses Verfahren ausgehen wird, ein Schuldspruch ist längst nicht sicher, hat Donald J. Trump mit seinen Äußerungen eine Grenze überschritten, die ein Bewerber um das Präsidentschaftsamt der Vereinigten Staaten zu überschreiten nicht einmal erwägen sollte. Menschen mit Anstand, Menschen mit Werten sollte er unwählbar sein. Für eine weitere Amtszeit im Weißen Haus ist er nicht geeignet.

Bigotte Sorge

Die von der Regierung um Ministerpräsident Benjamin Netanjahu vorangetriebene Justizreform hat am Montag eine wichtige Hürde in der Knesset genommen, dem israelischen Parlament. Während jene Parlamentarier, die das Projekt ablehnen, die Parlamentssitzung boykottierten, stimmten die anwesenden 64 Volksvertreter einhellig und damit einstimmig für eine Änderung bzw. die Abschaffung der sogenannten Angemessenheitsklausel.

Mit diesem Reformschritt werden Befugnisse des Obersten Gerichtshofs eingeschränkt, Gesetze sowie Entscheidungen von Regierungsmitgliedern als »unvernünftig« zu charakterisieren und deren Rücknahme einzufordern. Selbstverständlich kann diese Änderung wie das gesamte Reformvorhaben kritisiert werden, insbesondere durch Bürger Israels. Mahnende oder »besorgte« Ratschläge des Auslands indes verdienen ihrerseits Kritik.

Denn diese »Kritik« sagt mehr aus über die, die sie äußern, als über die in Israel geplante Justizreform. Läßt etwa das Weiße Haus verlauten, es sei »bedauerlich«, daß der Gesetzesvorschlag mit »der kleinstmöglichen Mehrheit« verabschiedet wurde, ist das vor allem peinlich für Washington: Das Parlament in Jerusalem hat 120 Sitze, die Mehrheit hat daher, ein volles Haus vorausgesetzt, wer oder was mindestens 61 Stimmen bekommt.

Zu Schwächen in der Beherrschung der Grundrechenarten offenbaren sich in der »Kritik« mangelnde Kenntnisse der Verhältnisse in Israel: Heißt es aus Berlin, man fürchte dort um »die Demokratie in Israel«, ist das nicht bloß unkonkret. Wird die Demokratie wirklich dadurch gefährdet, daß demokratisch legitimierte Institutionen gestärkt, ein Gremium hingegen, das bisher nicht demokratisch rückgebunden ist, geschwächt werden?

Kämen die deutschen Verfassungsrichter auf die Idee, einen Minister für »amtsunwürdig« zu erklären und damit dessen Entlassung zu verlangen, wollten die gleichen Richter selbst über die Ernennung neuer Verfassungswächter bestimmen, sie würden dafür wohl nicht überbordender demokratischer Begeisterung bezichtigt. Wer jedoch die Beschränkung von Befugnissen kritisiert, die es im »eigenen« Land noch nicht einmal gibt, ist bigott.

Fehlbesetzung

In Israel haben am Wochenende zahlreiche Menschen für und noch deutlich mehr gegen die von der Regierung in Jerusalem geplante Justizreform demonstriert. Mit dem umstrittenen Gesetzesvorschlag soll, fürchten die Gegner des Vorhabens, die Gewaltenteilung in Israel aufgeweicht werden, während ihre Befürworter argumentieren, durch eine Beschränkung der Macht des Obersten Gerichtshofs werde die Demokratie gestärkt.

Ende Dezember von der Knesset vereidigt, ist es Ministerpräsident Benjamin Netanjahu in den sieben Monaten seither ganz offensichtlich nicht gelungen, Kritik an der vor allem von ihm vorangetriebenen Reform auszuräumen, die die Machtbalance zwischen Regierung einer- und Oberstem Gerichtshof andererseits mit noch gar nicht völlig überschaubaren Folgen zugunsten von Legislative und Exekutive verschieben könnte.

Die Richter des Obersten Gerichtshofs werden nicht durch Wahlen bestimmt, Parlament und Regierung müssen sich Wahlen und Abstimmungen stellen. Während letztere freilich Gesetze formulieren und verabschieden können, obliegt es der Judikative, deren Einhaltung zu überprüfen und nötigenfalls Änderungen zu verlangen: Mögen sie auch demokratisch legitimiert sein, stehen Regierung und Parlament nicht über dem Gesetz.

Und leider ist nicht auszuschließen, daß Benjamin Netanjahu daran etwas ändern will. Er könnte jedenfalls sehr persönliche Motive dafür haben, die Möglichkeiten der Justiz zu beschränken. Davon nämlich könnte er im nach wie vor gegen ihn laufenden Verfahren profitieren, in dem ihm Korruption vorgeworfen wird. Deswegen sabotierte Benjamin Netanjahu in früheren Amtszeiten als Premier Ermittlungen der israelischen Justiz.

