Schlagwort: Demokratie

Beispielhafter Rechtsstaat

Am Dienstag hat der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu im gegen ihn laufenden Prozeß erstmals als Angeklagter ausgesagt. In dem bereits seit vier Jahren begonnenen Verfahren werden dem Chef der Regierung in Jerusalem Betrug, Untreue und Bestechlichkeit vorgeworfen. Der Likud-Politiker selbst weist die Vorwürfe zurück und sieht sich, wie er am Montag erklärte, als Opfer einer »gezielten Hexenjagd«.

Auch Benjamin Netanjahus Verteidiger Amit Hadad, einer der prominentesten Anwälte Israels, ließ sich nicht lumpen. In einer Erklärung vor der Anhörung seines Mandanten warf er den Ermittlern vor, sie hätten »kein Verbrechen untersucht, sondern einen Mann gejagt« und wie die Behörden des sowjetischen Diktators Josef Stalin »Verbrechen erfunden«, wenn sie kein belastendes Material gegen ihr Opfer hätten finden können.

Was im Prozeß gegen Benjamin Netanjahu die Anklage diskreditieren soll, ist mit Blick auf ein anderes gegen ihn anhängiges Verfahren tatsächlich auch ein großes Kompliment für die israelische Justiz: Die brachte gegen alle Widerstände und Versuche, sie zu behindern, einen amtierenden Regierungschef vor Gericht, der zudem seit inzwischen vierzehn Monaten einen Krieg um die Existenz des jüdischen Staates führen muß.

Die israelische Justiz beweist mit ihrem Vorgehen gegen Benjamin Netanjahu nämlich eindrücklich, welche Anmaßung der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) gegen ihn und seinen ehemaligen Verteidigungsminister Yaov Gallant darstellt. Israel ist ein Rechtsstaat, in dem selbst ein kriegführender Regierungschef nicht über dem Gesetz steht, dessen Justiz zweifellos auch eventuelle Kriegsverbrechen ahnden würde.

Erst dann indes, wenn solche Vergehen auf nationaler Ebene nicht verfolgt werden, wie das in Diktaturen regelmäßig der Fall ist, wäre überhaupt über eine Zuständigkeit des ICC nachzudenken – wie Washington erkennt Jerusalem den ICC derweil nicht an. Der Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu versucht daher nicht »nur«, den Verteidigungskrieg Israels zu diskreditieren, sondern greift auch die Existenz der jüdische Demokratie an.

Selbstdemontage

An diesem Donnerstag wird der ehemalige amerikanische Präsident Donald J. Trump in einem weiteren gegen ihn geführten Verfahren erstmals vor einem Gericht in Washington erwartet. Die in diesem Verfahren, dem dritten, das gegen den Republikaner derzeit läuft, geäußerten Vorwürfe wiegen schwer. So wird Donald J. Trump in der Klageschrift u.a. der »Verschwörung gegen die Vereinigten Staaten« beschuldigt.

Weitere Anklagepunkte werfen ihm im Zusammenhang mit den Ausschreitungen militanter Anhänger am 6. Januar 2021 in Washington die »Behinderung von Verfassungsorganen«, die »versuchte Behinderung der Arbeit des Kongresses« sowie den »versuchten Entzug verfassungsmäßig garantierter Rechte zur Wahl« vor, nicht eben schmeichelhafte Vorwürfe für jemanden, der erneut zur Präsidentschaftswahl antreten will.

Daß es Donald J. Trump an einigen dafür notwendig scheinenden Qualitäten mangelt, belegen seine erneuten wütenden Ausfälle unmittelbar vor dem anstehenden Gerichtstermin, laut denen er das Opfer einer Verfolgung wie im Nationalsozialismus sein will. Mit dieser Gleichsetzung der US-Demokratie mit der deutschen Barbarei der Jahre 1933 bis 1945 überhöht er sich und verharmlost zugleich den Nationalsozialismus.

