Schlagwort: Gewaltenteilung

Selbstdemontage

An diesem Donnerstag wird der ehemalige amerikanische Präsident Donald J. Trump in einem weiteren gegen ihn geführten Verfahren erstmals vor einem Gericht in Washington erwartet. Die in diesem Verfahren, dem dritten, das gegen den Republikaner derzeit läuft, geäußerten Vorwürfe wiegen schwer. So wird Donald J. Trump in der Klageschrift u.a. der »Verschwörung gegen die Vereinigten Staaten« beschuldigt.

Weitere Anklagepunkte werfen ihm im Zusammenhang mit den Ausschreitungen militanter Anhänger am 6. Januar 2021 in Washington die »Behinderung von Verfassungsorganen«, die »versuchte Behinderung der Arbeit des Kongresses« sowie den »versuchten Entzug verfassungsmäßig garantierter Rechte zur Wahl« vor, nicht eben schmeichelhafte Vorwürfe für jemanden, der erneut zur Präsidentschaftswahl antreten will.

Daß es Donald J. Trump an einigen dafür notwendig scheinenden Qualitäten mangelt, belegen seine erneuten wütenden Ausfälle unmittelbar vor dem anstehenden Gerichtstermin, laut denen er das Opfer einer Verfolgung wie im Nationalsozialismus sein will. Mit dieser Gleichsetzung der US-Demokratie mit der deutschen Barbarei der Jahre 1933 bis 1945 überhöht er sich und verharmlost zugleich den Nationalsozialismus.

Donald J. Trump mißachtet mit seinen Entgleisungen, die bei ihm freilich zum Geschäftsmodell gehören, das Andenken der Opfer nationalsozialistischer Verfolgung, er beleidigt mit ihnen die amerikanische Justiz, eine wichtige Säule der Gewaltenteilung, eine Grundfeste der Demokratie, der er dank der auch für ihn selbstverständlich geltenden Unschuldsvermutung überhaupt verdankt, noch tun zu können, wonach ihm beliebt.

Völlig unabhängig davon, wie dieses Verfahren ausgehen wird, ein Schuldspruch ist längst nicht sicher, hat Donald J. Trump mit seinen Äußerungen eine Grenze überschritten, die ein Bewerber um das Präsidentschaftsamt der Vereinigten Staaten zu überschreiten nicht einmal erwägen sollte. Menschen mit Anstand, Menschen mit Werten sollte er unwählbar sein. Für eine weitere Amtszeit im Weißen Haus ist er nicht geeignet.

Bigotte Sorge

Die von der Regierung um Ministerpräsident Benjamin Netanjahu vorangetriebene Justizreform hat am Montag eine wichtige Hürde in der Knesset genommen, dem israelischen Parlament. Während jene Parlamentarier, die das Projekt ablehnen, die Parlamentssitzung boykottierten, stimmten die anwesenden 64 Volksvertreter einhellig und damit einstimmig für eine Änderung bzw. die Abschaffung der sogenannten Angemessenheitsklausel.

Mit diesem Reformschritt werden Befugnisse des Obersten Gerichtshofs eingeschränkt, Gesetze sowie Entscheidungen von Regierungsmitgliedern als »unvernünftig« zu charakterisieren und deren Rücknahme einzufordern. Selbstverständlich kann diese Änderung wie das gesamte Reformvorhaben kritisiert werden, insbesondere durch Bürger Israels. Mahnende oder »besorgte« Ratschläge des Auslands indes verdienen ihrerseits Kritik.

Denn diese »Kritik« sagt mehr aus über die, die sie äußern, als über die in Israel geplante Justizreform. Läßt etwa das Weiße Haus verlauten, es sei »bedauerlich«, daß der Gesetzesvorschlag mit »der kleinstmöglichen Mehrheit« verabschiedet wurde, ist das vor allem peinlich für Washington: Das Parlament in Jerusalem hat 120 Sitze, die Mehrheit hat daher, ein volles Haus vorausgesetzt, wer oder was mindestens 61 Stimmen bekommt.

Zu Schwächen in der Beherrschung der Grundrechenarten offenbaren sich in der »Kritik« mangelnde Kenntnisse der Verhältnisse in Israel: Heißt es aus Berlin, man fürchte dort um »die Demokratie in Israel«, ist das nicht bloß unkonkret. Wird die Demokratie wirklich dadurch gefährdet, daß demokratisch legitimierte Institutionen gestärkt, ein Gremium hingegen, das bisher nicht demokratisch rückgebunden ist, geschwächt werden?

