Schlagwort: Benjamin Netanjahu

Vertuschungsmanöver

Seit Juni 2021 ist Karim Khan Chefankläger des in Den Haag residierenden Internationalen Strafgerichtshofs (ICC). Mit den von ihm erwirkten Internationalen Haftbefehlen gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und dessen ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant machte er sich seither einen Namen unter Israelfeinden in aller Welt und den ICC zu ihrem Werkzeug.

Darum, mögliches Unrecht im Kampf Israels zur Zerschlagung der Hamas und zur Befreiung ihrer jüdischen Geiseln aufzudecken und es zu sanktionieren, ging und geht es Karim Khan mit seiner Kampagne gegen israelische Politiker zuletzt. Selbst der amerikanische Präsident Joe Biden nannte die Haftbefehle »unverschämt«. Und inzwischen wird immer deutlicher, welche Motive Karim Khan dazu getrieben haben.

Der Chefankläger könnte mit seinen übergriffigen Haftbefehlen versucht haben, von eigenem Fehlverhalten abzulenken, das zwischenzeitlich sogar die Vereinten Nationen einräumten. Eine interne Untersuchungskommission bestätigte, daß Karim Khan für ein toxisches Klima in seinem Büro am ICC verantwortlich sei, und seine Rachsucht gegenüber Opfern seiner Übergriffe, die sich über ihn beschwert hatten.

Das Wall Street Journal zitierte nun am Wochenende Aussagen einer seiner Mitarbeiterinnen gegenüber Ermittlern der Vereinten Nationen, nach denen Karim Khan sie auf gemeinsamen Dienstreisen mehrmals zu sexuellen Handlungen gezwungen haben soll. Weitere Mitarbeiterinnen sollen sich ähnlich geäußert haben. Die von Karim Khan bestrittenen Vorwürfe waren kurz vor dem Erlaß seiner Haftbefehle laut geworden.

Könnten die schlagzeilenträchtigen Ermittlungen Karim Khans gegen Israel und führende Politiker in Jerusalem ein Ablenkungsmanöver sein? Der zeitliche Zusammenhang spricht nicht gegen diese Vermutung, zumal der ICC nicht für Israel zuständig ist, dessen Justiz selbst gegen eventuelle Kriegsverbrechen in Gaza vorgeht. Der ICC sollte sich zur Schadensbegrenzung von Karim Khan trennen und dessen Haftbefehle kassieren.

Zynischer Spaltungsversuch

Noch an diesem Montag könnte mit Edan Alexander die letzte noch lebende jüdische Geisel der Hamas mit israelisch-amerikanischer Staatsbürgerschaft freikommen. Die geplante Freilassung des jungen Mannes, den die islamistische Terrororganisation seit ihrem barbarischen Überfall auf Israel in ihrer Gewalt hat, wurde vom Büro des israelischen Premiers Benjamin Netanjahu in einer kurzen Mitteilung bestätigt.

Während in der Erklärung der militärische Druck auf die Hamas hervorgehoben wird, der die bedingungslose Freilassung Edan Alexanders herbeigeführt habe, könnten die Islamisten mit ihr freilich auch versuchen, Jerusalem und Washington gegeneinander auszuspielen. US-Präsident Donald J. Trump wird in den nächsten Tagen im Nahen Osten erwartet, doch in Israel wird er voraussichtlich nicht Station machen.

Das Verhältnis zwischen dem amerikanischen Präsidenten und Premier Benjamin Netanjahu scheint vielen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz gegenwärtig etwas angespannt zu sein. Mit der Freilassung Edan Alexanders als »Geschenk« ausgerechnet zum Auftakt der Nahostvisite Donald J. Trumps könnte die Hamas diese Spannungen zu vertiefen suchen, um Israel international weiter zu isolieren und zu schwächen.

Wurde die Regierung in Jerusalem von der zwischen Washington und den Houthi-Terroristen verabredeten Waffenruhe überrascht, sollten Premierminister Benjamin Netanjahu und Präsident Donald J. Trump sich nicht von islamistischen Terroristen in den Diensten des Regimes in Teheran vorführen lassen und ihrer Taktik ein starkes Zeichen der Gemeinsamkeit entgegensetzen. Schon um der verbliebenen Geiseln willen.

Entscheidung mit Haltung

Ungarn hat am Donnerstag seine Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshof (ICC) zurückgezogen. Wie die Regierung in Budapest mitteilte, reagiert Ungarn mit diesem Schritt auf die Politisierung des in Den Haag ansässigen Gerichts, das deshalb längst keine »respektable Institution« mehr sei. Zwar hatte Ungarn das Gericht zuvor anerkannt, das ungarische Parlament hatte das Römische Statut, die Arbeitsgrundlage des ICC, aber nie ratifiziert.