Donald J. Trump mißachtet mit seinen Entgleisungen, die bei ihm freilich zum Geschäftsmodell gehören, das Andenken der Opfer nationalsozialistischer Verfolgung, er beleidigt mit ihnen die amerikanische Justiz, eine wichtige Säule der Gewaltenteilung, eine Grundfeste der Demokratie, der er dank der auch für ihn selbstverständlich geltenden Unschuldsvermutung überhaupt verdankt, noch tun zu können, wonach ihm beliebt.

Völlig unabhängig davon, wie dieses Verfahren ausgehen wird, ein Schuldspruch ist längst nicht sicher, hat Donald J. Trump mit seinen Äußerungen eine Grenze überschritten, die ein Bewerber um das Präsidentschaftsamt der Vereinigten Staaten zu überschreiten nicht einmal erwägen sollte. Menschen mit Anstand, Menschen mit Werten sollte er unwählbar sein. Für eine weitere Amtszeit im Weißen Haus ist er nicht geeignet.

Bigotte Sorge

Die von der Regierung um Ministerpräsident Benjamin Netanjahu vorangetriebene Justizreform hat am Montag eine wichtige Hürde in der Knesset genommen, dem israelischen Parlament. Während jene Parlamentarier, die das Projekt ablehnen, die Parlamentssitzung boykottierten, stimmten die anwesenden 64 Volksvertreter einhellig und damit einstimmig für eine Änderung bzw. die Abschaffung der sogenannten Angemessenheitsklausel.

Mit diesem Reformschritt werden Befugnisse des Obersten Gerichtshofs eingeschränkt, Gesetze sowie Entscheidungen von Regierungsmitgliedern als »unvernünftig« zu charakterisieren und deren Rücknahme einzufordern. Selbstverständlich kann diese Änderung wie das gesamte Reformvorhaben kritisiert werden, insbesondere durch Bürger Israels. Mahnende oder »besorgte« Ratschläge des Auslands indes verdienen ihrerseits Kritik.

Denn diese »Kritik« sagt mehr aus über die, die sie äußern, als über die in Israel geplante Justizreform. Läßt etwa das Weiße Haus verlauten, es sei »bedauerlich«, daß der Gesetzesvorschlag mit »der kleinstmöglichen Mehrheit« verabschiedet wurde, ist das vor allem peinlich für Washington: Das Parlament in Jerusalem hat 120 Sitze, die Mehrheit hat daher, ein volles Haus vorausgesetzt, wer oder was mindestens 61 Stimmen bekommt.

Zu Schwächen in der Beherrschung der Grundrechenarten offenbaren sich in der »Kritik« mangelnde Kenntnisse der Verhältnisse in Israel: Heißt es aus Berlin, man fürchte dort um »die Demokratie in Israel«, ist das nicht bloß unkonkret. Wird die Demokratie wirklich dadurch gefährdet, daß demokratisch legitimierte Institutionen gestärkt, ein Gremium hingegen, das bisher nicht demokratisch rückgebunden ist, geschwächt werden?

Kämen die deutschen Verfassungsrichter auf die Idee, einen Minister für »amtsunwürdig« zu erklären und damit dessen Entlassung zu verlangen, wollten die gleichen Richter selbst über die Ernennung neuer Verfassungswächter bestimmen, sie würden dafür wohl nicht überbordender demokratischer Begeisterung bezichtigt. Wer jedoch die Beschränkung von Befugnissen kritisiert, die es im »eigenen« Land noch nicht einmal gibt, ist bigott.

Fehlbesetzung

In Israel haben am Wochenende zahlreiche Menschen für und noch deutlich mehr gegen die von der Regierung in Jerusalem geplante Justizreform demonstriert. Mit dem umstrittenen Gesetzesvorschlag soll, fürchten die Gegner des Vorhabens, die Gewaltenteilung in Israel aufgeweicht werden, während ihre Befürworter argumentieren, durch eine Beschränkung der Macht des Obersten Gerichtshofs werde die Demokratie gestärkt.

