Schlagwort: BDS

Inklusives Oslo

Der erst kürzlich gewählte Stadtrat von Oslo hat sich im Rahmen seines »Arbeitsprogramms 2019-2023« dazu entschlossen, Produkte und Dienstleistungen von Juden aus den umstrittenen Gebieten zu boykottieren. Die norwegische Hauptstadt folgt damit weiteren Metropolen des Landes, die sich bereits mit ähnlichen Beschlüssen offiziell zu ihrer Unterstützung der BDS-Bewegung bekennen.

Getragen wird der Stadtrats-Beschluß von den Fraktionen der sozialdemokratischen Partei, der Grünen und der Sozialistischen Linkspartei, die mit der Politikerin Marianne Borgen auch das Stadtoberhaupt stellt. Die Sozialistin sieht es als ihre wichtigste Aufgabe, Oslo zu einer Stadt zu entwickeln, »die alle mit einbezieht« und insbesondere Kindern ideale Bedingungen zum Aufwachsen bietet.

Und da stören Juden offenbar, die sich nicht von Antisemiten vorschreiben lassen wollen, wo sie zu leben oder wohl besser noch zu sterben haben. Doch nicht nur »jüdische« Waren und Dienstleistungen aus den umstrittenen Gebieten sind von dem Boykott der norwegischen Hauptstadt betroffen, auch mit internationalen Unternehmen, die in den Gebieten operieren, will die Stadt nichts zu tun haben.

Der von »linken« Parteien dominierte Stadtrat von Oslo schließt sich mit seinem Beschluß einer Bewegung an, der selbst die Vereinten Nationen nicht völlig naiv gegenüberstehen. »Ziele, Aktivitäten und Wirkungen der BDS-Bewegung sind grundsätzlich antisemitisch«, heißt es unzweideutig in einem Bericht des Sonderberichterstatters für Religions- und Glaubensfreiheit der Weltorganisation.

Institutionalisierter Judenhaß scheint nach Ansicht des Stadtrats von Oslo Grundbedingung zu sein dafür, daß Kinder sich zu emanzipierten Erwachsenen entwickeln. Mit ihrem Boykott sorgt die Metropole dafür, daß Kinder und Jugendliche – aber auch Erwachsene – in dem Glauben leben, es sei völlig normal, Juden zu stigmatisieren und auszugrenzen. Und das auch noch Inklusion zu nennen.

Unter Druck

Ende September überraschte Ahmed Shaheed, der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Religions- und Glaubensfreiheit, mit einem Bericht, in dem er vor der BDS-Bewegung warnte: »Ziele, Aktivitäten und Wirkungen der BDS-Bewegung sind grundsätzlich antisemitisch«. »UN-Bericht gibt Israel freie Hand, die BDS-Bewegung zu verleumden«, schäumten prompt deren Anhänger.

An diesem Wochenende macht Ahmed Shaheed nun erneut Schlagzeilen: Er gehört zu den 5 Unterzeichnern eines Schreibens des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte an die Regierung in Berlin, in dem der Bundestagsbeschluß vom 17. Mai gerügt wird, mit dem die Parlamentarier der BDS-Bewegung Antisemitismus vorgeworfen und beschlossen hatten, sie nicht unterstützen zu wollen.

»Wir möchten unsere Sorge zum Ausdruck bringen, dass der Beschluss einen besorgniserregenden Trend setzt, die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit unverhältnismäßig einzuschränken«, heißt es nun in dem Brief, der auch Ahmed Shaheeds Unterschrift tragen und den Heiko Maas’ Auswärtiges Amt nun nach Angaben des Magazins innerhalb von 60 Tagen beantworten soll.

Führt das Schreiben der Vereinten Nationen einmal mehr vor, daß die Weltorganisation eine zutiefst antisemitische ist, ist es dennoch durchaus zu begrüßen: Denn es setzt Berlin unter Druck, sich zur BDS-Bewegung und dem sie betreffenden Parlamentsbeschluß zu positionieren. Davor hatten Angela Merkel und ihr Kabinett sich nämlich bisher selbst auf ganz ausdrückliche Nachfrage gedrückt.