Als Anlaß für den Schritt nennt Budapest den vom mit der islamistischen Terrororganisation Hamas befreundeten ANC-Regime im vergangenen Jahr erwirkten »Internationalen Haftbefehl« gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, mit dem das Gericht sich in den antisemitischen Vernichtungskrieg der »Achse des Widerstands« gegen Israel hineinziehen ließ, zumal strittig ist, ob der ICC überhaupt für den jüdischen Staat zuständig ist.

Den wie etwa die Vereinigten Staaten hat auch Jerusalem den Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkannt. Israel verfügt als Demokratie über ein international anerkanntes und gelobtes Rechtssystem, das selbst in der Lage und gewillt ist, auch Rechtsverstöße zu verfolgen, falls es im Rahmen des Kampfs zur Zerschlagung der Hamas und zur Befreiung der noch in ihrer Gewalt befindlichen jüdischen Geiseln dazu gekommen sein oder noch kommen sollte.

Mit seiner nach Verhängung des »Internationalen Haftbefehls« ausgesprochenen Einladung an Benjamin Netanjahu hatte Regierungschef Viktor Orbán demonstriert, daß die besonders in Europa gern verkündete Solidarität mit dem jüdischen Staat keine Leerformel sein muß. Nannte die amerikanische Regierung unter Präsident Joe Biden den antisemitisch motivierten Haftbefehl »empörend«, verhängte Amtsnachfolger Donald J. Trump Sanktionen gegen den ICC.

Ungarn, das derzeit vom israelischen Premier besucht wird, gehört in der EU zu den wenigen Staaten, die regelmäßig antiisraelischen Beschlüssen die Zustimmung verweigern. Bedient sich Viktor Orbán in der Auseinandersetzung mit politischen Gegnern durchaus auch antisemitischer Motive, ist es nun um so beschämender für seine zahlreichen europäischen Kritiker, daß ausgerechnet sein Land sich konsequent dem Mißbrauch internationalen Rechts widersetzt.

Absage an die »palästinensische Sache«

Seit Anfang des Monats haben nach israelischen Angaben bereits etwa 1.000 »Palästinenser« Gaza verlassen, in der nächsten Woche sollen weitere 600 Menschen folgen. Wie COGAT, das beim israelischen Verteidigungsministerium angesiedelte Büro für zivile Angelegenheiten in Gaza und den umstrittenen Gebieten, meldete, haben die »Palästinenser« Gaza freiwillig verlassen, 70 von ihnen etwa am letzten Mittwoch in Richtung Europa.

Anfang Februar hatte der israelische Verteidigungsminister Israel Katz die Streitkräfte angewiesen, Möglichkeiten zur Unterstützung von »Palästinensern«, die Gaza verlassen wollten, zu schaffen. Erwogen bereits vor dem barbarischen Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 viele und vor allem jüngere »Palästinenser«, sich außerhalb Gazas ein Leben aufzubauen, soll jetzt eine neue israelische Behörde ihnen dabei behilflich sein.

Der amerikanische Präsident Donald J. Trump hatte ebenfalls Anfang Februar während eines Besuchs des israelischen Premiers Benjamin Netanjahu in Washington vorgeschlagen, »Palästinensern«, die das wollten, sollte die Ausreise aus Gaza ermöglicht werden. Damit sollte, so die Idee, der Kampf zur Zerschlagung der islamistischen Terrororganisation Hamas und ein grundlegender Wiederaufbau im Anschluß daran erleichtert werden.

Stieß der US-Präsident mit diese Vorstellungen auf erhebliche Kritik – freilich vor allem außerhalb »Palästinas« -, soll inzwischen sogar Ägypten die Bereitschaft geäußert haben, etwa eine halbe Million »Palästinenser« aufzunehmen. Washington soll Kairo im Gegenzug Unterstützung im Milliardenhöhe angeboten haben. Auch mit afrikanischen Staaten soll es Verhandlungen über die Aufnahme von »Palästinensern« aus Gaza geben.

Selbst wenn solche Berichte noch oft dementiert werden und Washington wie Jerusalem weiter wahrheitswidrig vorgeworfen wird, sie planten »Zwangsvertreibungen« oder gar »ethnische Säuberungen«, senden jene »Palästinenser«, die Gaza jetzt den Rücken kehren, ein starkes Signal aus. Was immer ihre persönlichen Motive sein mögen, sie haben es gründlich satt, von angeblich wohlmeinenden »Freunden« weiter der Hamas ausgeliefert zu werden.