Ende Dezember von der Knesset vereidigt, ist es Ministerpräsident Benjamin Netanjahu in den sieben Monaten seither ganz offensichtlich nicht gelungen, Kritik an der vor allem von ihm vorangetriebenen Reform auszuräumen, die die Machtbalance zwischen Regierung einer- und Oberstem Gerichtshof andererseits mit noch gar nicht völlig überschaubaren Folgen zugunsten von Legislative und Exekutive verschieben könnte.

Die Richter des Obersten Gerichtshofs werden nicht durch Wahlen bestimmt, Parlament und Regierung müssen sich Wahlen und Abstimmungen stellen. Während letztere freilich Gesetze formulieren und verabschieden können, obliegt es der Judikative, deren Einhaltung zu überprüfen und nötigenfalls Änderungen zu verlangen: Mögen sie auch demokratisch legitimiert sein, stehen Regierung und Parlament nicht über dem Gesetz.

Und leider ist nicht auszuschließen, daß Benjamin Netanjahu daran etwas ändern will. Er könnte jedenfalls sehr persönliche Motive dafür haben, die Möglichkeiten der Justiz zu beschränken. Davon nämlich könnte er im nach wie vor gegen ihn laufenden Verfahren profitieren, in dem ihm Korruption vorgeworfen wird. Deswegen sabotierte Benjamin Netanjahu in früheren Amtszeiten als Premier Ermittlungen der israelischen Justiz.

Auch deswegen ließ er mehrere Regierungskoalitionen platzen und bescherte Israel so einige verfrühte Neuwahlen. Machte der Politiker Benjamin Netanjahu sich durchaus verdient um den jüdischen Staat, verspielte er so längst das Ansehen, das er damit erwarb. Nun riskiert er aus den gleichen Gründen eine tiefe Spaltung der israelischen Gesellschaft, noch tieferes Mißtrauen in die staatliche Institutionen und die israelische Demokratie.

Möglicherweise gibt es gute Gründe für eine Reform der israelischen Justiz, für Neuverhandlungen des Verhältnisses zwischen den Gewalten. Steht jedoch zu befürchten, daß der Hauptgrund dafür die ganz persönlichen Interessen des amtierenden Ministerpräsidenten sowie persönliche Betroffenheiten einiger seiner Minister sein könnten, sollte sie verschoben werden. Benjamin Netanjahu ist als Reformer die falsche Besetzung.

Vor- und Feindbild

Der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu hat sich mit seiner Ankündigung, die geplante Justizreform aussetzen zu wollen, vorerst Zeit gewonnen. Während Demonstrationen von Unterstützern des Vorhabens bisher überschaubar blieben, dürfte der breite gesellschaftliche Ausstand dagegen erneut aufflammen, sollte die Koalition ihre Reformen in den nächsten Wochen weiter voranzutreiben versuchen.

Daß der Premier die Zustimmung seines Ministers Ben Gvir zur Aussetzung der Reformbemühungen mit dem Versprechen »eigener« bewaffneter Sicherheitskräfte »erkaufte«, deutet jedenfalls darauf hin, daß die gesellschaftliche Krise längst nicht überwunden oder eine Zuspitzung abgewendet ist. Noch blieben und endeten die Demonstrationen gegen die Regierung – von Ausnahmen abgesehen – friedlich.

Damit allerdings erweist sich, wie tief verwurzelt, wie selbstverständlich zivilisierte Formen der politischen Auseinandersetzung im jüdischen Staat sind, wie stark die jüdische Demokratie tatsächlich ist. Während gerade repräsentative Umfragen die unter »Palästinensern« erschreckend breite Unterstützung auch und gerade terroristischer Gewalt dokumentieren, bewährt sich die Demokratie in Israel in der Krise.

Auf diese Weise ist und bleibt Israel ein leuchtendes Beispiel für zahlreiche Menschen in der Region. Für andere, und manche von ihnen behaupten von sich, »Menschenrechtsaktivisten« zu sein, bleibt es gerade deshalb Ziel ihrer verleumderischen Angriffe. Amnesty International und Co., diese billigen Cheerleader von Blutsäufern vom Schlage eines Abu Mazen, diskreditieren sich damit freilich nur selbst.