Auch und gerade vor dem Hintergrund, daß Deutschland im Januar in den »Menschenrechtsrat« der Vereinten Nationen einziehen will, dürfte Berlin sich jetzt nicht mehr darum herummogeln können, ganz offiziell Farbe zu bekennen, zumal selbst fortgesetztes Ausweichen einige Klarheit bringen würde, was zahllose Sonntagsreden voller Bekenntnisse gegen Antisemitismus tatsächlich wert sind.

Entschlossener Einsatz

Am 17. Mai verabschiedete der Deutsche Bundestag einen Beschluß, mit dem die Parlamentarier sich selbst anhielten, der »BDS-Bewegung entschlossen entgegen[zu]treten«, um dadurch »Antisemitismus [zu] bekämpfen«. Einer der Befürworter des Antrags, der für Bündnis 90/Die Grünen aktive Omid Nouripour, meinte, die Bewegung sei wegen ihres Antisemitismus’ »schlicht unerträglich«.

Die BDS-Bewegung, die weltweit zahlreiche Anhänger hat, stößt auch in Deutschland – leider – auf große Zustimmung, zu ihren Unterstützern gehört in Deutschland auch die als »gemeinnützig« geltende Deutsch-palästinensische Gesellschaft e.V. (DPG). Auf ihrer Website freut die DPG sich, neben anderen Omid Nouripour »als Sachverständige[n] und Berater« für ihren Beirat gewonnen zu haben.

Der gleiche Omid Nouripour also, der der BDS-Bewegung »entschlossen entgegentreten« will, der ihr bescheinigt, »zynisch und menschenverachtend« zu sein, der »froh« war, »dass wir als Deutscher Bundestag [..] ein Zeichen [..] gegen diese Art von Antisemitismus setzen«, berät und unterstützt als Beirat eine Organisation, die sich zu der »schlicht unerträglichen« BDS-Bewegung bekennt.

Und es ist der gleiche Omid Nouripour, der sich darüber echauffiert, daß BILD am Dienstag thematisiserte, »wie deutsche Politiker, Verbände und Journalisten den Antisemitismus in Deutschland salonfähig machen«. »Infam« sei das, klagte der Politiker. In der Tat, es ist infam, daß BILD ihn, Omid Nouripour und seinen entschlossenen Einsatz gegen die antisemitische BDS-Bewegung, vergessen hat.

Relotia der Woche

Das ZDF, ein deutscher Fernsehsender, zu dessen quotenstärksten Sendungen eine gehört, in der alter Trödel den Besitzer wechselt, der freilich sorgsam ausgewählt wurde, damit kein arisiertes »Erbstückchen« die Stimmung trübt, hat, weshalb auch immer, Nicola Albrecht damit betraut, den Daheimgebliebenen von Tel Aviv aus zu berichten, wie die Juden sich benehmen in ihrem Staat Israel.

Weil ihr gezwitschert wurde, »der israelische Innenminister plant, dem BDS-Führer Omar Barghouti die Staatsbürgerschaft zu entziehen«, fragt Nicola Albrecht sich und ihr Publikum jetzt mit gespielter Sorge, ob Israel noch als »die einzige Demokratie im Nahen Osten« gelten dürfe. Wo die Journaillistin nachdenklich wirken will, verrät ihre Frage indes Inkompetenz und Voreingenommenheit.

Denn Nicola Albrechts Quelle kann offensichtlich eine Aufenthaltsgenehmigung nicht von Staatsbürgerschaft unterscheiden, was die Bürochefin Naher Osten des ZDF jedoch nicht davon abhält, die Falschmeldung weiterzuverbreiten. Tatsächlich erwägt das israelische Innenministerium nur, dem Mitgründer der antisemitischen Boykottbewegung die Aufenthaltsgenehmigung für Israel zu entziehen.

Geboren wurde Omar Barghouti in Katar, seit 1993 lebt er in Acre in Israel, dessen Existenz er mit seiner Bewegung zu beenden trachtet. Was den »Palästinenser« dennoch in Israel hält, einem Staat, dem er »Apartheid« vorwirft, bleibt rätselhaft. Es scheint ihm dort jedenfalls besser zu gefallen als in Katar, dem Libanon, Jordanien, Syrien oder jenen Territorien, die Hamas oder Fatah beherrschen.