Ausgeschlagenes Angebot

Die Regierung in Jerusalem hat zum Ablauf der ersten Phase des Deals Lieferungen von humanitären Gütern nach Gaza untersagt. Israel reagiert damit auf die Weigerung der Hamas, auf von Jerusalem unterstützte Vorschläge Washingtons zu einer Verlängerung der Waffenruhe einzugehen, wie es in einer Erklärung des Büros von Premierminister Benjamin Netanjahu heißt. Die Entscheidung ist nach den Angaben mit Washington abgesprochen.

In der Tat war die Dauer der ersten Phase des Deals auf 42 Tage begrenzt. Mit deren Ablauf und angesichts des Fehlens einer Folgeabmachung ist auch die Grundlage für Lieferungen nach Gaza entfallen. Das Sicherheitskabinett in Jerusalem hatte zuvor dem Vorschlag des amerikanischen Nahost-Gesandten Steve Witkoff für eine Verlängerung der Waffenruhe zugestimmt, die für Verhandlungen über eine zweite Phase des Deals genutzt werden soll.

Die islamistische Terrororganisation, die noch mindestens 59 jüdische Geiseln in Gaza ihrer Gewalt hat, wies das amerikanische Angebot zurück. Mit den von ihr unter begeistertem Beifall der »palästinensischen Zivilgesellschaft« in Gaza inszenierten Übergaben von Geiseln an Vertreter des Internationalen Roten Kreuzes hatte die Hamas bereits deutlich gemacht, daß sie kein Interesse an einem Ende des von ihr im Oktober 2023 begonnenen Krieges hat.

Die Waffenruhe nutzte sie zum Wiederauf- und Ausbau ihrer terroristischen Infrastruktur sowie zur Rekrutierung weiterer »Kämpfer«. Daß es ihr jedenfalls nicht an Waffen und Transportmitteln fehlt, führte die Hamas in den vergangenen Wochen mehrfach vor. Auch der »palästinensische« Mob, der sich zu ihren Übergaben von Geiseln zusammenrottete, um sich an deren Erniedrigung zu ergötzen, zeigte dabei, daß es ihm lediglich an Zivilisiertheit mangelt.

Die Unterbrechung des Nachschubs nach Gaza ist daher also nur folgerichtig: Entweder gibt es keinerlei Bedarf oder die Prioritäten der Hamas sind andere. Und auch das Auswärtige Amt der Annalena Baerbock steuerte jüngst ein bedenkenswertes Argument für dessen Aussetzung bei: Die Präsenz internationalee Hilfe im »palästinensischen Gebiet untergräbt die Bemühungen der PA, als legitime Vertreterin palästinensischer Interessen zu agieren«.

Mitwisser

Mit der Übergabe der sterblichen Überreste vier weiterer ihrer am 7. Oktober 2023 gewaltsam nach Gaza verschleppten jüdischen Geiseln durch die Hamas und der Freilassung von über 600 in Israel inhaftierten »palästinensischen« Terroristen im Gegenzug geht die erste Phase des Deals ihrem Ende entgegen. Mit Ablauf des 28. Februar endet auch die zwischen der islamistischen Terrororganisation und Israel vereinbarte Waffenruhe.

Sollte der auf 42 Tage begrenzten ersten Phase eine weitere folgen, ist derzeit noch ungewiß, ob das Schweigen der Waffen weiter anhält. Ernsthafte Verhandlungen über die Freilassung weiterer Geiseln durch die Hamas eine Verstetigung der Waffenruhe müssen erst noch beginnen. Während die Hamas bereits mit dem Wiederaufbau ihrer zerstörten terroristischen Infrastruktur begonnen hat, gibt sie sich nach außen zugleich verhandlungsbereit.

Hatte der Druck des neuen amerikanischen Präsidenten Donald J. Trump den Deal erst möglich gemacht, steht die Regierung Jerusalem nun vor der Frage, ob sie sich weiter von den Islamisten in makabren Übergabeinszenierungen vorführen lassen will, die die zivilisierte Menschheit verhöhnen, oder ob das Ziel, eine möglichst hohe Zahl von Geiseln zu befreien, besser durch wiederaufgenommene militärische Operationen erreicht werden kann.

Für welche Option die Entscheidung schließlich auch fallen mag, Premier Benjamin Netanjahu wird für sie kaum mit Applaus rechnen dürfen. Etwas allerdings haben die vergangenen 40 Tage noch einmal deutlich gemacht: Mit der Hamas kann es keinen Frieden geben. Und: Kein »Palästinenser« kann nach dieser Zeit behaupten, nicht mindestens Mitwisser ihrer barbarischen Verbrechen zu sein, und wird sich deshalb fragen lassen müssen, weshalb er sie zuließ.