Loyalitätskrise

Nachdem die bis dahin regierende Große Koalition in Jerusalem ihre ohnehin knappe parlamentarische Mehrheit verloren hatte, fanden in Israel vorgezogene Parlamentswahlen zur 25. Knesset statt. Der Likud errang dabei zwar die meisten Stimmen, der Partei Benjamin Netanjahus gelang es trotz einer merklich höheren Wahlbeteiligung jedoch nicht, prozentual oder absolut Stimmen hinzuzugewinnen.

Auf dem zweiten Platz landete – wenn auch mit Abstand zum Likud – Yesh Atid, die führende Partei der bisherigen Regierungskoalition. Die Partei von Yair Lapid konnte im Vergleich zur 24. Knesset-Wahl mehr Stimmen auf sich vereinigen und auch ihren prozentualen Anteil ausbauen. Verlor der Likud 0,8 Prozentpunkte und kam auf 23,41 %, legte Yesh Atid um 3,8 Prozentpunkte auf 17,79 % zu.

Hätte es sich ob dieses Wahlausgangs womöglich empfohlen, eine Regierungskoalition zu bilden, der Likud, Yesh Atid und eine oder zwei kleinere Parteien angehören, entschied sich Benjamin Netanjahu eine konservativ-rechte Koalition zu formen, der auch Politiker angehören sollten, die »umstritten« zu nennen untertrieben wäre. Zwar ist die so entstandene Regierung fraglos demokratisch legitimiert.

Allerdings ließe sich wohl darüber diskutieren, ob sie tatsächlich den im Wahlergebnis gespiegelten Wünschen des Souveräns entspricht. Unübersehbar jedenfalls ist, daß größere Teile der israelischen Gesellschaft, nicht bloß ein paar »linke« Extremisten, mit der Regierung in Jerusalem hadern. Gegen sie wird demonstriert, Teile der Wirtschaft erwägen den Abzug aus Israel, in der Armee regt sich Unmut.

Mit Mühe und Not gelang es der staatlichen Fluggesellschaft El Al kürzlich, ein Besatzung zu finden, die sich bereit zeigte, Premierminister Benjamin Netanjahu zum Staatsbesuch in Italien zu fliegen, schon wird – bisher ein undenkbarer Gedanke – über einen »Streik« von Reservisten der Sicherheitskräfte spekuliert und denkbare Auswirkungen auf die Verteidigungsfähigkeit des jüdischen Staates.

Und dennoch scheint die Regierung in Jerusalem noch nicht gewillt, angemessen auf den breiten gesellschaftlichen Aus- und Aufstand zu reagieren. Durch Beschimpfungen jedenfalls läßt sich die sich abzeichnende Krise vermutlich kaum verhindern, eher scheinen die geeignet, die Konflikte zuzuspitzen. Eine Regierung, die sich vorgenommen hat, vier Jahre im Amt zu bleiben, sollte entsprechend agieren.

Alptraumpolitiker

In Israel haben am Wochenende erneut viele Menschen gegen Pläne der Regierung in Jerusalem für eine Justizreform demonstriert. Allein in Tel Aviv versammelten sich etwa 160.000 Menschen, um ihren Unmut über die Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu öffentlich zu machen. Auch aus weiteren Städten wurden Proteste gemeldet, auf die der Regierungschef reichlich unsouerän reagierte.

Zwar seien die meisten Teilnehmer der Demonstrationen loyale Staatsbürger, erklärte der Likud-Politiker nach Angaben der Tageszeitung Jerusalem Post, sie liefen allerdings »Extremisten« hinterher, die sie manipulierten und die Absicht hätten, Israel Neuwahlen zur Knesset aufzuzwingen. Eine »extremistische und gefährliche Gruppe«, die die Demonstrationen organisiere, wolle »Chaos im Land stiften«.