Und natürlich bleibt Israel auch dann eine Demokratie, sollte der »Palästinenser«, der selbst anderen Besuchsreisen nach Israel verbieten will, seine Aufenthaltserlaubnis verlieren: Falls es dazu kommt, wird darüber auf der Grundlage von Gesetzen entschieden, und die Entscheidung könnte Omar Barghouti dann – wiederum auf der Basis von Gesetzen – anfechten, sollte sie ihm nicht zusagen.

Nicola Albrecht macht sich mit ihrer doch bloß rhetorisch gemeinten Frage nur lächerlich, verrät sie doch, daß es ihr gar nicht um die Wahrheit geht. Sie verrät damit wichtige journalistische Grundsätze, vielleicht sogar den wichtigsten. Mit ihrer kritiklosen Weiterverbreitung einer Unwahrheit und ihrer scheinnachdenklichen Kommentierung schürt Nicola Albrecht antisemitische Ressentiments.

»Friedlicher Widerstand«

Am 23. August ermordeten »palästinensische« Terroristen bei einem Anschlag in der Nähe der Ortschaft Dolev in den umstrittenen Gebieten die 17 Jahre alte Rina Shnerb. Die junge Frau war mit ihrem Bruder und ihrem Vater unterwegs, als ein Terrorkommando der PFLP einen Sprengsatz auf den Wagen der Familie abfeuerte. Rina Shnerbs Vater und ihr Bruder wurden bei dem Angriff verletzt.

Sammer Arabid, der inzwischen von israelischen Sicherheitskräften festgesetzte Kopf der Terrorzelle, ist freilich ein vielfach engagierter »Palästinenser«. Versuchte er nicht gerade, Juden zu ermorden, betätigte er sich als »Menschenrechtsaktivist« in der der PFLP eng verbundenen »NGO« Addameer, die ihn, wie Audiatur-Online dokumentiert, »mehrere Jahre lang als Buchhalter aufführte«.

Auch für die Union of Agricultural Work Committees (UAWC), eine weitere »zivile« Vorfeldorganisation der PFLP, war Sammer Arabid danach zeitweise als »Finanzdirektor« tätig. Wie Addameer gehört auch die UAWC zum Umfeld der BDS-Bewegung, deren Behauptung, sich »friedlich« für die Rechte von »Palästinensern« einzusetzen, auch durch Sammer Arabid als die Lüge entlarvt wird.

Tatsächlich sind Organisationen wie Addameer, die aus Deutschland von der Heinrich-Böll-Stiftung unterstützt wurde oder noch wird, und die UAWC als Teil der »palästinensischen Zivilgesellschaft«, die hinter der antisemitischen Boykottbewegung steht, zu eng mit Terrororganisationen verbunden, um ihnen ihr Geschwätz von »Gewaltlosigkeit« noch abzunehmen. Antisemitismus ist immer Gewalt.

Als im Mai 2019 im Deutschen Bundestag eine Resolution diskutiert und verabschiedet wurde, die die BDS-Bewegung als antisemitisch charakterisierte und zu ihrer Ächtung aufrief, beeilten zahlreiche Abgeordnete sich, ihren eben gefaßten Beschluß durch Protokollnotizen zu verwässern, in denen sie verlangten, er dürfe »den Freiraum unserer [politischen] Stiftungen [..] nicht einschränken«.

Sie würdigten damit Forderungen dieser parteinahen Stiftungen, die sich ihre Tätigkeit auch und gerade in Israel, Gaza und den umstrittenen Gebieten von der Öffentlichkeit bezahlen lassen, darunter ihre Kooperationen mit »zivilgesellschaftlichen Gruppen in Palästina«, »Gruppen« wie Addameer oder die UAWC, die »sich für einen friedlichen und gewaltlosen Widerstand entschlossen« hätten.