Historische Visite

Benjamin Netanjahu ist zu einem Besuch in Washington aufgebrochen, der in der Zukunft nicht allein deshalb als historisch bezeichnet werden könnte, weil der israelische Ministerpräsident der erste ausländische Gast Donald J. Trumps seit dessen Wiedereinzug in das Weiße Haus in Washington ist, sondern vor allem wegen der politischen Entscheidungen, die in den Gesprächen getroffen oder wenigstens vorbereitet werden.

Hat der von Washington vermittelte Deal bisher 13 jüdischen Geiseln der Hamas, die von den islamistischen Terroristen am 7. Oktober 2023 nach Gaza verschleppt wurden, die Freiheit gebracht, sollen in dieser Woche Verhandlungen über eine zweite Phase der Vereinbarung beginnen. Gegenwärtig haben die Islamisten mindestens 79 Geiseln in ihrer Gewalt, 20 von ihnen sollen noch in der ersten Phase des Deals freikommen.

Der Ausgang dieser Verhandlungen dürfte wesentlich beeinflussen, wie die Zukunft Gazas aussieht. Nicht weniger bedeutsam als die mögliche Fortführung des Deals sind amerikanisch-israelische Beratungen über den weiteren Umgang mit der Islamischen Republik Iran, die ja nicht »nur« mit ihrer »Achse des Widerstands« Israel und die gesamte Region bedroht: Das iranische Kernwaffenprogramm ist eine Gefahr für den Weltfrieden.

Der auslaufende Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA), bei seiner Vorstellung als diplomatische Meisterleistung gefeiert, hat sich als untauglich erwiesen, auch nur eines seiner Ziele zu erreichen. Das islamistische Regime in Teheran strebt weiter mit aller Macht nach Kernwaffen. Und es steht – auch dank seiner Allianzen mit Nordkorea und Rußland – nahe davor, zumindest über einsatzfähige »schmutzige« Bomben zu verfügen.

Mit direkten Raketenangriffen auf den jüdischen Staat hat das Mullah-Regime im vergangenen Jahr zudem unter Beweis gestellt, längst im Besitz geeigneter Trägersysteme zu sein. Wiederholt prahlten Repräsentanten des Regimes in den letzten Wochen mit ganzen unterirdischen »Raketenstädten«. Die Herausforderungen, vor denen Präsident Donald J. Trump und Premier Benjamin Netanjahu stehen, sind alles andere als Nebensächlichkeiten.

Beispielhafter Rechtsstaat

Am Dienstag hat der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu im gegen ihn laufenden Prozeß erstmals als Angeklagter ausgesagt. In dem bereits seit vier Jahren begonnenen Verfahren werden dem Chef der Regierung in Jerusalem Betrug, Untreue und Bestechlichkeit vorgeworfen. Der Likud-Politiker selbst weist die Vorwürfe zurück und sieht sich, wie er am Montag erklärte, als Opfer einer »gezielten Hexenjagd«.

Auch Benjamin Netanjahus Verteidiger Amit Hadad, einer der prominentesten Anwälte Israels, ließ sich nicht lumpen. In einer Erklärung vor der Anhörung seines Mandanten warf er den Ermittlern vor, sie hätten »kein Verbrechen untersucht, sondern einen Mann gejagt« und wie die Behörden des sowjetischen Diktators Josef Stalin »Verbrechen erfunden«, wenn sie kein belastendes Material gegen ihr Opfer hätten finden können.

Was im Prozeß gegen Benjamin Netanjahu die Anklage diskreditieren soll, ist mit Blick auf ein anderes gegen ihn anhängiges Verfahren tatsächlich auch ein großes Kompliment für die israelische Justiz: Die brachte gegen alle Widerstände und Versuche, sie zu behindern, einen amtierenden Regierungschef vor Gericht, der zudem seit inzwischen vierzehn Monaten einen Krieg um die Existenz des jüdischen Staates führen muß.

Die israelische Justiz beweist mit ihrem Vorgehen gegen Benjamin Netanjahu nämlich eindrücklich, welche Anmaßung der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) gegen ihn und seinen ehemaligen Verteidigungsminister Yaov Gallant darstellt. Israel ist ein Rechtsstaat, in dem selbst ein kriegführender Regierungschef nicht über dem Gesetz steht, dessen Justiz zweifellos auch eventuelle Kriegsverbrechen ahnden würde.