Während es nachvollziehbar ist, daß Benjamin Netanjahu die laute Kritik an seiner Regierung nicht eben mit Beifall beantwortet, überschreitet er eine Grenze, wenn er – ausgerechnet er, dessen Partei in der Vergangenheit durchaus die eine oder andere Selbstauflösung der Knesset provozierte! – Parlamentswahlen als »Chaos« diskreditiert und politischen Dissens in die Nähe von Extremismus zu rücken versucht.

In der Tat wüßten viele Bürger Israels es wohl zu schätzen, dauerte eine Legislaturperiode nicht nur in der Theorie vier Jahre, ein zumal ja selbst »nur« demokratisch legitimierter Politiker sollte davon absehen, das Mittel auch verfrühter Wahlen zu diskreditieren. In demokratisch verfaßten Staaten ist Macht »nur« verliehen, verliehen in Wahlen, und Macht muß sich ständig gegenüber dem Souverän rechtfertigen.

Es hat in den letzten paar Jahren Zeiten gegeben, in denen galt der Gedanke an einen »König Bibi« nicht als Schreckensszenario, weil der so Bezeichnete mit Gelassenheit, Argumenten und Handeln zu überzeugen wußte, statt mit wüsten Beschimpfungen Zweifel an seiner Zurechnungs- und Demokratiefähigkeit zu wecken. Es wäre wünschenswert, Benjamin Netanjahu erweckte wenigstens den Eindruck von Vernunft.

Beschämende Niveaulosigkeit

Mit dem Tod eines Achtjährigen, der beim jüngsten Anschlag eines »palästinensischen« Terroristen in der israelischen Hauptstadt Jerusalem schwer verletzt worden war, ist die Zahl der Todesopfer des Angriffs auf nunmehr drei gestiegen. Der seinen Verletzungen erlegene Junge ist ein Bruder des ebenfalls am Freitag ermordeten Sechsjährigen. Zwei weitere Opfer der Attacke kämpfen weiter mit ihren schweren Verletzungen.

Während noch unklar ist, ob sie den Tod bezwingen werden, hat Tally Gotliv, eine Abgeordnete des Likud im israelischen Parlament, Esther Hayut, der Präsidentin des Obersten Gerichtshofs in Jerusalem, vorgeworfen, sie sei für den Anschlag vom Freitag verantwortlich. Die Juristin hätte mit ihrer Kritik an den von Premier Benjamin Netanjahu vorangetriebenen Plänen für eine Justizreform den Angriff vom Freitag begünstigt.

Kritik an der Regierung in Jerusalem, so die Logik der Vertrauten des israelischen Ministerpräsidenten, erwecke den Eindruck, die israelische Nation sei »geschwächt« und daher »angreifbar«. Esther Hayut sei daher verantwortlich für den Anschlag. Tatsächlich werfen die geschmacklosen Vorwürfe ein Schlaglicht auf das nicht eben gesunde politische Klima in Israel. Zwar erntete Tally Gotliv auch aus dem Regierungslager Kritik.

Es ist jedoch bezeichnend, daß sich Premier Benjamin Netanjahu bisher nicht hinter Esther Hayut gestellt hat, die Präsidentin eines Verfassungsorgans. Genau das nämlich wäre die Aufgabe eines verantwortungsbewußten Regierungschefs: die Institutionen der Demokratie gegen Angriffe zu verteidigen, denen jeder Anstand fehlt. Das Niveau Tally Gotlivs sollte nicht repräsentativ sein für das der politischen Debatten in Israel.

Demokratische Selbstverständlichkeiten

In Israel haben sich am Sonnabend erneut zahlreiche Menschen an Demonstrationen »gegen die Rechtsregierung« unter Premierminister Benjamin Netanjahu beteiligt. In Tel Aviv sollen sich mehr als 80.000 Menschen an den Protesten beteiligt haben; deutlich überschaubarer waren die Demonstrationen in anderen Metropolen des Landes, darunter die israelische Hauptstadt Jerusalem und Haifa.