Der Fall des PFLP-Terroristen, BDS- und »Menschenrechtsaktivisten« Sammer Arabid sollte zu einem Nachdenken in Partei- und Stiftungszentralen darüber führen, ob es angemessen war, wie und mit Norbert Röttgen (CDU) zu fordern, letztere sollten »ihre Arbeit weiterhin ungehindert ausüben können«. Wer BDS als »friedlich und gewaltlos« verharmlost, leugnet mörderischen Antisemitismus.

Nutzloser Appell

Am 17. Mai erteilte eine Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestags einem Beschluß ihre Zustimmung, mit dem der weltweit aktiven extremistischen BDS-Bewegung attestiert wird, sich antisemitischer Argumentationsmuster und Methoden zu bedienen. Daß der Beschluß die Aufregung, die seither dennoch um ihn herrscht, nicht wert ist, war indes schon früh kaum zu übersehen.

Schon der Blick in die zahlreichen persönlichen Erklärungen auch und gerade von Parlamentariern jener Fraktionen, die die Resolution mittrugen, im Anhang des Plenarprotokolls vom 17. Juni verriet, daß die Resolution ein bloßes Lippenbekenntnis war und keinesfalls der »Meilenstein«, als der sie gefeiert oder heftig attackiert wurde. Praktische Auswirkungen sollte sie nämlich nicht haben.

So gaben etwa zahlreiche Unionsabgeordnete zu Protokoll, daß ihr Beschluß die politischen Stiftungen ihrer Parteien nicht einschränken solle. »Es muss sichergestellt sein, dass sie ihre Arbeit weiterhin ungehindert ausüben können«, wurde da gefordert und damit Kooperationen mit Partnern, die die BDS-Bewegung teils offen unterstützen, abgesegnet, statt sie kritisch zumindest zu hinterfragen.

Auch die Regierung in Berlin machte bald deutlich, was sie vom Beschluß des Parlaments hielt und hält. Auf Nachfrage eines liberalen Parlamentariers ließ sie ihm mitteilen, die »strafrechtliche Bewertung und Ahndung von israelkritischen oder -feindlichen Aktivitäten« obliege den »zuständigen Ermittlungsbehörden«, sie selbst sei »nicht zuständig« und lehne es daher ab, sich zu positionieren.

Und inzwischen ist auch gerichtlich bestätigt, daß die Resolution vom 17. Mai bestenfalls eine Willensbekundung darstellt, die indes »unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen bestehenden Rechtsanspruch einzuschränken« vermöge. Damit untersagte das Verwaltungsgericht Köln der Stadt Bonn, einen der BDS-Bewegung nahestehenden Verein von ihrem jährlichen Kulturfest auszuschließen.

Spätestens dieser Urteilsspruch zeigt, daß Beschlüsse wie der vom Mai untauglich sind im Kampf gegen Antisemitismus. Der »älteste Haß« läßt sich durch halbherzige Appelle nicht besiegen. Und während auch Verbote Antisemitismus kaum aus der Welt schaffen dürften, könnten verbindliche Strafen helfen, ihn in die Schranken weisen. Die Politik sollte endlich ihre Zurückhaltung aufgeben.

Moralischer Bankrott

Das (vermutlich leider nur vorerst) jüngste Kapitel in der Geschichte um den Versuch der amerikanischen Abgeordneten Rashida Tlaib, an diesem Wochenende nach Israel ein- und von dort nach »Palästina« weiterzuzureisen, ist ein erschreckender Beleg der ganzen moralischen Verkommenheit dieser noch immer als »Hoffnungsträgerin« gehandelten demokratischen Politikerin und Aktivistin.

Hatte die Regierung in Jerusalem am Donnerstag Rashida Tlaib und Ilhan Omar die Einreiseerlaubnis für eine von der berüchtigten »NGO« Miftah der PA-Funktionärin Hanan Ashrawi organisierte politische Visite verweigert, bat Rashida Tlaib aus »humanitären Gründen« erneut um die Erlaubnis, israelischen Boden zu betreten, und sagte zu, auf Werbung für die BDS-Bewegung zu verzichten.