Kämen die deutschen Verfassungsrichter auf die Idee, einen Minister für »amtsunwürdig« zu erklären und damit dessen Entlassung zu verlangen, wollten die gleichen Richter selbst über die Ernennung neuer Verfassungswächter bestimmen, sie würden dafür wohl nicht überbordender demokratischer Begeisterung bezichtigt. Wer jedoch die Beschränkung von Befugnissen kritisiert, die es im »eigenen« Land noch nicht einmal gibt, ist bigott.

Fehlbesetzung

In Israel haben am Wochenende zahlreiche Menschen für und noch deutlich mehr gegen die von der Regierung in Jerusalem geplante Justizreform demonstriert. Mit dem umstrittenen Gesetzesvorschlag soll, fürchten die Gegner des Vorhabens, die Gewaltenteilung in Israel aufgeweicht werden, während ihre Befürworter argumentieren, durch eine Beschränkung der Macht des Obersten Gerichtshofs werde die Demokratie gestärkt.

Ende Dezember von der Knesset vereidigt, ist es Ministerpräsident Benjamin Netanjahu in den sieben Monaten seither ganz offensichtlich nicht gelungen, Kritik an der vor allem von ihm vorangetriebenen Reform auszuräumen, die die Machtbalance zwischen Regierung einer- und Oberstem Gerichtshof andererseits mit noch gar nicht völlig überschaubaren Folgen zugunsten von Legislative und Exekutive verschieben könnte.

Die Richter des Obersten Gerichtshofs werden nicht durch Wahlen bestimmt, Parlament und Regierung müssen sich Wahlen und Abstimmungen stellen. Während letztere freilich Gesetze formulieren und verabschieden können, obliegt es der Judikative, deren Einhaltung zu überprüfen und nötigenfalls Änderungen zu verlangen: Mögen sie auch demokratisch legitimiert sein, stehen Regierung und Parlament nicht über dem Gesetz.

Und leider ist nicht auszuschließen, daß Benjamin Netanjahu daran etwas ändern will. Er könnte jedenfalls sehr persönliche Motive dafür haben, die Möglichkeiten der Justiz zu beschränken. Davon nämlich könnte er im nach wie vor gegen ihn laufenden Verfahren profitieren, in dem ihm Korruption vorgeworfen wird. Deswegen sabotierte Benjamin Netanjahu in früheren Amtszeiten als Premier Ermittlungen der israelischen Justiz.

Auch deswegen ließ er mehrere Regierungskoalitionen platzen und bescherte Israel so einige verfrühte Neuwahlen. Machte der Politiker Benjamin Netanjahu sich durchaus verdient um den jüdischen Staat, verspielte er so längst das Ansehen, das er damit erwarb. Nun riskiert er aus den gleichen Gründen eine tiefe Spaltung der israelischen Gesellschaft, noch tieferes Mißtrauen in die staatliche Institutionen und die israelische Demokratie.

Möglicherweise gibt es gute Gründe für eine Reform der israelischen Justiz, für Neuverhandlungen des Verhältnisses zwischen den Gewalten. Steht jedoch zu befürchten, daß der Hauptgrund dafür die ganz persönlichen Interessen des amtierenden Ministerpräsidenten sowie persönliche Betroffenheiten einiger seiner Minister sein könnten, sollte sie verschoben werden. Benjamin Netanjahu ist als Reformer die falsche Besetzung.

Beschämende Niveaulosigkeit

Mit dem Tod eines Achtjährigen, der beim jüngsten Anschlag eines »palästinensischen« Terroristen in der israelischen Hauptstadt Jerusalem schwer verletzt worden war, ist die Zahl der Todesopfer des Angriffs auf nunmehr drei gestiegen. Der seinen Verletzungen erlegene Junge ist ein Bruder des ebenfalls am Freitag ermordeten Sechsjährigen. Zwei weitere Opfer der Attacke kämpfen weiter mit ihren schweren Verletzungen.

Während noch unklar ist, ob sie den Tod bezwingen werden, hat Tally Gotliv, eine Abgeordnete des Likud im israelischen Parlament, Esther Hayut, der Präsidentin des Obersten Gerichtshofs in Jerusalem, vorgeworfen, sie sei für den Anschlag vom Freitag verantwortlich. Die Juristin hätte mit ihrer Kritik an den von Premier Benjamin Netanjahu vorangetriebenen Plänen für eine Justizreform den Angriff vom Freitag begünstigt.

Kritik an der Regierung in Jerusalem, so die Logik der Vertrauten des israelischen Ministerpräsidenten, erwecke den Eindruck, die israelische Nation sei »geschwächt« und daher »angreifbar«. Esther Hayut sei daher verantwortlich für den Anschlag. Tatsächlich werfen die geschmacklosen Vorwürfe ein Schlaglicht auf das nicht eben gesunde politische Klima in Israel. Zwar erntete Tally Gotliv auch aus dem Regierungslager Kritik.

