Schlagwort: Ressentiment

Fachleute

Kaum hat der jüdische Staat damit begonnen, sich der vom islamistischen Regime in Teheran nicht erst seit gestern ausgehenden Bedrohungen für seine Existenz, aber auch den Weltfrieden anzunehmen, herrscht kein Mangel an »Völkerrechtsexperten«, die wissen wollen, daß und weshalb Jerusalem sich damit ins Unrecht setze. »Der israelische Angriff auf den Iran verstößt gegen das Völkerrecht«, faßt etwa die Berliner Zeitung zusammen.

Während die israelischen Streitkräfte also mit offenbar illegalen, aber jedenfalls bisher sehr zielgenauen Schlägen gegen das iranische Kernwaffenprogramm vorgehen und immer weitere führende Kader des islamistischen Regimes in Teheran ausschalten, das die Vernichtung des »zionistischen Krebsgeschwürs« zu seiner Staatsdoktrin erklärt hat, fällt freilich auf, daß die gleichen »Experten« nichts zu sagen haben, zu dessen Reaktionen.

Gibt Jerusalem an, daß der iranische Luftraum bis nach Teheran bereits praktisch unter seiner Kontrolle stehe, israelische Einsätze in der Folge auch sehr präzise ausgeführt werden können, greift das Mullah-Regime Israel mit Raketen in großer Zahl an, die, wenn sie von den dadurch an ihre Grenzen gebrachten Luftverteidigungssystemen Israels nicht mehr abgefangen werden, vor allem zivile Ziele treffen und Angst und Terror verbreiten.

Doch so einig sich die »Völkerrechtsexperten« in ihrer Bewertung der israelischen Operation Rising Lion sind, so wenig kommt ihnen gleichzeitig die Frage in den Sinn, wie denn der massive Beschuß ziviler Zentren Israels durch die Reste des islamistischen Regimes und seiner »Achse des Widerstands« zu betrachten wäre. Klar, sie werden ja auch nicht danach befragt. Denn das könnte Feindbilder, mit denen man sich eingerichtet hat, stören.

Vorurteil

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag (ICC) hat am Montag Haftbefehle für mehrere israelische Politiker sowie Anführer der islamistischen Hamas beantragt. In einer Stellungnahme wirft Karim Khan den Hamas-Kadern Yahya Sinwar, Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri und Ismail Haniyeh richtigerweise vor, mit ihrer Hamas am 7. Oktober 2023 bei ihrem Überfall auf Israel Kriegsverbrechen begangen zu haben.

Dabei allerdings hätte es Karim Khan auch belassen sollen. Denn mit seinen Vorwürfen gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Yoav Gallant, denen er gleichfalls Kriegsverbrechen nachsagt, darunter etwa die »Verwendung von Hunger als Methode der Kriegführung«, stellt er die israelische Regierung nicht bloß auf eine Stufe mit den Terroristen, er delegitimiert auch die Selbstverteidigung Israels.

Er verwischt auf höchst unredliche Weise die Unterschiede zwischen Tätern und Opfern des barbarischen Pogroms vom vergangenen Oktober, mit dem die Hamas bewußt auch die Folgen für die »palästinensische« Bevölkerung in Gaza, die ihr verbrecherisches Handeln haben würde, heraufbeschwor, von denen er sie aber mit seinen Vorwürfen gegen die israelische Führung freispricht: Er versucht, den Kampf gegen die Hamas zu kriminalisieren.

Selbst wenn die Beantragung von Haftbefehlen, die den israelischen Politikern Auslandsreisen nahezu unmöglich machen würden, da sie ihre Festsetzung und Auslieferung fürchten müßten, nicht heißt, daß sie auch tatsächlich erlassen werden, hat der Chefankläger des ICC mit ihr bereits schweren Schaden angerichtet, denn er beschädigt mit seinem Gesuch den Ruf der jüdischen Demokratie und bestreitet die Legitimität ihres Existenzkampfs.

Wenn die Regierung in Washington den Schritt Karim Khans mit aller Entschiedenheit zurückweist, Präsident Joe Biden nennt ihn gar »unverschämt«, ist das die einzig angemessene Reaktion. Wer dagegen wie das Auswärtige Amt in Berlin sich davor drückt, eine klare Position zu dieser Zumutung zu äußern, die internationales Recht auf den Kopf stellt und letztlich eine Einladung an Aggressoren aller Art darstellt, gibt sich der Lächerlichkeit preis.