War es den Protestierenden vor Wochenfrist noch mühelos gelungen, das Niveau der Satisfaktionsfähigkeit zu verfehlen, scheinen ausgerechnet dem »faschistischen Regime« in Jerusalem nachgesagte Anweisungen an die Sicherheitskräfte, die Benutzung nationalsozialistischer Symbolik gegebenenfalls durch Verhaftungen zu unterbinden, eine gewisse Versachlichung der Proteste herbeigeführt zu haben.

Gleichwohl bleibt eine »Kritik« fragwürdig, die mit inflationierten »Faschismus«-Vorwürfen nicht »nur« Antisemiten in aller Welt, darunter Regimes wie die in Teheran, Gaza oder Ramallah, in die Hände spielt, sondern eben diesen und dessen Verbrechen schamlos verharmlost. Und müßte nicht gerade auf das Parlament statt auf Straßenkampf setzen, wer jedenfalls vorgibt, »Faschismus« verhindern zu wollen?

Die Wahl zur 25. Knesset hat am 1. November 2022 stattgefunden, vor nicht einmal drei Monaten, die Regierung in Jerusalem verfügt in ihr über eine demokratisch legitimierte Mehrheit. Allein Benjamin Netanjahus Likud konnte bei der Wahl trotz einiger Verluste bei größerer Wahlbeteiligung noch etwas mehr als 1.1 Millionen Stimmen erringen und war damit die stärkste aller zur Wahl stehenden Parteien.

Wären die Knesset, wäre die Regierung in Jerusalem schlecht beraten, ignorierten sie Großdemonstrationen wie die in Tel Aviv, wäre es zugleich kein Ausweis funktionierender demokratischer Zustände, würde die politische Entscheidungsfindung auf die Straßen Tel Avivs verlegt. Wer die Institutionen der Demokratie erhalten will und sie stärken, muß sich ihrer auch bedienen, selbst wenn das mühsam scheint.

Kernkompetenz: Sohn

Während Benjamin Netanjahu sich anschickt, der nächste israelische Ministerpräsident zu werden, macht auch Yair Netanjahu wieder Schlagzeilen, dessen größte Leistung in seinem bisherigen Leben darin besteht, der Sohn seines Vaters zu sein. Und so würde wohl auch diesmal kaum jemand Notiz von Yair Netanjahu nehmen, ginge es in seinen jüngsten Äußerungen nicht einmal mehr um Benjamin Netanjahu.

Dem Likud-Politiker werden in fünf Fällen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme vorgeworfen, nach langen Ermittlungen wurde Ende 2019 gegen ihn schließlich Anklage erhoben und im Frühjahr 2020 der Prozeß wegen Korruption eröffnet, der das zuständige Bezirksgericht in Jerusalem und den Angeklagten noch Jahre beschäftigen könnte. Im Rechtsstaat Israel steht auch ein Ministerpräsident nicht über dem Gesetz.

Das hat Benjamin Netanjahu, der sich freilich vom Amt erhofft, Einfluß auf »sein« Verfahren nehmen zu können, gelernt, Yair Netanjahu dagegen hat das für Demokratien basale Prinzip der Gewaltenteilung offenbar noch immer nicht begriffen: In einem Rundfunkgespräch beließ er es nicht bei Vorwürfen gegen die israelische Justiz, sondern forderte für Ermittler und Kläger im Prozeß seines Vaters die Todesstrafe.

Zwar war auch Benjamin Netanjahu – selbst als amtierender Ministerpräsident – nicht eben zurückhaltend mit der Justiz umgegangen und ihr durchaus etwa »Verrat« vorgehalten. Davor allerdings, für seine Ankläger die Todesstrafe zu fordern, bewahrte Benjamin Netanjahu seine Vernunft dann doch noch. Daß er jetzt einerseits von Meinungsfreiheit spricht, aber seinem Sohn nicht zustimmt, spricht nicht gegen ihn.