Es ist jedoch bezeichnend, daß sich Premier Benjamin Netanjahu bisher nicht hinter Esther Hayut gestellt hat, die Präsidentin eines Verfassungsorgans. Genau das nämlich wäre die Aufgabe eines verantwortungsbewußten Regierungschefs: die Institutionen der Demokratie gegen Angriffe zu verteidigen, denen jeder Anstand fehlt. Das Niveau Tally Gotlivs sollte nicht repräsentativ sein für das der politischen Debatten in Israel.

Hinhaltetaktik

Der Oberste Gerichtshof in Jerusalem hat einen Antrag der israelischen Regierung zurückgewiesen, die Verlegung der illegalen Siedlung Khan al-Ahmar aufzuschieben. Die Regierung in Jerusalem hatte in ihrem Antrag um einen weiteren viermonatigen Aufschub gebeten, um ihre Pläne zur Umsetzung der Räumungsentscheidung für die Beduinen-Siedlung zu vollenden, die freilich bereits aus dem Jahr 2018 stammt.

Damals hatte der Oberste Gerichtshof Jerusalem letztinstanzlich zur Evakuierung Khan al-Ahmars aufgefordert. Seither haben mehrere israelische Regierungen die Umsetzung des höchstrichterlichen Auftrags immer wieder aufgeschoben. In dem »Dorf« in den umstrittenen Gebieten lebten damals etwa 180 Beduinen in unmittelbarer Nähe einer Schnellstraße unter Bedingungen, die seither nicht zumutbarer geworden sind.

In dem Streit um Khan al-Ahmar sind freilich auch das Regime in Ramallah sowie die Europäische Union verwickelt, durch deren Einmischung eine Lösung auch und gerade im Sinn der Bewohner der Siedlung bisher ver- oder zumindest behindert wurde. Jerusalem bietet ihnen ein in der Nähe gelegenes und durch öffentliche Infrastruktur erschlossenes Ausweichquartier, das einen weit höheren Lebensstandard ermöglicht.

Und erst vor wenigen Tagen verirrten sich erneut leider nicht wenige Vertreter europäischer Staaten nach Khan al-Ahmar, um mit ihrem »Solidaritätsbesuch« deutlich zu machen, daß ihnen die elenden Lebensumstände der Menschen in Khan al-Ahmar in der Tat völlig gleichgültig sind. Die könnten nämlich längst umgezogen sein. Ramallah und Brüssel ist es wichtiger, die israelische Autorität im C-Gebiet zu untergraben.

Es ist gerade deshalb traurig, daß Jerusalem es bisher noch nicht geschafft haben will, seine Vorbereitungen zur Umsiedlung Khan al-Ahmars abzuschließen. Wird Jerusalem auch aus Europa gegenwärtig immer wieder eine Abkehr von rechtsstaatlichen Prinzipien vorgeworfen, könnte die dortige Regierung mit einer alsbaldigen Verlegung Khan al-Ahmars demonstrieren, wie bedeutsam ihr die israelische Justiz ist.

Kernkompetenz: Sohn

Während Benjamin Netanjahu sich anschickt, der nächste israelische Ministerpräsident zu werden, macht auch Yair Netanjahu wieder Schlagzeilen, dessen größte Leistung in seinem bisherigen Leben darin besteht, der Sohn seines Vaters zu sein. Und so würde wohl auch diesmal kaum jemand Notiz von Yair Netanjahu nehmen, ginge es in seinen jüngsten Äußerungen nicht einmal mehr um Benjamin Netanjahu.

Dem Likud-Politiker werden in fünf Fällen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme vorgeworfen, nach langen Ermittlungen wurde Ende 2019 gegen ihn schließlich Anklage erhoben und im Frühjahr 2020 der Prozeß wegen Korruption eröffnet, der das zuständige Bezirksgericht in Jerusalem und den Angeklagten noch Jahre beschäftigen könnte. Im Rechtsstaat Israel steht auch ein Ministerpräsident nicht über dem Gesetz.

Das hat Benjamin Netanjahu, der sich freilich vom Amt erhofft, Einfluß auf »sein« Verfahren nehmen zu können, gelernt, Yair Netanjahu dagegen hat das für Demokratien basale Prinzip der Gewaltenteilung offenbar noch immer nicht begriffen: In einem Rundfunkgespräch beließ er es nicht bei Vorwürfen gegen die israelische Justiz, sondern forderte für Ermittler und Kläger im Prozeß seines Vaters die Todesstrafe.