Erst dann indes, wenn solche Vergehen auf nationaler Ebene nicht verfolgt werden, wie das in Diktaturen regelmäßig der Fall ist, wäre überhaupt über eine Zuständigkeit des ICC nachzudenken – wie Washington erkennt Jerusalem den ICC derweil nicht an. Der Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu versucht daher nicht »nur«, den Verteidigungskrieg Israels zu diskreditieren, sondern greift auch die Existenz der jüdische Demokratie an.

Im Zweifel gegen Israel

Hatte die Regierung in Berlin noch am Freitag mit den Worten, eine Entscheidung über die Vollstreckung des Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) gegen den israelischen Premier Benjamin Netanjahu »stünde erst dann an, wenn ein Aufenthalt [..] in Deutschland absehbar« sei, genauere Auskünfte zu der Frage abgelehnt, hat Außenministerin Annalena Baerbock nun Klarheit darüber geschaffen, wo Deutschland steht.

Am Rande eines Treffens der Außenminister der G7-Staaten erklärte sie, ihre Regierung halte »sich an Recht und Gesetz, weil niemand über dem Gesetz steht«. Und sie ergänzte, »es gilt die Unabhängigkeit der Justiz, die in diesem Fall zu dem Schluss gekommen ist, dass es hinreichend Indizien für sie gibt, diesen Schritt jetzt zu unternehmen«, was als Ankündigung verstanden wird, Benjamin Netanjahu könnte in Deutschland eine Festnahme drohen.

Äußert Berlin in einer Stellungnahme zu einer Klage des südafrikanischen ANC-Regimes gegen Israel grundsätzliche Zweifel an der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs, die es damit begründet, das der jüdische ein Rechtsstaat mit einer überaus unabhängigen Justiz sei, scheinen die nun verflogen: Israel ist, jedenfalls aus der Sicht der amtierenden Regierung in Berlin, kein Rechtsstaat mehr und seine Justiz eine unfähige.

Galt die deutsche Außenministerin bereits als eine der treibenden Kräfte hinter einem gleichwohl in Berlin geleugneten Waffenembargo gegen den um seine Existenz kämpfenden jüdischen Staat, hat sie mit ihrer Klarstellung nun zumindest jede Unsichedrheit bezüglich ihrer und der Haltung der Reste der Regierung Olaf Scholz’ ausgeräumt. Deutschland steht nicht an der Seite Israels, sondern an der seiner Feinde, zu deren Instrument sich der ICC gemacht hat.

No go area Berlin

Seit der Internationale Strafgerichtshof in der vergangenen Woche seinen infamen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und dessen ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant veröffentlicht hat, vermeidet die Regierung in Berlin es beharrlich, sich unzweideutig entweder an die Seite des jüdischen Staates zu stellen oder gegen ihn. Einmal mehr »enthält« sich Deutschland ganz entschieden.

Während die amtierende Regierung in Washington die Haftbefehle als »empörend« zurückweist, haben republikanische Politiker bereits Sanktionen gegen den Gerichtshof in Den Haag angekündigt. Allerdings erkennen die Vereinigten Staaten – wie Israel und im übrigen wenigstens 70 weitere Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen – den Internationalen Strafgerichtshof (ICC), der deshalb so international gar nicht ist, nicht an.

Die kanadische Regierung andererseits verkündete eilig, sie werde selbstverständlich »internationales Recht achten«, eine Formulierung, bei der sich Justin Trudeau womöglich von London inspirieren ließ, wenngleich man dort »Spekulationen über hypothetische Fälle« ablehnte. Der niederländische Außenminister Caspar Veldkamp wiederum will die Haftbefehle vollstrecken, sagte vorerst aber nur eine geplante Reise nach Jerusalem ab.

Dekretierte Josep Borrell Fontelles, der antisemitische Chef des Auswärtigen Diensts der Europäischen Union (EEAS), die Entscheidung Den Haags sei für alle Mitgliedsstaaten der EU »bindend«, nannte der ungarische Regierungschef Viktor Orbán sie »dreist, zynisch und völlig inakzeptabel« und lud Benjamin Netanjahu zu einem Besuch nach Budapest ein. Er garantiere, daß die Haftbefehle des ICC in Ungarn »keine Wirkung« hätten.

Und Deutschland? Berlin, heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung, sei »einer der größten Unterstützer des IStGH«, was »auch Ergebnis der deutschen Geschichte« sei. »Gleichzeitig« sei eine ihrer »Konsequenz[en]«, dass uns einzigartige Beziehungen und eine große Verantwortung mit Israel verbinden«. Weitere Entscheidungen »stünde[n] erst dann an, wenn ein Aufenthalt von Premierminister Benjamin Netanjahu [..] absehbar ist«.