Auch deswegen ließ er mehrere Regierungskoalitionen platzen und bescherte Israel so einige verfrühte Neuwahlen. Machte der Politiker Benjamin Netanjahu sich durchaus verdient um den jüdischen Staat, verspielte er so längst das Ansehen, das er damit erwarb. Nun riskiert er aus den gleichen Gründen eine tiefe Spaltung der israelischen Gesellschaft, noch tieferes Mißtrauen in die staatliche Institutionen und die israelische Demokratie.

Möglicherweise gibt es gute Gründe für eine Reform der israelischen Justiz, für Neuverhandlungen des Verhältnisses zwischen den Gewalten. Steht jedoch zu befürchten, daß der Hauptgrund dafür die ganz persönlichen Interessen des amtierenden Ministerpräsidenten sowie persönliche Betroffenheiten einiger seiner Minister sein könnten, sollte sie verschoben werden. Benjamin Netanjahu ist als Reformer die falsche Besetzung.

Vor- und Feindbild

Der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu hat sich mit seiner Ankündigung, die geplante Justizreform aussetzen zu wollen, vorerst Zeit gewonnen. Während Demonstrationen von Unterstützern des Vorhabens bisher überschaubar blieben, dürfte der breite gesellschaftliche Ausstand dagegen erneut aufflammen, sollte die Koalition ihre Reformen in den nächsten Wochen weiter voranzutreiben versuchen.

Daß der Premier die Zustimmung seines Ministers Ben Gvir zur Aussetzung der Reformbemühungen mit dem Versprechen »eigener« bewaffneter Sicherheitskräfte »erkaufte«, deutet jedenfalls darauf hin, daß die gesellschaftliche Krise längst nicht überwunden oder eine Zuspitzung abgewendet ist. Noch blieben und endeten die Demonstrationen gegen die Regierung – von Ausnahmen abgesehen – friedlich.

Damit allerdings erweist sich, wie tief verwurzelt, wie selbstverständlich zivilisierte Formen der politischen Auseinandersetzung im jüdischen Staat sind, wie stark die jüdische Demokratie tatsächlich ist. Während gerade repräsentative Umfragen die unter »Palästinensern« erschreckend breite Unterstützung auch und gerade terroristischer Gewalt dokumentieren, bewährt sich die Demokratie in Israel in der Krise.

Auf diese Weise ist und bleibt Israel ein leuchtendes Beispiel für zahlreiche Menschen in der Region. Für andere, und manche von ihnen behaupten von sich, »Menschenrechtsaktivisten« zu sein, bleibt es gerade deshalb Ziel ihrer verleumderischen Angriffe. Amnesty International und Co., diese billigen Cheerleader von Blutsäufern vom Schlage eines Abu Mazen, diskreditieren sich damit freilich nur selbst.

Loyalitätskrise

Nachdem die bis dahin regierende Große Koalition in Jerusalem ihre ohnehin knappe parlamentarische Mehrheit verloren hatte, fanden in Israel vorgezogene Parlamentswahlen zur 25. Knesset statt. Der Likud errang dabei zwar die meisten Stimmen, der Partei Benjamin Netanjahus gelang es trotz einer merklich höheren Wahlbeteiligung jedoch nicht, prozentual oder absolut Stimmen hinzuzugewinnen.

Auf dem zweiten Platz landete – wenn auch mit Abstand zum Likud – Yesh Atid, die führende Partei der bisherigen Regierungskoalition. Die Partei von Yair Lapid konnte im Vergleich zur 24. Knesset-Wahl mehr Stimmen auf sich vereinigen und auch ihren prozentualen Anteil ausbauen. Verlor der Likud 0,8 Prozentpunkte und kam auf 23,41 %, legte Yesh Atid um 3,8 Prozentpunkte auf 17,79 % zu.

Hätte es sich ob dieses Wahlausgangs womöglich empfohlen, eine Regierungskoalition zu bilden, der Likud, Yesh Atid und eine oder zwei kleinere Parteien angehören, entschied sich Benjamin Netanjahu eine konservativ-rechte Koalition zu formen, der auch Politiker angehören sollten, die »umstritten« zu nennen untertrieben wäre. Zwar ist die so entstandene Regierung fraglos demokratisch legitimiert.

Allerdings ließe sich wohl darüber diskutieren, ob sie tatsächlich den im Wahlergebnis gespiegelten Wünschen des Souveräns entspricht. Unübersehbar jedenfalls ist, daß größere Teile der israelischen Gesellschaft, nicht bloß ein paar »linke« Extremisten, mit der Regierung in Jerusalem hadern. Gegen sie wird demonstriert, Teile der Wirtschaft erwägen den Abzug aus Israel, in der Armee regt sich Unmut.

Mit Mühe und Not gelang es der staatlichen Fluggesellschaft El Al kürzlich, ein Besatzung zu finden, die sich bereit zeigte, Premierminister Benjamin Netanjahu zum Staatsbesuch in Italien zu fliegen, schon wird – bisher ein undenkbarer Gedanke – über einen »Streik« von Reservisten der Sicherheitskräfte spekuliert und denkbare Auswirkungen auf die Verteidigungsfähigkeit des jüdischen Staates.