Und nachdem das israelische Innenministerium positiv über ihr Gesuch zu einem womöglich letzten Besuch bei ihrer 90 Jahre alten Großmutter in einer Ortschaft in den umstrittenen Gebieten entschieden hatte, schien alles bereit für Rashida Tlaibs Einreise. Doch dann entschied sich die Politikerin doch gegen die mögliche private Reise. Unannehmbar seien die Auflagen, beschwert sie sich jetzt.

Rashida Tlaib zeigt damit, daß es ihr von Beginn an darum ging, ihrer antisemitischen Agenda zu folgen, Israels Ansehen um jeden Preis Schaden zuzufügen. Sie ist eine eiskalte Aktivistin. Daß Jerusalem Menschlichkeit bewies und ihre humanitären Gründe akzeptierte, machte Rashida Tlaib einen Strich durch die Rechnung. Mit ihrer Absage versucht sie zu retten, was für sie noch zu retten ist.

Wehrhafte Demokratie

Es ist erst wenige Tage her, da sagte das European Network For Mental Health Service Evaluation (ENMESH) sein für 2021 in Israel geplantes Treffen ab. Die Entscheidung, sich in Jerusalem zu treffen, war nur kurz zuvor getroffen worden. Die Vereinigung von etwa 400 Wissenschaftlern aus ganz Europa begründete ihren Rückzug damit, dem zu erwartenden Druck der BDS-Bewegung nicht gewachsen zu sein.

Im Sommer 2013 erlebte Salif Keita, die »goldene Stimme Afrikas«, wovor ENMESH präventiv kapitulierte: Mit einer Hetz-Kampagne, die die Androhung von Gewalt bis hin zum Mord einschloß, brachten BDS-Anhänger den Sänger aus Mali dazu, seine Teilnahme an einem Festival in der israelischen Hauptstadt Jerusalem abzusagen, bei dem Spenden für ein Krankenhaus gesammelt werden sollten.

Das sind »nur« zwei von unzähligen Beispielen dafür, wie die antisemitische BDS-Bewegung arbeitet und wirkt, zwei Beispiele, die exemplarisch zeigen, daß es auch völlig unsinnig ist, das Vorgehen gegen BDS als Einschränkung der Meinungsfreiheit zu denunzieren. Es geht um mehr – die Bewegung ist, wie Salif Keita erklärte, eine »extremistische«, die und deren Anhänger doch gewiß nicht den Meinungsstreit suchen.

Hat der israelische Premier Benjamin Netanjahu jetzt entschieden, zwei amerikanischen Kongreß-Abgeordneten, die diese Bewegung offen unterstützen und auch darüber hinaus durch zahlreiche antisemitische Äußerungen bekannt wurden, die Einreise nach Israel zu verweigern, ist das eine nachvollziehbare Entscheidung, auch wenn sie nicht unbedingt notwendig war. Vor Rashida Tlaib und Ilhan Omar muß sich Israel nicht rechtfertigen.

Die BDS-Bewegung, der sie sich verschrieben haben, steht Terroristen der Hamas nicht weniger nahe als denen der »linken« PFLP, erklärten Feinden Israels, die weder als glühende Verteidiger von Menschenrechten noch als fanatische Anhänger einer Zwei-Staaten-Lösung berüchtigt sind. Solche Gestalten nicht einreisen zu lassen ist durchaus legitim. Unangemessen – und sogleich verräterisch – ist hingegen das Geschrei der Betroffenen.

Ihnen wird nur das zugemutet, wozu sie andere mit erpresserischen Methoden nötigen (wollen). Rashida Tlaib und Ilhan Omar sind keine Opfer, sie sind antisemitische Überzeugungs- und Wiederholungstäterinnen, von denen daher auch keinerlei Einsicht durch Ansicht zu erwarten ist. Es ist angemessen, ihnen den großen Auftritt in Israel zu verwehren, den sie sich erhofften, auch wenn Rashida Tlaib ihn nun – leider – auf andere Weise bekommt.

Armutszeugnis

Die von der CDU-Politikerin Angela Merkel geführte Regierung in Berlin sieht keine Notwendigkeit, sich zur antisemitischen BDS-Bewegung zu positionieren. Nachdem der Deutsche Bundestag vor wenigen Wochen eine Resolution verabschiedet hatte, die der weltweit aktiven extremistischen Bewegung einen antisemitischen Charakter bescheinigt, hat die deutsche Regierung nicht die Absicht, sich ähnlich deutlich zu äußern.