Zwar war auch Benjamin Netanjahu – selbst als amtierender Ministerpräsident – nicht eben zurückhaltend mit der Justiz umgegangen und ihr durchaus etwa »Verrat« vorgehalten. Davor allerdings, für seine Ankläger die Todesstrafe zu fordern, bewahrte Benjamin Netanjahu seine Vernunft dann doch noch. Daß er jetzt einerseits von Meinungsfreiheit spricht, aber seinem Sohn nicht zustimmt, spricht nicht gegen ihn.

Peinlicher Ausfall

In der israelischen Hauptstadt Jerusalem beginnt heute der Prozeß gegen den eben von der Knesset im Amt bestätigten Premierminister Benjamin Netanjahu. Bei Beginn seiner ersten Amtszeit als Regierungschef im Mai 1996 der jüngste Politiker auf diesem Posten, ist Benjamin Netanjahu heute der erste Premierminister Israels, der sich einem Gerichtsverfahren stellen muß, während er im Amt ist.

Demonstriert der nach langwierigen Ermittlungen am Sonntag endlich eröffnete Prozeß, in dem Benjamin Netanjahu in mehreren Fällen Korruption vorgeworfen wird, die Unabhängigkeit der israelischen Justiz, wird sie aus genau diesem Grund auch vom Angeklagten und einigen seiner Anhänger angegriffen. Was man ihm womöglich noch nachsehen kann, ist bei den anderen jedoch inakzeptabel.

So erklärte etwa Parlamentssprecher Yariv Levin, der Prozeßauftakt werde als »ein Tiefpunkt des israelischen Rechtsstaates« in die Geschichte eingehen. Spätestens wenn – oder besser: gerade wenn – Benjamin Netanjahu freigesprochen werden sollte, was ja durchaus noch möglich scheint, wird sich erweisen, wie unüberlegt, wie dumm solche Attacken auf die Legitimität der israelischen Justiz sind.

Demokratien zeichnen sich durch funktionierende Gewaltenteilung aus. Mit seinem Frotalangriff jedoch diskreditiert der Parlamentssprecher als Vertreter der Legislative die Judikative auf höchst unangemessene Weise. Er trifft und bringt mit ihm auch die dritte Staatsgewalt in Mißkredit, die durch Premier Benjamin Netanjahu repräsentierte Exekutive. Zum Prozeß freilich ist das gewiß kein Beitrag.

Trauerspiel

Sechs Wochen nach den vorgezogenen Wahlen zur 21. Knesset könnte Israel wieder kurz vor Parlamentswahlen stehen. Zwar ging das rechte Lager gestärkt aus der Wahl am 9. April hervor, Premier Benjamin Netanjahu ist es dennoch nicht gelungen, eine Koalition zu schmieden, die ihm den Amtserhalt ermöglicht. In der Nacht zum Donnerstag läuft die verlängerte Frist zur Regierungsbildung ab.

Die bisherigen Koalitionsverhandlungen prägte vor allem der Wunsch des Likud-Politikers, einen politischen Ausweg aus dem gegen ihn laufenden Verfahren wegen des Verdachts auf Korruption zu finden. Hat sich Benjamin Netanjahu zweifellos um Israel verdient gemacht, beschädigt er mit dieser Schwerpunktsetzung nicht nur den eigenen politischen Ruf, sondern auch den des Rechtsstaats.

Gerade in Demokratien stehen auch und gerade Amt- und Mandatsträger nicht über dem Gesetz. Sie genießen als solche zwar durchaus einen gewissen Schutz vor Strafverfolgung – Immunität und Indemnität -, die können aber von Parlament oder Präsident aufgehoben werden, um der Justiz ihre Arbeit zu ermöglichen. Benjamin Netanjahu greift aus persönlichen Gründen diese Gewaltenteilung an.

Demonstrierten am Wochenende aus diesem Grund Zehntausende in Tel Aviv gegen den amtierenden Premier, traten sie in der Tat ein für die jüdische Demokratie, die zu verteidigen freilich allererste Aufgabe eines jeden demokratischen Politikers sein sollte. Benjamin Netanjahu geht es hingegen inzwischen leider nur noch um sich selbst. Den Zeitpunkt, in Würde zu gehen, hat er verpaßt.

Sollten seine Bemühungen um eine Koalitionsbildung in dieser Woche scheitern, hätte er nach ersten Umfragen in Neuwahlen durchaus wieder Chancen. Gerüchte über ein Gesetz zur Auflösung der erst gewählten Knesset sind daher wohl mehr als bloß Hirngespinste. Das Ende der politischen Karriere Benjamin Netanjahus dürfte dadurch allerdings nur noch unrühmlicher werden. Schade.