Und dennoch scheint die Regierung in Jerusalem noch nicht gewillt, angemessen auf den breiten gesellschaftlichen Aus- und Aufstand zu reagieren. Durch Beschimpfungen jedenfalls läßt sich die sich abzeichnende Krise vermutlich kaum verhindern, eher scheinen die geeignet, die Konflikte zuzuspitzen. Eine Regierung, die sich vorgenommen hat, vier Jahre im Amt zu bleiben, sollte entsprechend agieren.

Alptraumpolitiker

In Israel haben am Wochenende erneut viele Menschen gegen Pläne der Regierung in Jerusalem für eine Justizreform demonstriert. Allein in Tel Aviv versammelten sich etwa 160.000 Menschen, um ihren Unmut über die Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu öffentlich zu machen. Auch aus weiteren Städten wurden Proteste gemeldet, auf die der Regierungschef reichlich unsouerän reagierte.

Zwar seien die meisten Teilnehmer der Demonstrationen loyale Staatsbürger, erklärte der Likud-Politiker nach Angaben der Tageszeitung Jerusalem Post, sie liefen allerdings »Extremisten« hinterher, die sie manipulierten und die Absicht hätten, Israel Neuwahlen zur Knesset aufzuzwingen. Eine »extremistische und gefährliche Gruppe«, die die Demonstrationen organisiere, wolle »Chaos im Land stiften«.

Während es nachvollziehbar ist, daß Benjamin Netanjahu die laute Kritik an seiner Regierung nicht eben mit Beifall beantwortet, überschreitet er eine Grenze, wenn er – ausgerechnet er, dessen Partei in der Vergangenheit durchaus die eine oder andere Selbstauflösung der Knesset provozierte! – Parlamentswahlen als »Chaos« diskreditiert und politischen Dissens in die Nähe von Extremismus zu rücken versucht.

In der Tat wüßten viele Bürger Israels es wohl zu schätzen, dauerte eine Legislaturperiode nicht nur in der Theorie vier Jahre, ein zumal ja selbst »nur« demokratisch legitimierter Politiker sollte davon absehen, das Mittel auch verfrühter Wahlen zu diskreditieren. In demokratisch verfaßten Staaten ist Macht »nur« verliehen, verliehen in Wahlen, und Macht muß sich ständig gegenüber dem Souverän rechtfertigen.

Es hat in den letzten paar Jahren Zeiten gegeben, in denen galt der Gedanke an einen »König Bibi« nicht als Schreckensszenario, weil der so Bezeichnete mit Gelassenheit, Argumenten und Handeln zu überzeugen wußte, statt mit wüsten Beschimpfungen Zweifel an seiner Zurechnungs- und Demokratiefähigkeit zu wecken. Es wäre wünschenswert, Benjamin Netanjahu erweckte wenigstens den Eindruck von Vernunft.

Beschämende Niveaulosigkeit

Mit dem Tod eines Achtjährigen, der beim jüngsten Anschlag eines »palästinensischen« Terroristen in der israelischen Hauptstadt Jerusalem schwer verletzt worden war, ist die Zahl der Todesopfer des Angriffs auf nunmehr drei gestiegen. Der seinen Verletzungen erlegene Junge ist ein Bruder des ebenfalls am Freitag ermordeten Sechsjährigen. Zwei weitere Opfer der Attacke kämpfen weiter mit ihren schweren Verletzungen.

Während noch unklar ist, ob sie den Tod bezwingen werden, hat Tally Gotliv, eine Abgeordnete des Likud im israelischen Parlament, Esther Hayut, der Präsidentin des Obersten Gerichtshofs in Jerusalem, vorgeworfen, sie sei für den Anschlag vom Freitag verantwortlich. Die Juristin hätte mit ihrer Kritik an den von Premier Benjamin Netanjahu vorangetriebenen Plänen für eine Justizreform den Angriff vom Freitag begünstigt.

Kritik an der Regierung in Jerusalem, so die Logik der Vertrauten des israelischen Ministerpräsidenten, erwecke den Eindruck, die israelische Nation sei »geschwächt« und daher »angreifbar«. Esther Hayut sei daher verantwortlich für den Anschlag. Tatsächlich werfen die geschmacklosen Vorwürfe ein Schlaglicht auf das nicht eben gesunde politische Klima in Israel. Zwar erntete Tally Gotliv auch aus dem Regierungslager Kritik.

Es ist jedoch bezeichnend, daß sich Premier Benjamin Netanjahu bisher nicht hinter Esther Hayut gestellt hat, die Präsidentin eines Verfassungsorgans. Genau das nämlich wäre die Aufgabe eines verantwortungsbewußten Regierungschefs: die Institutionen der Demokratie gegen Angriffe zu verteidigen, denen jeder Anstand fehlt. Das Niveau Tally Gotlivs sollte nicht repräsentativ sein für das der politischen Debatten in Israel.