Wie aus einer Antwort Berlins auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsabgeordneten Oliver Luksic hervorgeht, aus der Die Welt zitiert, fühlt sich die deutsche Regierung »nicht zuständig« für eine rechtliche Bewertung möglicherweise strafbarer Boykott-Aufrufe der BDS-Bewegung gegen Israel. Die »strafrechtliche Bewertung und Ahndung von israelkritischen oder -feindlichen Aktivitäten« obliege den »zuständigen Ermittlungsbehörden«.

Berlin entlarvt mit seiner ausweichenden Aussage die Sonntagsreden Kanzlerin Angela Merkels und zahllose Twitter-Botschaften ihres Außenministers Heiko Maas als das wertlose Geschwätz, das sie schon immer waren. Hatte der Sozialdemokrat erst vor wenigen Tagen gefordert, Antisemitismus »darf uns [..] nicht sprachlos machen – seien wir laut!«, läßt die Regierung, der er angehört, dem nun offiziell ihr klingendes »Nicht zuständig« folgen.

Vorgeführt darf sich aber auch der Deutsche Bundestag fühlen, jedenfalls jene Fraktionen, die der Resolution gegen die BDS-Bewegung mehrheitlich zustimmten. War ihr »deutliches Signal« ohnehin durch zahlreiche nachgereichte persönliche Erklärungen auch prominenter Volksvertreter weitgehend verwässert worden, stellt das betonte Desinteresse der Regierung um Angela Merkel den Beschluß endgültig als einen Schwindel bloß.

Mit ihrer Weigerung, überhaupt Haltung zu zeigen, verhöhnt die Regierung in Berlin aber vor allem all die, die ins Visier der »Aktivisten« der antisemitischen Bewegung gerieten, die von ihnen beleidigt, bedroht und erpreßt wurden, denen wirtschaftlicher oder sogar körperlicher Schaden zugefügt wurde, und Menschen, die sich oft aufopferungsvoll gegen Antisemitismus engagieren, Juden wie Nichtjuden. In Berlin haben sie keine Verbündeten.

Mangelerscheinungen

Die deutsche Kanzlerin Angela Merkel hat sich während ihrer Sommer-Pressekonferenz am Freitag mit deutlichen Worten von weithin als rassistisch kritisierten Äußerungen des amerikanischen Präsidenten distanziert und trat damit Donald J. Trump, wie die tagesschau formuliert, »ungewohnt undiplomatisch [..] kräftig vor das Schienbein«. Das indes war in dieser Sache – leider – noch nicht alles.

Dem verbalen Tritt vor das Schienbein des US-Präsidenten folgte nämlich noch Angela Merkels Erklärung, sie »fühle« sich »solidarisch mit den drei [sic!] attackierten Frauen«. Ist das eine durchaus nachvollziehbar, gilt dies für das andere, die durch keine weitere Bemerkung eingeschränkte Solidaritätsbekundung, nicht, denn die gilt in dieser Form auch wiederholten antisemitischen Äußerungen.

Ilhan Omar und Rashida Tlaib sind begeisterte Anhänger- und Verteidigerinnen der weltweiten antisemitischen BDS-Bewegung, aber auch Alexandria Ocasio-Cortez ist bekannt für ein nicht unproblematisches Verhältnis zu Israel, dem sie schon mal »Massaker« an »Palästinensern« an der Grenze zu Gaza vorwirft, nur um gleichzeitig zu betonen, keine Expertin zu sein für geopolitische Fragen.

Deshalb ist es nicht falsch, den aggressiven und rassistischen Tonfall des US-Präsidenten zu kritisieren – der vom eigentlichen Problem ablenkt. Doch für solidarische Gefühle gegenüber Politikerinnen, deren antisemitische Ausfälle ja ebenfalls nicht von Differenzierungsvermögen künden, gibt es keinen Anlaß. Angela Merkels Sympathieerklärung ist ein Zeichen mangelnden Problembewußtseins.